Sonntag, 22. Dezember 2013

Kabel Deutschland Holding AG: Kabel Deutschland und Vodafone schließen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG vom 20. Dezember 2013

Der Vorstand der Kabel Deutschland Holding AG hat heute einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. AktG zwischen der Kabel Deutschland Holding AG als abhängigem Unternehmen und der Vodafone Vierte Verwaltungs AG (einer indirekten Beteiligung der Vodafone Group Plc) als herrschendem Unternehmen abgeschlossen. Dem Abschluss dieses Vertrages hat der Aufsichtsrat der Kabel Deutschland Holding AG in seiner heutigen Sitzung zugestimmt. Die Vodafone Vierte Verwaltungs AG hält aktuell 76,57 Prozent der Aktien an Kabel Deutschland.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag bedarf noch der Zustimmung der außerordentlichen Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG, die für den 13. Februar 2014 in München geplant ist.

In dem Vertrag bietet die Vodafone Vierte Verwaltungs AG an, die Aktien der Minderheitsaktionäre der Kabel Deutschland Holding AG gegen eine Barabfindung gemäß § 305 AktG in Höhe von 84,53 Euro je Aktie zu erwerben. Die Barabfindung entspricht dem von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ermittelten volumengewichteten durchschnittlichen Börsenkurs der Kabel Deutschland Aktie im relevanten Drei-Monats-Zeitraum bis einschließlich 12. September 2013. An diesem Tag hat Vodafone bekanntgegeben, dass die Mindestannahmequote erreicht wurde und die Absicht geäußert, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit Kabel Deutschland abzuschließen. Dieser für die Barabfindung maßgebliche Börsenkurs liegt über dem im Rahmen einer unabhängigen Bewertung von Kabel Deutschland nach IDW S1 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton AG ermittelten Wert pro Kabel Deutschland Aktie und leicht über dem im Rahmen des öffentlichen Übernahmeangebotes von der Vodafone Vierte Verwaltungs AG angebotenen Preis.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sieht zudem eine jährliche Ausgleichszahlung für die außenstehenden Aktionäre gemäß § 304 AktG in Höhe von 3,77 Euro brutto (bei derzeitiger Besteuerung 3,17 Euro netto) je Aktie vor.

Diese Zahlungsverpflichtungen der Vodafone Vierte Verwaltungs AG unter dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sind durch eine Patronatserklärung der Vodafone Group Plc abgesichert.
In dem Gutachten der Warth & Klein Grant Thornton AG finden sich auch aktuelle Erwartungen für das laufende Geschäftsjahr 2013/14, das am 31. März 2014 endet. Die in dem Gutachten veröffentlichten aktuellen Erwartungen für das laufende Jahr liegen im Rahmen des am 11. November 2013 veröffentlichten Ausblicks für Umsatz, bereinigte EBITDA-Marge und Capex.

Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag sowie der gemeinsame Bericht der Vorstände der Kabel Deutschland Holding AG und der Vodafone Vierte Verwaltungs AG zu dem Vertrag einschließlich des Gutachtens der Warth & Klein Grant Thornton AG sowie das Gutachten des unabhängigen, gerichtlich bestellten Prüfers werden zusammen mit der Einberufung der außerordentlichen Hauptversammlung der Kabel Deutschland Holding AG in den nächsten Tagen im Internet unter www.kabeldeutschland.com veröffentlicht.

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