Freitag, 29. November 2013

Gemeinsamer Vertreter im Spruchverfahren BGAV W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft

Landgericht München I

Bekanntmachung des Landgerichts München I



Az. 5 HK O 7455/13

Bei dem Landgericht München I ist ein Spruchverfahren zur Überprüfung der Angemessenheit der Abfindung und des Ausgleichs für die Aktionäre der W.E.T. Automotive Systems Aktiengesellschaft aus Anlass eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages anhängig.
                             
Zum gemeinsamen Vertreter der nicht selbst als Antragsteller am Verfahren beteiligten Aktionäre (§ 6 Abs. 1 SpruchG) wurde bestellt:
                             
 
Rechtsanwalt Dr. Andreas Wirth
TaylorWessing
Isartorplatz 8
80331 München
Tel.: 0 89/2 10 38-0

Dr. Krenek, Vorsitzender Richter am Landgericht
 
 
Quelle: Bundesanzeiger vom 12. November 2013

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