Pressemitteilung der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Düsseldorf – Durch einen am 9. September 
rechtskräftig gewordenen Beschluss vom 27. Juli 2013 (I-26W 16/12 AktE) hat das 
Oberlandesgericht Düsseldorf den angemessenen Ausgleich für außenstehende 
Aktionäre der Gelsenwasser AG auf EUR 25,14 brutto je Stückaktie abzüglich 
Körperschaftssteuer und Solidaritätszuschlag festgesetzt. Anlass war der 2004 
geschlossene Gewinnabführungsvertrag mit der Wasser und Gas Westfalen GmbH 
(Hauptaktionär) Die vom erstinstanzlichen Gericht (Landgericht Dortmund) als 
angemessen festgesetzte Barabfindung in Höhe von EUR 399,27 je Stückaktie blieb 
unverändert. In dem Spruchverfahren hatten 29 Aktionäre die gerichtliche 
Festsetzung der angemessenen Barabfindung und des angemessenen Ausgleichs 
beantragt. Vertreten wurde die Wasser und Gas Westfalen GmbH in dem acht Jahre 
dauernden Verfahren durch die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. 
„Für die Wasser und Gas Westfalen GmbH ist der Beschluss ein großer 
Erfolg“, sagt Dr. Axel Zitzmann von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH; 
„aber nicht nur für die Wasser und Gas Westfalen GmbH, sondern auch für andere 
Unternehmen, die potentiell von Minderheitsaktionären in Anspruch genommen 
werden, um erhöhte Abfindungen und Ausgleiche zu erzielen“. 
Die antragstellenden Aktionäre und der Vertreter der außenstehenden 
Aktionäre hatten die von der Wasser und Gas Westfalen GmbH aus Anlass des mit 
der Gelsenwasser AG geschlossenen Gewinnabführungsvertrages angebotenen 
Abfindungs- und Ausgleichsbeträge für zu niedrig bemessen gehalten und deshalb 
die gerichtliche Festsetzung angemessener Beträge beantragt. Nachdem ein 
Vergleichsvorschlag des Gerichts an dem Widerstand eines einzelnen Aktionärs 
gescheitert war, hatte das Gericht schließlich durch Einholung eines 
Sachverständigengutachtens Beweis erhoben. 
Mit seiner Entscheidung folgt das Oberlandesgericht Düsseldorf, wie 
schon in erster Instanz das Landgericht Dortmund dem Bewertungsgutachten des 
gerichtlich bestellten Sachverständigen. Die festgesetzten Beträge liegen in der 
Nähe der den Aktionären von der Wasser und Gas Westfalen GmbH seinerzeit 
angebotenen Barabfindung (EUR 353,14 je Stückaktie) und Ausgleichszahlung (EUR 
17,74 je Stückaktie). 
Da der Börsenkurs der Gelsenwasser-Aktie in den letzten Jahren weit 
über dem Abfindungsbetrag lag, ist allein der Ausgleichsbetrag von 
wirtschaftlicher Bedeutung. Hier beträgt die Steigerung gegenüber dem Angebot im 
Gewinnabführungsvertrag netto EUR 0,77 je Aktie für die Jahre 2004 bis 2007 und 
aufgrund des veränderten Körperschaftssteuersatzes (15 % statt 25 %) EUR 3,42 je 
Aktie für die Geschäftsjahre 2008 bis 2012. 
Für die Wasser und Gas Westfalen GmbH 
Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Düsseldorf: Dr. Axel Zitzmann 
(Partner, Federführung), Dr. Hans-Peter Hufschlag (Prozessführung) 
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