COMPUTEC MEDIA Aktiengesellschaft, Fürth
ISIN Code DE0005441000
Bekanntmachung                              über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre
 der COMPUTEC MEDIA Aktiengesellschaft                              mit dem Sitz in Fürth
 und deren Abfindung
Die außerordentliche Hauptversammlung der COMPUTEC MEDIA Aktiengesellschaft mit                              dem                              Sitz in Fürth vom 25. Juli 2013 hat auf Verlangen des Hauptaktionärs, der Marquard                              Media International AG mit dem Sitz in Zug, Schweiz, die Übertragung der Aktien der                              übrigen Aktionäre („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin gegen Gewährung                              einer angemessenen Barabfindung gem. §§ 327a ff. AktG beschlossen. Der Übertragungsbeschluss                              wurde am 01. Oktober 2013 in das Handelsregister (HRB 8818) der COMPUTEC MEDIA Aktiengesellschaft                              beim Amtsgericht Fürth –Registergericht– eingetragen. Damit sind kraft Gesetzes alle                              Aktien der Minderheitsaktionäre der COMPUTEC MEDIA Aktiengesellschaft auf die Marquard                              Media International AG übergegangen. Die Aktienurkunden der Minderheitsaktionäre verbriefen                              bis zu ihrer Aushändigung an die Marquard Media International AG nur noch den Anspruch                              auf Barabfindung.                               
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine                              von der Marquard Media International AG zu zahlende Barabfindung in Höhe von Euro                              8,91 (in Worten: acht Euro einundneunzig Cent) je Inhaber-Stückaktie der COMPUTEC                              MEDIA Aktiengesellschaft.                               
Die Angemessenheit der Barabfindung wurde von der Warth & Klein Grant Thornton                              AG                              Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als vom Landgericht Nürnberg-Fürth auf                              Antrag der Marquard Media International AG durch Beschluss vom 26. März 2013 gerichtlich                              ausgewähltem und bestelltem Prüfer geprüft und in ihrem Prüfungsbericht vom 7. Juni                              2013 bestätigt.                               
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses                              in das Handelsregister an mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz                              nach § 247 BGB zu verzinsen.                               
Falls das zuständige Gericht in einem Verfahren nach § 327f AktG rechtskräftig                              eine                              höhere Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung                              allen durch die Übertragung ausgeschiedenen Minderheitsaktionären gewährt werden.                               
Die wertpapiertechnische Abwicklung des Ausschlusses der Minderheitsaktionäre sowie                              die Auszahlung der Barabfindung werden von der 
Bayerischen Landesbank in München
als Zahlstelle betreut. Aktionäre der COMPUTEC MEDIA Aktiengesellschaft, die ihre                              Aktien bei einem Kreditinstitut in einem Streifband- oder Girosammeldepot verwahren                              lassen, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts veranlassen.                              Die Auszahlung der Barabfindung an die Minderheitsaktionäre gegen Ausbuchung ihrer                              Aktien erfolgt unverzüglich durch die jeweilige Depotbank.                               
Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre                              der COMPUTEC MEDIA Aktiengesellschaft provisions- und spesenfrei.                               
Fürth, im Oktober 2013
COMPUTEC                              MEDIA Aktiengesellschaft
Der                              Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 4. Oktober 2013
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen