Sonntag, 4. August 2013

Squeeze-out bei der Tracom Holding AG i.L. eingetragen

Midas GmbH

Grünwald

- ISIN DE000A0V9KH4 / WKN A0V9KH -

 

 Bekanntmachung über die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre
der Tracom Holding AG i. L., München


Die ordentliche Hauptversammlung vom 29. November 2012 der Tracom Holding AG i. L., München, hat gem. § 327 a AktG die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin Midas GmbH, Grünwald, die über 95 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Tracom Holding AG i. L. hält, gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 29. Juli 2013 in das Handelsregister der Tracom Holding AG i. L. beim Amtsgericht München (HRB 113712) eingetragen. Damit sind kraft Gesetz alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Tracom Holding AG i. L. auf die Midas GmbH übergegangen. Die Aktienurkunden verbriefen bis zu ihrer Aushändigung an die Hauptaktionärin nur noch den Anspruch auf Barabfindung.

Die Midas GmbH hat sich gem. § 327 b AktG verpflichtet, den aufgrund der Übertragung ausgeschiedenen Aktionären der Tracom Holding AG i. L.

eine Barabfindung von EUR 0,51


je auf den Inhaber lautender Stückaktie der Tracom Holding AG i. L. zu zahlen.

Die Angemessenheit dieser festgelegten Barabfindung wurde vom gerichtlich bestellten Prüfer, der Treuunion München AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, geprüft und bestätigt. Die Barabfindung ist von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der Tracom Holding AG i. L. an mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jährlichen Basiszinssatz zu verzinsen.

Die Aktionäre der Tracom Holding AG i. L. brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung und der Ausbuchung der Aktien nichts zu veranlassen; die Übertragung der Aktien an die Midas GmbH und die Zahlung der Barabfindung auf das jeweilige Konto des ausscheidenden Aktionärs wird von den beteiligten Depotbanken veranlasst. Die Entgegennahme der Barabfindung ist für die Aktionäre grundsätzlich provisions- und spesenfrei. Als Abwicklungsstelle für die wertpapiertechnische Abwicklung der Barabfindung fungiert die VEM Aktienbank AG, München.

Für den Fall, dass im Rahmen einer gerichtlichen Nachprüfung der Barabfindung gem. § 327 f AktG für die im Rahmen der Übertragung ausgeschiedenen Aktionäre der Tracom Holding AG i. L. rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung bestimmt wird, wird diese höhere Barabfindung allen Aktionären der Tracom Holding AG i. L. gewährt werden, deren Aktien infolge der Eintragung des Übertragungsbeschlusses auf die Midas GmbH übergegangen sind.

Grünwald, im August 2013
Midas GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 2. August 2013

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen