Mittwoch, 12. Juni 2013

Verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out bei AIRE GmbH & Co. KGaA wirksam


AIG Century GmbH & Co. KGaA
Frankfurt am Main

Bekanntmachung
über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der
AIRE GmbH & Co. KGaA
Frankfurt am Main
– ISIN DE0006344211 / WKN 634 421 –

Am 9. November 2013 haben die AIG Century GmbH & Co. KGaA (hiernach als „AIG Century“ bezeichnet) und die AIRE GmbH & Co. KGaA (hiernach als „AIRE“ bezeichnet) einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit welchem die AIRE ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§ 2 Nr. 1, 60 ff. 78 UmwG auf die AIG Century überträgt (Verschmelzung durch Aufnahme). Da die Verschmelzung als Konzernverschmelzung ohne eine Anteilsgewähr erfolgen soll, enthält der Verschmelzungsvertrag u.a. die Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2, 78 UmwG, dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre der AIRE als übertragender Gesellschaft erfolgen soll.
Die außerordentliche Hauptversammlung der AIRE vom 19. Dezember 2012 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die AIG Century, gemäß §§ 62 Abs. 5, 78 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschlossen.

Der Übertragungsbeschluss ist am 13. März 2013 in das Handelsregister der AIRE Amtsgericht Frankfurt, (HRB 54695) eingetragen worden mit dem Vermerk, dass er erst gleichzeitig mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der AIG Century wirksam werde.

Am 7. Juni 2013 ist sodann die Verschmelzung in das Handelsregister der AIG Century beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 92579) eingetragen worden. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der AIRE auf die AIG Century übergegangen und gleichzeitig die Verschmelzung wirksam geworden.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der AIG Century zu zahlende Barabfindung i.H. von € 19,75 je Stückaktie der AIRE. Die Angemessenheit der Abfindung wurde durch die vom Landgericht Frankfurt bestellte sachverständige Prüferin, die IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, geprüft und bestätigt.

Die Barabfindung ist vom Tag der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der AIG Century an mit jährlich fünf Prozentpunkten (5%) über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen.

Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der AIRE gewährt werden.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei der

Deutsche Bank AG


zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt unverzüglich nach der Eintragung Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über die jeweilige Depotbank. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.

Die Entgegennahme der Abfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der AIRE provisions- und spesenfrei.

Frankfurt am Main, im Juni 2013

AIG Century GmbH & Co. KGaA
vertreten durch den persönlich
haftenden Gesellschafter
AIG Century Verwaltungsgesellschaft GmbH

Quelle: Bundesanzeiger vom 11. Juni 2013

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