AIG Century GmbH                              & Co. KGaA
Frankfurt am Main
Bekanntmachung
über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der
AIRE                              GmbH & Co. KGaA
Frankfurt am Main
– ISIN DE0006344211                              / WKN 634 421 –
Am 9. November 2013 haben die AIG Century GmbH & Co. KGaA (hiernach als „AIG                              Century“ bezeichnet) und die AIRE GmbH & Co. KGaA (hiernach als „AIRE“                              bezeichnet) einen Verschmelzungsvertrag geschlossen, mit welchem die AIRE ihr Vermögen                              als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Abwicklung nach §§                              2 Nr. 1, 60 ff. 78 UmwG auf die AIG Century überträgt (Verschmelzung durch Aufnahme).                              Da die Verschmelzung als Konzernverschmelzung ohne eine Anteilsgewähr erfolgen soll,                              enthält der Verschmelzungsvertrag u.a. die Angabe nach § 62 Abs. 5 Satz 2, 78 UmwG,                              dass im Zusammenhang mit der Verschmelzung ein Ausschluss der Minderheitsaktionäre                              der AIRE als übertragender Gesellschaft erfolgen soll.                              
Die außerordentliche Hauptversammlung der AIRE vom 19. Dezember 2012 hat die Übertragung                              der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den Hauptaktionär, die AIG Century, gemäß                              §§ 62 Abs. 5, 78 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG beschlossen.                              
Der Übertragungsbeschluss ist am 13. März 2013 in das Handelsregister der AIRE                              Amtsgericht                              Frankfurt, (HRB 54695) eingetragen worden mit dem Vermerk, dass er erst gleichzeitig                              mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes der AIG Century wirksam                              werde.                              
Am 7. Juni 2013 ist sodann die Verschmelzung in das Handelsregister der AIG Century                              beim Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB 92579) eingetragen worden. Dadurch sind kraft                              Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der AIRE auf die AIG Century übergegangen                              und gleichzeitig die Verschmelzung wirksam geworden.                              
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine                              von der AIG Century zu zahlende Barabfindung i.H. von € 19,75 je Stückaktie der AIRE.                              Die Angemessenheit der Abfindung wurde durch die vom Landgericht Frankfurt bestellte                              sachverständige Prüferin, die IVA VALUATION & ADVISORY AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,                              Frankfurt am Main, geprüft und bestätigt.                              
Die Barabfindung ist vom Tag der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister                              der AIG Century an mit jährlich fünf Prozentpunkten (5%) über dem jeweiligen Basiszinssatz                              gemäß § 247 BGB zu verzinsen.                              
Falls ein Verfahren nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren                              (SpruchG) eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere als die angebotene                              Barabfindung festsetzt, wird eine entsprechende Ergänzung der Barabfindung allen aufgrund                              des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionären der AIRE gewährt                              werden.                              
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung sind bei                              der
Deutsche Bank AG
zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund der Eintragung des                              Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt unverzüglich                              nach der Eintragung Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über die jeweilige Depotbank.                              Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der                              Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.                              
Die Entgegennahme der Abfindung ist für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre                              der                              AIRE provisions- und spesenfrei.                              
Frankfurt am Main, im Juni 2013
AIG                              Century GmbH & Co. KGaA
vertreten durch den persönlich
haftenden Gesellschafter
AIG Century Verwaltungsgesellschaft GmbH
vertreten durch den persönlich
haftenden Gesellschafter
AIG Century Verwaltungsgesellschaft GmbH
Quelle: Bundesanzeiger vom 11. Juni 2013
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen