Dienstag, 11. Juni 2013

Squeeze-out Novasoft AG: Landgericht Mannheim erhöht Barabfindungsbetrag auf EUR 4,45

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre bei der Novasoft AG, Heidelberg, hat das Landgericht (LG) Mannheim den Barabfindungsbetrag auf EUR 4,45 erhöht (Beschluss vom 17. Mai 2013, Az. 23 AktE 21/06). Die Antragsgegnerin, die CIBER Holding GmbH, hatte lediglich einen Betrag von EUR 3,89 für jede Stückaktie angeboten, der durch den Beschluss somit um EUR 0,56, d.h. um ca. 14,4 % erhöht wurde. Das LG hat eine Verzinsung in Höhe von 2 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab der letzten Bekanntmachung der Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses angeordnet (17. November 2006).

Mit der Entscheidung folgt das LG Mannheim dem Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen Dr. Matthias Popp (Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG). Dieser ist u.a. von einem Basiszinssatz von gerundet 4 % (statt 5 %) ausgegangen. Er hat eine Marktrisikoprämie in Höhe von 5,5 % nach Steuern angesetzt. Für die Phase III (Jahre 2013 ff.) wird eine Wachstumsrate von 1,50 % zugrunde gelegt.

Gegen den Beschluss des LG Mannheim kann Beschwerde eingelegt werden.
 
LG Mannheim, Beschluss vom 17. Mai 2013, Az. 23 AktE 21/06
53 Antragsteller
Gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Wolfgang Phillipp, 68165 Mannheim
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, CIBER Holding GmbH: Rechtsanwälte Hengeler Mueller

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