von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Das Landgericht München I hat die Spruchanträge für insgesamt 66 ausgeschlossene Minderheitsaktionäre zum Squeeze-out bei der PharrmaSGP Holding SE zugunsten der FUTRUE GmbH verbunden zu dem Verfahren mit dem Az. 5 HK O 670/26. Ein gemeinsamer Vertreter ist bislang noch nicht bestellt worden.
Die außerordentliche Hauptversammlung der PharmaSGP Holding SE mit Sitz in Gräfelfing, Landkreis München, vom 31. Oktober 2025 hatte die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die FUTRUE GmbH gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen. Gemäß Übertragungsbeschluss erhielten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der FUTRUE GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 30,64 je Stückaktie der PharmaSGP Holding SE.
LG München I, Az. 5 HK O 670/26Hoppe, M. u.a. ./. FUTRUE GmbH
66 Antragsteller
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Milbank LLP, 80539 München
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