von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der BHS tabletop AG, Selb, hat das LG Nürnberg-Fürth Anhörungstermin bestimmt auf Donnerstag, den 8. Oktober 2026, 10.00 Uhr.
Die Kammer will bei dem Termin die sachverständige Prüferin Wedding & Cie. GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Erläuterung des Prüfungsberichts anhören. Die Anhörung soll sich sowohl auf die Ermittlung des Ertragswerts als auch die Frage der Berücksichtigung des Börsenkurses als Untergrenze der Barabfindung beziehen.
Die sachverständige Prüferin soll vorab mehrere Fragen des Gerichts im Hinblick auf die nicht erfolgte Berücksichtigung des Börsenkurses als Untergrenze der Barabfindung bis zum 15. August 2026 schriftlich - als Vorbereitung der mündlichen Anhörung - beantworten.
LG Nürnberg-Fürth, Az. 1 HK O 7993/2063 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt, 80639 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz Hootz Hirsch PartmbB, 80539 München
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