Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Die XRG P.J.S.C., Abu Dhabi, Vereinigte Arabische Emirate („XRG“), hat heute dem Vorstand der Covestro AG (ISIN: DE0006062144 / WKN 606214) das förmliche Verlangen gemäß § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG übermittelt, eine Hauptversammlung der Covestro AG einzuberufen, in der ein Beschluss über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft (Minderheitsaktionäre) auf XRG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gefasst werden soll (sog. aktienrechtlicher Squeeze-out), und hierbei die von ihr festgelegte Barabfindung je Aktie mitgeteilt.
Die XRG hat der Covestro AG mitgeteilt, dass sie direkt und über ihr indirekt gehaltenes hundertprozentiges Tochterunternehmen ADNOC International Germany Holding AG eine Beteiligung von 95,1 % am Grundkapital der Covestro AG (vor Abzug der eigenen Aktien der Covestro AG) hält. Sie ist damit Hauptaktionärin im Sinne des § 327a Abs. 1 Satz 1 AktG.
Die XRG hat weiter mitgeteilt, dass sie die Höhe der Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der Covestro AG auf EUR 59,46 je Aktie der Covestro AG festgelegt hat. Die festgelegte Barabfindung beruht auf einer gutachtlichen Stellungnahme der PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main.
Der aktienrechtliche Squeeze-out wird erst mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses im Handelsregister der Covestro AG wirksam. Die Covestro AG plant, den Beschluss über den aktienrechtlichen Squeeze-out im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung, die voraussichtlich am 19. Mai 2026 stattfinden wird, zur Beschlussfassung zu stellen. Die Einberufung wird gesondert bekanntgegeben.
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