Die Hauptversammlung des Softwareunternehmens OTRS AG, Oberursel (Taunus), hat am 12. November 2025 die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der OTRS AG auf die Optimus BidCo AG beschlossen (aktienrechtlicher Squeeze-out). Der Übertragungsbeschluss wurde am 23. Februar 2026 in das Handelsregister eingetragen und bekannt gemacht (Beginn der Antragsfrist).
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
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