Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Filderstadt, 10. Februar 2026 - Der Vorstand der All for One Group SE hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Aktionären der Gesellschaft ein öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 115.000 auf den Namen lautende Stückaktien der All for One Group SE (ISIN DE0005110001) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 3,00 je Aktie und von insgesamt bis zu EUR 4.439.000,00 zu unterbreiten. Dies entspricht einem Anteil von bis zu 2,3 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 14.946.000,00.
Der Erwerb soll im Rahmen eines freiwilligen öffentlichen Aktienrückkaufangebots gegen Zahlung einer Geldleistung von EUR 38,60 je Aktie erfolgen (ohne Erwerbsnebenkosten). Aktionäre können Aktien zum Rückkauf in der Zeit vom 18. Februar 2026, 00:00 Uhr bis 4. März 2026, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) einreichen. Das Rückkaufangebot kann von der Gesellschaft, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, jederzeit angepasst, verlängert, ausgesetzt und auch wiederaufgenommen werden. Die rückgekauften Aktien können für alle gesetzlichen Verwendungsoptionen wie die Einziehung, die Verwendung zur Finanzierung von Unternehmensübernahmen und auch für Mitarbeiterbeteiligungsprogramme verwendet werden.
Sofern im Rahmen des Rückkaufangebots mehr als 115.000 Aktien zum Rückkauf eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt, wobei Angebote mit Stückzahlen bis zu 100 Aktien bevorrechtigt angenommen werden.
Die weiteren Einzelheiten des freiwilligen Rückkaufangebots sind in der Angebotsunterlage enthalten, die in den kommenden Tagen, voraussichtlich am 17. Februar 2026, auf der Internetseite der Gesellschaft (https://www.all-for-one.com/de/company/investoren/aktie/aktienruckkaufprogramme/) und im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht werden wird.
Vor dem Hintergrund des freiwilligen Rückkaufangebots hat der Vorstand der All for One Group SE heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats ferner beschlossen, das aktuelle Aktienrückkaufprogramm 2025, in dessen Rahmen bis zu insgesamt 100.000 eigene Aktien (dies entspricht bis zu ca. 2% des derzeitigen Grundkapitals) zu einem Gesamtkaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) von maximal EUR 7 Mio. bis zum 6. Juli 2026 über die Börse zurückgekauft werden, zunächst auszusetzen.
In diesem Zusammenhang hat der Vorstand der All for One Group SE zudem heute beschlossen, seinen Vorschlag für den Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 in Höhe von EUR 49.278.851,90 zu ändern. Der Aufsichtsrat unterstützt diesen Vorschlag.
Die Ausschüttung einer Dividende von EUR 1,20 je dividendenberechtigter Stückaktie soll unverändert bleiben. Der darüberhinausgehende Bilanzgewinn soll nunmehr nicht vollständig auf neue Rechnung vorgetragen werden. Vielmehr werden Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vorschlagen, einen Betrag in Höhe von EUR 20.000.000,00 in die Gewinnrücklagen einzustellen. Der angepasste Gewinnverwendungsvorschlag berücksichtigt weiterhin, dass die Gesellschaft eigene Aktien hält, die nicht dividendenberechtigt sind. Sollte sich die Zahl der dividendenberechtigten Aktien zwischen dem heutigen Tag und dem Tag der Hauptversammlung ändern, wird in der Hauptversammlung ein angepasster Vorschlag zur Gewinnverwendung zur Abstimmung gestellt, der unverändert eine Dividende von EUR 1,20 pro dividendenberechtigter Stückaktie für das abgelaufene Geschäftsjahr vorsehen wird. In diesem Fall wird der Gewinnvortrag wie folgt entsprechend angepasst: Sofern sich die Zahl der dividendenberechtigten Stückaktien und damit die Dividendensumme erhöht, vermindert sich der auf neue Rechnung vorzutragende Betrag entsprechend.
Mit dem Vorschlag, einen Teil des Bilanzgewinns in die Gewinnrücklagen einzustellen, soll sichergestellt werden, dass der Gesellschaft auch künftig in ausreichendem Umfang ausschüttungsfähiges und nicht gebundenes Vermögen zur Verfügung steht, um Aktien der Gesellschaft von ihren Aktionären zu erwerben. Das kann sowohl eine etwaige Fortführung des ausgesetzten Aktienrückkaufprogramms 2025, in dessen Rahmen weitere Aktien über die Börse zurückgekauft werden könnten, als auch die Durchführung weiterer künftiger Rückkaufangebote betreffen.
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