Donnerstag, 18. Dezember 2025

"Barbarians at the Gate? - Scheme of Arrangement als Alternative?"

https://www.goingpublic.de/going-public/barbarians-at-the-gate-scheme-of-arrangement-als-alternative/

Die Diskussion um eine Modernisierung des deutschen Aktienrechts betrifft auch Übernehmensübernahmen. Diese gelten nicht zuletzt aufgrund der Anforderungen an sich anschließende aktienrechtliche Integrationsmaßnahmen als komplex. Vor diesem Hintergrund rückt das aus dem englischen Recht bekannte Scheme of Arrangement („SoA“) in den Fokus, das eine Vollintegration aus Basis qualifizierter Mehrheiten und eines Gerichtsbeschlusses ermöglicht.

Zest Bidco GmbH: Warburg Pincus erreicht 82,35 % aller PSI-Aktien - weitere Annahmefrist für öffentliches Übernahmeangebot für PSI beginnt

Corporate News

- Warburg Pincus erreicht 82,35 % des Grundkapitals von PSI durch angediente oder zugerechnete PSI-Aktien nach Ablauf der ersten Annahmefrist

- Aktionäre, die ihre PSI-Aktien noch nicht angedient haben, können das Angebot noch innerhalb der weiteren Annahmefrist annehmen, die am 2. Januar 2026 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) endet

- Letzte Möglichkeit, das Angebot anzunehmen und die hochattraktive Prämie von 62,6 % auf den unbeeinflussten volumengewichteten Drei-Monats-Durchschnittskurs vor dem 9. Oktober sowie von 83,7 % auf den Xetra-Schlusskurs der PSI-Aktie am 8. Oktober 2025 zu erhalten

- Die Abwicklung der Transaktion wird für das erste Quartal 2026 erwartet. Erste regulatorische Freigaben wurden bereits erteilt

- Warburg Pincus beabsichtigt, PSI so bald wie möglich nach Abwicklung des Angebots von der Börse zu nehmen; der Vorstand unterstützt dieses Vorhaben. Das Delisting könnte es verbleibenden Aktionären erschweren, ihre PSI-Aktien zukünftig zu verkaufen


Berlin, 18. Dezember 2025. Die Zest Bidco GmbH ("Bieterin"), eine Holdinggesellschaft, die von Investmentfonds kontrolliert wird, die von Warburg Pincus LLC verwaltet werden (gemeinsam "Warburg Pincus") hat am heutigen Tag die Ergebnisse ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots ("Angebot") für alle ausstehenden Aktien der PSI Software SE ("PSI", ISIN: DE000A0Z1JH9) nach Ablauf der ersten Annahmefrist veröffentlicht.

Bis zum Ablauf der ersten Annahmefrist am 15. Dezember 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) hat die Bieterin bereits rund 80,83 % aller PSI-Aktien durch in das Angebot angediente PSI-Aktien, von der Bieterin oder mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen bereits gehaltene PSI-Aktien und PSI-Aktien, die die Bieterin im Rahmen eines Aktienkaufvertrags von einem Ankeraktionär erwerben wird, gesichert. Zusätzlich hält die Bieterin Finanzinstrumente mit Barausgleich in Bezug auf 1,52 % aller PSI-Aktien.

PSI-Aktionäre, die ihre Aktien noch nicht angedient haben, haben noch die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der weiteren Annahmefrist anzunehmen. Diese beginnt am 19. Dezember 2025 und endet am 2. Januar 2025 um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York).

Die weitere Annahmefrist stellt die letzte Möglichkeit dar, das Angebot anzunehmen und damit die hochattraktive Prämie von 62,6 % auf den unbeeinflussten volumengewichteten Durchschnittskurs der PSI-Aktie in den letzten drei Monaten vor dem 9. Oktober 2025 und eine Prämie von 83,7 % auf den Xetra-Schlusskurs der PSI-Aktie am 8. Oktober 2025 zu erhalten.

Vorbehaltlich der Erfüllung der Angebotsbedingungen wird die Abwicklung der Transaktion derzeit für das erste Quartal 2026 erwartet. Die ersten regulatorischen Freigaben wurden bereits erteilt.

Nach der Abwicklung des Angebots beabsichtigt Warburg Pincus, PSI so bald wie möglich von der Börse zu nehmen, um von finanzieller Flexibilität und einer stabilen Eigentümerstruktur zu profitieren. Der Vorstand von PSI betrachtet die Umsetzung seiner langfristigen Strategie außerhalb des Börsenumfelds als vorteilhaft und unterstützt, vorbehaltlich seiner Sorgfalts- und Treuepflichten, das von Warburg Pincus beabsichtigte mögliche Delisting. Mit dem Delisting würde das Handelsvolumen der PSI-Aktien erheblich zurückgehen und es könnte verbleibenden Aktionären schwerfallen, ihre PSI-Aktien zukünftig zu verkaufen.

Die Angebotsunterlage, eine unverbindliche englische Übersetzung und weitere Informationen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Übernahmeangebot sind auf der folgenden Website verfügbar: https://www.offer-power.com.

Für Aktionäre steht eine Angebots-Hotline von Montag bis Freitag zwischen 9:00 Uhr und 17:00 Uhr unter +49 (0) 69 92014 9707 oder per E-Mail an PSISoftware-Power@emberapartners.com zur Verfügung.

Über Warburg Pincus

Warburg Pincus LLC ist der Pionier im Bereich globaler Wachstumsinvestitionen. Das Unternehmen besteht seit 1966 als Partnerschaft und verfügt über die Flexibilität und Erfahrung, um Investoren und Managementteams über Marktzyklen hinweg nachhaltig zum Erfolg zu führen. Aktuell verwaltet das Unternehmen mehr als 85 Milliarden US-Dollar und hat über 215 Unternehmen im Portfolio, die über unterschiedliche Entwicklungsphasen, Branchen und Regionen verteilt sind. Seit Gründung hat Warburg Pincus im Rahmen seiner Private Equity-, Immobilien- und Kapitallösungsstrategien in mehr als 1.000 Unternehmen investiert.

Warburg Pincus hat seinen Hauptsitz in New York und unterhält 15 Büros weltweit. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.warburgpincus.com oder folgen Sie uns auf LinkedIn.

Wolford AG: Wolford gibt Wirksamkeit einer Kapitalherabsetzung bekannt

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Wolford AG gibt bekannt, dass die von der ordentlichen Hauptversammlung am 29.7.2025 beschlossene vereinfachte Kapitalherabsetzung gemäß §§ 182 ff AktG im Firmenbuch eingetragen wurde und nunmehr wirksam ist. Das Grundkapital der Gesellschaft von bisher EUR 71.368.545,60, eingeteilt in 14.868.447 Stammaktien, wurde dadurch um EUR 56.500.098,60 auf nunmehr EUR 14.868.447,00 herabgesetzt.

Scherzer & Co. AG: Offener Brief an Vorstand und Aufsichtsrat der Rocket Internet SE, EY GmbH & Co. KG als Wirtschaftsprüfer der Jahresabschlüsse 2024 und 2025 der Gesellschaft zur Kenntnis

Corporate News

Die Scherzer & Co. AG ist Aktionärin der Rocket Internet SE. Sie hat am 15. Dezember 2025 nachfolgendes Schreiben an Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sowie an den Wirtschaftsprüfer EY versandt:

Scherzer & Co. AG: Offener Brief an Vorstand und Aufsichtsrat der Rocket Internet SE, EY GmbH & Co. KG als Wirtschaftsprüfer der Jahresabschlüsse 2024 und 2025 der Gesellschaft zur Kenntnis

Sehr geehrter Herr Samwer, sehr geehrte Herren des Aufsichtsrates,
sehr geehrte Damen und Herren der EY GmbH & Co. KG als Wirtschaftsprüfer der Jahresabschlüsse 2024 und 2025 der Gesellschaft.

Sie, sehr geehrter Herr Samwer, haben den Jahresabschluss 2024 aufgestellt, Sie, sehr geehrte Damen und Herren von EY haben diesen Jahresabschluss geprüft und mit einem uneingeschränkten Testat versehen und Sie, sehr geehrte Herren des Aufsichtsrates, haben diesen Jahresabschluss gebilligt.

Sowohl im Konzern als auch in der Einzelgesellschaft wies die Rocket Internet SE im Geschäftsjahr 2024 ein tiefrotes Ergebnis von -552 Mio. Euro bzw. -576 Mio. Euro aus. Dies lag vor allem daran, dass sehr selbstbewusst Wertberichtigungen auf Beteiligungen vorgenommen worden sind, die mindestens im Lichte aktueller bekannt gewordener bewertungsrelevanter Ereignisse als sehr konservativ, wenn nicht sogar als voreilig oder fragwürdig erscheinen. Wir können uns des Verdachts nicht erwehren, dass Sie, sehr geehrter Herr Samwer, wieder einmal ein besonderes Interesse daran hatten, die Gesellschaft für Außenstehende möglichst schlecht dastehen zu lassen und ihren wahren Wert zu verschleiern und Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsrat dies abgenickt haben.

Zu den wichtigsten Abschreibungen auf Beteiligungsansätze im Geschäftsjahr 2024 ist festzuhalten:

- Die Rocket Internet SE hielt nach unserem Kenntnisstand zum 31.12.2024 direkt und/oder indirekt 4,0 % an der SumUp Holdings S.à r.l. Diese Beteiligung haben Sie um rund 158 Mio. Euro auf 131 Mio. Euro abgeschrieben, obwohl es noch im Oktober 2024 Berichte über die geplante Platzierung existierender Aktien auf einer Bewertungsbasis von 8 Mrd. Euro für das Gesamtunternehmen gab, was einer Bewertung von 320 Mio. Euro für unsere 4% entsprach.

- An der Canva Inc. hielt unsere Gesellschaft zum 31.12.2024 direkt und/oder indirekt 0,3 %. Auf diese Beteiligung wurde eine massive Wertberichtigung von mehr als zwei Drittel auf 25,6 Mio. Euro vorgenommen, obwohl sich der fair value auf Basis einer Finanzierungsrunde, die im 1. Quartal 2024 stattgefunden hatte, noch bei 77 Mio. Euro befunden haben soll.

- Eine Beteiligung in Höhe von 5,1 % hielt die Rocket Internet SE zum Jahresende 2024 an der Kalshi Inc.. Deren Wertansatz wurde in der letzten Bilanz von 4,4 Mio. Euro auf nur noch 0,4 Mio. Euro korrigiert.

Wäre Rocket Internet nicht delisted, unsere Gesellschaft käme in den letzten Tagen und Monaten mit der Veröffentlichung positiver adhoc-Meldungen kaum noch nach, insbesondere was die Beteiligung an Kalshi angeht. Kalshi gehört zu den weltweit am schnellsten wachsenden Start-ups. Im Oktober 2025 sammelte das Unternehmen in einer Finanzierungsrunde 300 Mio. US$ auf Basis einer Bewertung von 5 Mrd. US$ ein und weniger als 2 Monate später wurden 1 Mrd. US$ auf Basis einer Bewertung von 11 Mrd. US$ eingeworben. Eine Verwässerung der Beteiligung an Kalshi auf etwa 4 % unterstellt, hat sich deren fairer Wert gegenüber dem Bilanzansatz zum 31.12.2024 also auf etwa 370 Mio. Euro in etwa vertausendfacht.

Aber auch die Beteiligungen an SumUp und Canva dürften im laufenden Jahr wesentlich zur Erhöhung des inneren Wertes der Rocket Internet SE und über Zuschreibungen zu einem mutmaßlich sehr positiven Ergebnis beitragen. Bei SumUp verdichten sich die Hinweise, dass ein IPO auf Basis einer Bewertung von bis zu knapp 13 Mrd. Euro vorbereitet wird. Auch bei Canva wird offenbar an einem Börsengang gearbeitet. Darüber hinaus wurden im August des laufenden Jahres Mitarbeiteraktien dieser Gesellschaft auf Basis einer Bewertung von 42 Mrd. US$ platziert.

Wenn wir die positiven Wertbeiträge der Bewertungsexplosion bei Kalshi und der sehr positiven Entwicklungen bei SumUp und Canva addieren, kommen wir auf einen Gesamtbetrag von rund 870 Mio. Euro oder etwa 10,50 Euro je Rocket Internet Aktie. Interessant und zu hinterfragen sein wird, inwieweit diese Entwicklungen Eingang in die 2025er Erfolgsrechnung unserer Gesellschaft finden und von den Abschlussprüfern testiert werden. Wir werden das sehr genau beobachten.

Bleibt noch die indirekte Beteiligung an SpaceX, deren Höhe Sie angeblich selber nicht kennen. Zumindest haben Sie auf der letzten HV offengelegt, dass dort 2021 über einen Fonds etwa 45 Mio Euro bei einer SpaceX-Bewertung von 74 Mrd. US$ investiert wurden. Am vergangenen Wochenende wurde berichtet, dass die Gesellschaft einen Insideraktienverkauf auf Basis einer Bewertung von 800 Mrd. US$ genehmigt habe. Bei einem Börsengang, der für 2026 vorbereitet wird, soll eine Bewertung von 1,5 Billionen (!) US$ angestrebt werden. Rocket Internet hält die indirekte Beteiligung über einen 11,9 % Anteil am Gigafund 0.14 und hat diese zum 31.12.2024 mit 65 Mio. Euro bewertet, gerade einmal 44 % über den ursprünglichen Anschaffungskosten. Ausweislich einer Meldung des Fonds gegenüber der Securities and Exchange Commision vom 28.4.2025, wies der Fonds einen “gross asset value“ von 1,85 Mrd. US$ aus.

Durch diese sehr prägnanten Beispiele ist es mehr als offensichtlich, dass den Streubesitzaktionären valide Informationen über den wahren Wert unserer Gesellschaft so lange und so weit wie möglich vorenthalten werden sollen. Es liegt nahe, dass dies das Ziel hat, den Streubesitzaktionären am Ende des Tages möglichst viel ihres Anteiles an der Gesellschaft ohne faire Gegenleistung abzunehmen.

Sehr geehrter Herr Samwer,
inzwischen dürften die Kapitalmaßnahmen, die die diesjährige Hauptversammlung beschlossen hat, umgesetzt sein, so dass unsere Gesellschaft freie Rücklagen in Höhe von rund 1,38 Mrd. Euro oder rund 17 Euro je Aktie zuzüglich eines zu erwartenden Bilanzgewinns 2025 zur Verfügung hat, die theoretisch für Ausschüttungen und/oder Aktienrückkäufe zur Verfügung stehen. Wir gehen davon aus, dass Sie noch vor der Veröffentlichung des (mutmaßlich herausragend guten) 2025er Ergebnisses ein erstes Aktienrückkaufangebot durchführen werden, um wieder Aktien zum Schnäppchenpreis einzusammeln.

Ein Appell an Sie, den Streubesitz über den inneren Wert der Rocket Internet SE vor einem eventuellen Rückkaufangebot fair aufzuklären, dürfte ins Leere gehen. So hoffen wir, dass wir durch diesen offenen Brief etwas Transparenz schaffen können, eine Aufgabe die eigentlich von der Verwaltung der Gesellschaft wahrzunehmen wäre. Die Damen und Herren des Prüfteams von EY möchten wir auf diesem Weg ausdrücklich auffordern, bei ihren Prüfungen der 2025er Abschlüsse des Konzerns und der SE besonders sorgfältig vorzugehen und insbesondere Abschreibungen und Wertaufholungen kritisch zu hinterfragen. Den Aufsichtsrat erinnern wir daran, dass er bei der Billigung der von Herrn Samwer aufgestellten Jahresabschlüsse als Organ im Sinne aller Aktionäre zu handeln hat.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Issels
Vorstand
Scherzer & Co. AG

Hans Peter Neuroth
Vorstand
Scherzer & Co. AG

Commerzbank Aktiengesellschaft Commerzbank schließt Aktienrückkauf über rund 1 Mrd. Euro ab

Corporate News       18. Dezember 2025

- Insgesamt 30.972.690 eigene Aktien zurückgekauft (2,75 % des Grundkapitals)

- Vorstandsvorsitzende Bettina Orlopp: „Der Abschluss dieses Aktienrückkaufs untermauert die Stärke unserer Strategie ‚Momentum‘ und ist ein bedeutender Schritt in der Umsetzung unserer Kapitalrückgabe für das Geschäftsjahr 2025.“

Die Commerzbank AG hat ihren fünften Aktienrückkauf am Mittwoch, den 17. Dezember 2025, erfolgreich abgeschlossen. Mit einem Volumen von rund 1 Mrd. Euro war es der bisher größte Rückkauf in der Geschichte der Bank. Die Commerzbank hatte am 25. September 2025 mit dem Rückkauf begonnen und seitdem insgesamt 30.972.690 eigene Aktien (ISIN DE000CBK1001) zu einem Durchschnittspreis von rund 32,28 Euro je Aktie zurückgekauft. Das entspricht einem Anteil von 2,75 % des Grundkapitals der Bank.

„Der Abschluss dieses Aktienrückkaufs untermauert die Stärke unserer Strategie ‚Momentum‘ und ist ein bedeutender Schritt in der Umsetzung unserer Kapitalrückgabe für das Geschäftsjahr 2025“, sagte Bettina Orlopp, Vorstandvorsitzende der Commerzbank. „Aufgrund der gesteigerten Profitabilität in unserem starken, kundenorientierten Geschäftsmodell planen wir, 100 % des Nettoergebnisses vor Restrukturierungsaufwendungen und nach Abzug von AT1-Kuponzahlungen zurückzugeben.“

Die Kapitalrückgabe für das Geschäftsjahr 2025 soll sich aus Aktienrückkäufen sowie einer Dividendenzahlung zusammensetzen.

„Unsere klare und attraktive Kapitalrückgabepolitik setzen wir auch in den kommenden Jahren verlässlich fort“, sagte Finanzvorstand Carsten Schmitt. „Unser Ziel ist und bleibt es, nachhaltig Wert für unsere Aktionärinnen und Aktionäre zu schaffen.“

centrotherm international AG: Closing der Transaktion erfolgreich vollzogen – Ardian Semiconductor wird Hauptaktionär; Gründerfamilie Hartung bleibt mittelbar signifikanter Anteilseigner

Corporate News

Blaubeuren, 18. Dezember 2025 – Die centrotherm international AG („Gesellschaft“ oder „centrotherm“) gibt den gestrigen Vollzug der Transaktion zwischen ihrer bisherigen Mehrheitsaktionärin Solarpark Blautal GmbH („Solarpark Blautal“) und Ardian, einer der weltweit führenden unabhängigen Investmentgesellschaften, bekannt. Nach Erfüllung aller Vollzugsbedingungen wurde die am 6. November 2025 per Ad-hoc-Mitteilung angekündigte Transaktion erfolgreich abgeschlossen. Der auf Investments in der europäischen Halbleiterindustrie spezialisierte Fonds Ardian Semiconductor hat den 90-prozentigen Anteil der Solarpark Blautal an centrotherm vollständig übernommen und ist damit neuer Hauptaktionär der Gesellschaft. Im Zuge der Transaktion reinvestiert die Solarpark Blautal einen Teil des Verkaufserlöses und bleibt mit rund 39,5 % mittelbar an centrotherm beteiligt, was auch die langfristige Verbundenheit der Gründerfamilie Hartung mit centrotherm unterstreicht.

Mit Ardian Semiconductor erhält centrotherm eine finanzstarke, international agierende Private Equity-Plattform mit umfassender Branchenexpertise, operativem Know-how und einem globalen Netzwerk als neuen Hauptaktionär, der die Weiterentwicklung des Unternehmens als ein führender und innovativer Technologie- und Anlagenanbieter für die Halbleiter- und Photovoltaikindustrie unterstützen wird. Ardian, das ein Vermögen in Höhe von rund 196 Milliarden US-Dollar verwaltet oder berät, sieht in centrotherm ein Unternehmen mit hoher Innovationskraft, tiefem technischen Know-how, langjähriger industrieller Erfahrung sowie ausgezeichneten globalen Kundenbeziehungen und plant, den Vorstand bei der konsequenten Umsetzung der Wachstumsstrategie zu unterstützen. Gemeinsam sollen operative Effizienz, Kundennähe und Innovationskraft weiter gestärkt werden, um das Produktangebot auszubauen und die Marktposition weiter zu festigen.

Die vom Fonds Ardian Semiconductor kontrollierte neue Hauptaktionärin Centrotherm AcquiCo AG hat gestern gegenüber dem Vorstand der Gesellschaft einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze-Out verlangt, wie centrotherm gestern in der Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht hat.

Über centrotherm international AG


Thermische Produktionslösungen und Beschichtungstechnologien zählen zu den Kernkompetenzen von centrotherm. Seit über 70 Jahren entwickeln und realisieren wir Produktionskonzepte für einen stetig wachsenden internationalen Kundenkreis. Neben Wachstumsbranchen wie der Halbleiter- und Mikroelektronikindustrie sowie der Photovoltaik finden unsere innovativen Lösungen auch in neuen Zukunftsfeldern wie der Faser- oder Batterieherstellung Anwendung. Als führender, global agierender Technologiekonzern arbeiten wir eng mit Partnern aus Industrie und Forschung zusammen. Wir verbessern bestehende Produktionskonzepte und setzen neue Trends. So generieren wir werthaltige Wettbewerbsvorteile für unsere Kunden. Weltweit arbeiten über 700 Mitarbeiter an der Gestaltung der Zukunft – GREEN | SMART | EFFICIENT.

centrotherm international AG: Centrotherm AcquiCo AG übermittelt Verlangen zur Durchführung eines Ausschlusses der Minderheitsaktionäre der centrotherm international AG

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Blaubeuren, 17. Dezember 2025 - Die Centrotherm AcquiCo AG (vormals: Perle 49. AG), Frankfurt am Main („Hauptaktionärin“), hat der centrotherm international AG („Gesellschaft“) heute mitgeteilt, dass ihr nach Vollzug des Aktienkaufvertrags mit der Solarpark Blautal GmbH Aktien an der Gesellschaft in Höhe von 90 % am Grundkapital der Gesellschaft gehören.

Vor diesem Hintergrund hat die Hauptaktionärin heute das Verlangen an den Vorstand der Gesellschaft gerichtet, im Zusammenhang mit einer Konzernverschmelzung der Gesellschaft als übertragendendem Rechtsträger auf die Hauptaktionärin als übernehmendem Rechtsträger über die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Gesellschaft („Minderheitsaktionäre“) an die Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung nach § 62 Abs. 5 Satz 1, 8 UmwG i.V.m. §§ 327a ff. AktG in einer noch einzuberufenden Hauptversammlung der Gesellschaft beschließen zu lassen („Squeeze-Out“). Zu diesem Zweck soll zwischen der Gesellschaft und der Hauptaktionärin ein Verschmelzungsvertrag abgeschlossen werden.

Die Höhe der Barabfindung steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Diese wird unter anderem auf der Grundlage einer noch durchzuführenden Unternehmensbewertung festgelegt und der Gesellschaft separat im Rahmen eines zweiten Übertragungsverlangens der Hauptaktionärin mitgeteilt. Die Angemessenheit der festgelegten Barabfindung wird durch einen vom zuständigen Gericht zu bestellenden sachverständigen Prüfer geprüft werden.

Das Wirksamwerden des Squeeze-Out hängt unter anderem von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft und der Eintragung dieses Beschlusses und der Verschmelzung in das Handelsregister der Gesellschaft sowie der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin ab. Erst mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Hauptaktionärin gehen die Aktien der Minderheitsaktionäre auf die Hauptaktionärin über.

Die Beschlussfassung der Hauptversammlung der Gesellschaft über den Squeeze-Out soll voraussichtlich im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2026 erfolgen. Über den Zeitpunkt der ordentlichen Hauptversammlung 2026 wird die Gesellschaft entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informieren.

Blue Cap AG mit verbreiterter Anlegerbasis: Großaktionär PartnerFonds AG i.L. veröffentlicht Ergebnisse des Aktientauschangebots

Corporate News

- Aktientausch von PartnerFonds erhöht Streubesitz der Blue Cap deutlich auf 51,5 %

- Aktientausch markiert weiteren Fortschritt bei der Verwertung des Blue Cap Aktienpakets von PartnerFonds

- Weiterhin stabiles Aktionariat der Blue Cap mit drei langfristig orientierten Ankeraktionären

München, 18. Dezember 2025 – Die PartnerFonds AG i.L. („PartnerFonds“) hat heute das Ergebnis des Aktientauschangebotes veröffentlicht, mit dem die Gesellschaft ihren Aktionären angeboten hat, Aktien der PartnerFonds gegen die von PartnerFonds gehaltenen Aktien der Blue Cap AG („Blue Cap“) zu tauschen, und den Vorstand der Blue Cap über die Annahmequote des Aktientauschangebots informiert. Grundlage des Tauschs war eine gutachterlich ermittelte Bewertung der Blue Cap-Aktie mit einem Verkehrswert von EUR 26,36 je Aktie.

Nach Angaben von PartnerFonds wurde das Aktientauschangebot für insgesamt 806.336 (dies entspricht 66 %) der von der PartnerFonds aktuell gehaltenen 1.217.076 Aktien der Blue Cap angenommen. Damit wird die Beteiligung des PartnerFonds an Blue Cap signifikant von 27,1 % auf 9,2 % reduziert.

Der Vollzug des Aktientauschs wird für Ende Dezember 2025 erwartet.

Dr. Henning von Kottwitz, CEO der Blue Cap, kommentiert: „Mit dem Abschluss des Aktientauschs ist für unsere Aktionärin PartnerFonds ein wichtiger Meilenstein erreicht. Aber auch für die Blue Cap ist die hohe Annahmequote positiv zu bewerten: Über 800.000 Blue Cap Aktien wurden zu einer sehr guten Bewertung gehandelt. Unsere Aktionärsstruktur wird damit breiter, gleichzeitig behalten wir mit unseren langfristig orientierten Ankeraktionären weiterhin ein stabiles Aktionariat.“

Sollte es in den kommenden Monaten aus Sicht der Blue Cap sinnvoll erscheinen, ein Aktienrückkaufprogramm aufzulegen, werden Vorstand und Aufsichtsrat hierüber beraten. Bei der Blue Cap besteht eine Ermächtigung zum Rückkauf eigener Aktien im Umfang von maximal 10 % des Grundkapitals, die in der Hauptversammlung im Jahr 2022 beschlossen wurde und noch bis Juni 2027 gültig ist.

Die langfristig orientierten Ankeraktionäre sind weiterhin die folgenden:

- JotWe GmbH: 15,2 %

- Kreissparkasse Biberach: 13,6 %

- Schüchl GmbH: 10,5 %

Über die Blue Cap AG


Die Blue Cap AG ist eine im Jahr 2006 gegründete, kapitalmarktnotierte Beteiligungsgesellschaft mit Sitz in München. Die Gesellschaft erwirbt mittelständische Unternehmen aus dem B2B-Bereich in Sondersituationen und begleitet sie in ihrer unternehmerischen Entwicklung, mit dem Ziel sie später gewinnbringend zu verkaufen. Die akquirierten Unternehmen haben ihren Hauptsitz in der DACH-Region, erwirtschaften einen Umsatz zwischen EUR 20 und 200 Mio. und haben ein nachhaltig stabiles Kerngeschäft. Die Blue Cap hält meist mehrheitliche Anteile an fünf Unternehmen aus den Branchen Kunststofftechnik, Produktionstechnik, Life Sciences und Business Services. Der Konzern beschäftigt derzeit rund 550 Mitarbeitende in Deutschland und weiteren europäischen Ländern. Die Blue Cap AG ist im Freiverkehr notiert (Scale, Frankfurt und m:access, München; ISIN: DE000A0JM2M1; Börsenkürzel: B7E). www.blue-cap.de

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der New Work SE

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Das LG Hamburg hat die Spruchanträge zu dem Squeeze-out bei der New Work SE zugunsten der Burda Digital SE mit Beschluss vom 12. Dezember 2025 zu dem führenden Verfahren mit dem Aktenzeichen 417 HKO 91/25 verbunden. Zum gemeinsamen Vertreter der nicht antragstellenden ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Dirk Unrau, CausaConcilio Partnerschaft mbH Rechtsanwälte, bestellt. Der zum Burda-Konzern gehörenden Antragsgegnerin wurde aufgegeben, innerhalb von drei Monaten zu den Spruchanträgen Stellung zu nehmen.

LG Hamburg, Az. 417 HKO 91/25
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. Burda Digital SE
37 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Dirk Unrau, CausaConcilio Partnerschaft mbH Rechtsanwälte, 24114 Kiel
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart

Mittwoch, 17. Dezember 2025

Abfindungsangebot an die außenstehenden Aktionäre der SNP Schneider-Neureither & Partner SE

Succession German Bidco GmbH
München


Abfindungsangebot
an die außenstehenden Aktionäre der
SNP Schneider-Neureither & Partner SE
Heidelberg
aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
- ISIN DE0007203705 / WKN 720370 -

Die Succession German Bidco GmbH, München, („SUCCESSION“) und die SNP Schneider-Neureither & Partner SE, Heidelberg, („SNP“) haben am 30. Juni 2025 einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag („Vertrag“) gemäß § 291 Abs. 1 AktG geschlossen, mit dem die SNP die Leitung ihrer Gesellschaft der SUCCESSION unterstellt und sich verpflichtet, ihren Gewinn für das Geschäftsjahr 2026 und folgende Geschäftsjahre an die SUCCESSION abzuführen. Die SUCCESSION ist zur Verlustübernahme gemäß § 302 AktG verpflichtet. Die Gesellschafterversammlung der SUCCESSION hat dem Vertrag am 19. Mai 2025 zugestimmt. Die ordentliche Hauptversammlung der SNP hat dem Vertrag am 30. Juni 2025 zugestimmt. Der Vertrag wurde am 22. Oktober 2025 in das Handelsregister des Sitzes der SNP beim Amtsgericht Mannheim eingetragen und wird damit wie im Vertrag vorgesehen am 1. Januar 2026 in Kraft treten. Die Eintragung wurde nach § 10 HGB in dem von der Landesjustizverwaltung bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem unter www.handelsregister.de am 22. Oktober 2025 bekannt gemacht.

Im Vertrag hat sich SUCCESSION verpflichtet, auf Verlangen eines jeden außenstehenden Aktionärs der SNP dessen auf den Inhaber lautende Stückaktien der SNP (ISIN DE0007203705) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von Euro 1,00 je Aktie („SNP-Aktie“) gegen eine Barabfindung in Höhe von

Euro 61,00 je SNP-Aktie

(„Abfindung“) zu erwerben („Abfindungsangebot“).

Die Barabfindung wird gemäß § 305 Abs. 3 Satz 3 AktG nach Ablauf des Tages, an dem der Vertrag wirksam geworden ist, d.h. vom 2. Januar 2026 an, mit jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst.

Die Verpflichtung der SUCCESSION zum Erwerb der SNP-Aktien ist befristet. Die Frist endet zwei Monate nach dem 1. Januar 2026, dem Tag des Wirksamwerdens des Vertrages, d.h. mit Ablauf des Montags, 2. März 2026. Eine Verlängerung der Frist nach § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG wegen eines Antrags auf gerichtliche Bestimmung des angemessenen Ausgleichs oder der angemessenen Abfindung durch das nach dem Spruchverfahrensgesetz bestimmte Gericht bleibt unberührt. In diesem Fall endet die Frist zwei Monate nach dem Tag, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden ist. Für die Wahrung der Frist ist es ausreichend, dass die Erklärung zur Annahme des Barabfindungsangebots innerhalb der Frist der jeweiligen Depotbank zugeht.

Diejenigen außenstehenden Aktionäre der SNP, die das Abfindungsangebot nicht annehmen wollen, bleiben Aktionäre der SNP. Ihnen garantiert die SUCCESSION als angemessenen Ausgleich für die Dauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages eine jährlich wiederkehrende Geldleistung („Ausgleichszahlung“).

Die Ausgleichszahlung beträgt für jedes volle Geschäftsjahr der SNP für jede SNP-Aktie brutto Euro 3,95 („Bruttoausgleichsbetrag“) abzüglich eines Betrages für die Körperschaftsteuer sowie den Solidaritätszuschlag nach dem jeweils für diese Steuern für das betreffende Geschäftsjahr geltenden Steuersatz. Nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages gelangen auf den anteiligen Bruttoausgleichsbetrag von Euro 3,95 je SNP-Aktie 15 % Körperschaftsteuer zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag, d. h. Euro 0,30, zum Abzug, wobei dieser Abzug nur auf den im Bruttoausgleich enthaltenen Teilbetrag vorzunehmen ist, der sich auf die mit deutscher Körperschaftsteuer belasteten Gewinne der SNP bezieht. Hieraus ergibt sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages nach kaufmännischer Rundung auf einen vollen Cent-Betrag eine Ausgleichszahlung in Höhe von Euro 3,65 je SNP-Aktie für ein volles Geschäftsjahr der SNP.

Die Ausgleichszahlung wird erstmals für dasjenige Geschäftsjahr der SNP, in dem der Vertrag nach § 7 Abs. 2 des Vertrages wirksam wird, gewährt, erfasst das gesamte Geschäftsjahr der SNP und wird gemäß § 4 Abs. 4 des Vertrages erstmals nach der ordentlichen Hauptversammlung der SNP im darauffolgenden Geschäftsjahr gezahlt. Gemäß § 4 Abs. 4 des Vertrages ist die Ausgleichszahlung am dritten Geschäftstag nach der ordentlichen Hauptversammlung der SNP für das jeweils abgelaufene Geschäftsjahr der SNP, jedoch spätestens acht Monate nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres der SNP fällig.

Die Höhe der Abfindung und des Ausgleichs wurde durch die Geschäftsführung der SUCCESSION und den Vorstand der SNP auf der Grundlage der gutachterlichen Stellungnahme des neutralen Bewertungsgutachters ValueTrust Financial Advisors Deutschland GmbH, München, festgelegt. Die Angemessenheit der Abfindung und des Ausgleichs ist vom gerichtlich ausgewählten und bestellten Vertragsprüfer A&M GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, c/o Alvarez Marsal, München, geprüft und bestätigt worden.

Die außenstehenden Aktionäre der SNP, die von dem Abfindungsangebot Gebrauch machen wollen, werden gebeten, ihre Depotbank zu beauftragen, die von ihnen gehaltenen SNP-Aktien (WKN 720370) in der gewünschten Anzahl zum Zwecke der Entgegennahme der Abfindung in Höhe von Euro 61,00 je SNP-Aktie

ab sofort

auf dem Girosammelwege der

Commerzbank AG, Frankfurt am Main,

als Zentralabwicklungsstelle zur Verfügung zu stellen.

Den Aktionären, die das Abfindungsangebot angenommen haben, wird die Abfindung in Höhe von Euro 61,00 je SNP-Aktie zzgl. Zinsen spätestens auf den 18. Bankarbeitstag nach Zugang der Annahmeerklärung bei der Commerzbank AG gutgeschrieben.

Die Ausbuchung der SNP-Aktien im Rahmen des Abfindungsangebots soll für die außenstehenden Aktionäre der SNP kosten- und spesenfrei erfolgen. SUCCESSION wird den depotführenden Instituten daher einen marktüblichen Betrag für Provisionen und Spesen erstatten.

Falls ein Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz zur gerichtlichen Bestimmung der angemessenen Abfindung bzw. des angemessenen Ausgleichs eingeleitet wird und das Gericht rechtskräftig eine höhere Abfindung und/oder einen höheren Ausgleich festsetzt, können auch die außenstehenden Aktionäre der SNP, die das Abfindungsangebot bereits angenommen haben, eine entsprechende Ergänzung ihrer Abfindung bzw. der auf ihre SNP-Aktien zwischenzeitlich gezahlten Ausgleichszahlungen verlangen. Ebenso werden alle übrigen außenstehenden Aktionäre der SNP gleichgestellt, wenn in einem gerichtlich protokollierten Vergleich zur Beendigung eines Spruchverfahrens oder in einem Vergleich im schriftlichen Verfahren nach § 11 Abs. 4 Spruchverfahrensgesetz eine höhere Abfindung und/oder ein höherer Ausgleich vereinbart wird.

München, im Dezember 2025

Succession German Bidco GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle. Bundesanzeiger vom 12. Dezember 2025

_______________ 

Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit des im Rahmen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags angebotenen Ausgleichs und der Abfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft. Weitere Infromationen: kanzlei@anlageanwalt.de 

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der HypoVereinsbank: UniCredit lehnt vom Bayerischen Obersten Landesgericht angeregte vergleichsweise Beilegung ab

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem 2008 eingetragenen Squeeze-out bei der HypoVereinsbank (HVB), das seit dem Jahr 2022 bei dem Bayerischen Obersten Landesgericht in der Beschwerdeinstanz anhängig ist, hatte das Gericht unter Hinweis auf die komplexen rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen mit Verfügung vom 10. November 2025 eine vergleichsweise Einigung angeregt. Eine derartige vergleichsweise Beilegung hat die durch die Kanzlei Freshfields vertretene UniCredit mit Schriftsatz vom 10. Dezember 2025 abgelehnt, nachdem mehrere Antragsteller (mit einer erheblichen  Anzahl betroffener Aktien) Zustimmung signalisiert hatten. 

BayObLG, Az. 102 W 158/22
LG München I, Beschluss vom 22. Juni 2022, Az. 5 HK O 16226/08
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. u.a. ./. UniCredit S.p.A.
302 Antragsteller (ursprünglich)
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, 80469 München (zuvor: RA/WP/StB Walter L. Grosse)
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin, UniCredit S.p.A.:
Freshfields PartG mbB (zuvor: Rechtsanwälte Freshfields Bruckhaus Deringer), 60322 Frankfurt am Main

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: Verhandlungstermin am 18. Dezember 2025 aufgehoben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft zugunsten der Hauptaktionärin VIB Vermögen AG hat das LG München I den Termin zur mündlichen Verhandlung am 18. Dezember 2025 mit einer möglichen Fortsetzung am 19. Dezember 2025 wegen Erkrankung eines Richters aufgehoben. Ein neuer Termin wurde auf den 30. April 2026, 10.30 Uhr, anberaumt.

Bei dem Termin sollen die Vertragsprüfer, Frau Wirtschaftsprüferin Susann Ihlau und Herr Wirtschaftsprüfer Hendrik Duscha, Forvis Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, angehört werden.  

Die VIB hatte den BBI-Minderheitsaktionären eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie angeboten, was von den Antragstellern als deutlich zu niedrig kritisiert worden war. 

LG München I, Az. 5 HK O 13149/24
Rolle, T. u.a. ./. VIB Vermögen AG
35 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, 80489 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: 
Rechtsanwälte DLA Piper UK LLP, 50667 Köln

4SC AG: Kapitalherabsetzung auf null und gleichzeitige Kapitalerhöhung wirksam - Delisting von der Frankfurter Wertpapierbörse

Planegg-Martinsried (16.12.2025/12:30 UTC+1)

Planegg-Martinsried, 16. Dezember 2025 - Die 4SC AG gibt bekannt, dass am heutigen Tag die von der ordentlichen Hauptversammlung am 19. September 2025 beschlossene Kapitalherabsetzung auf null Euro und die gleichzeitige Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung um rund 2,7 Mio. Euro wirksam geworden sind. Damit sind die Altaktien der 4SC AG (ISIN DE000A3E5C40) und die Zulassung der Altaktien zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse und zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) erloschen (Delisting). Die Altaktien werden in den nächsten Tagen durch die depotführenden Institute und die Clearstream Europe AG (vormals Clearstream Banking AG) ausgebucht. Die Lieferung der im Rahmen der Wiedererhöhung des Grundkapitals bezogenen neuen Aktien (einschließlich Mehrbezug) (ISIN DE000A0L1LC2) durch Einbuchung bei der jeweiligen Depotbank wird voraussichtlich am oder um den 23. Dezember 2025 erfolgen. Die Zuteilungsquote im Rahmen des Mehrbezugs beträgt rund 48,6 %. Die neuen Aktien werden, wie angekündigt, nicht zum Börsenhandel zugelassen werden.

DATAGROUP leitet Delisting-Verfahren an der Börse München ein

Pliezhausen, 16. Dezember 2025 – Vorstand und Aufsichtsrat der DATAGROUP SE (WKN A0JC8S) haben heute beschlossen, kurzfristig bei der Börse München den Antrag auf Widerruf der Einbeziehung der DATAGROUP-Aktien in den Freiverkehr zu stellen (Delisting). Mit diesem Schritt soll die Gesellschaft künftig als privates Unternehmen mit größerer strategischer Flexibilität agieren können.

Im Zusammenhang mit dem geplanten Delisting weist DATAGROUP darauf hin, dass Anleger keine Möglichkeit haben werden, ihre Aktien jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines Delisting-Angebots zu verkaufen, wie es bei Aktien, die zum regulierten Markt zugelassen sind, vorgesehen ist. Diese Option besteht hier ausdrücklich nicht. Aktionäre, die ihre Anteile verkaufen möchten, sollten daher erwägen, dies vor der Beendigung der Börsennotiz zu tun.

Aktionäre, die weiterhin investiert bleiben, müssen damit rechnen, dass ihre Aktien nach dem Delisting voraussichtlich nur noch eingeschränkt oder möglicherweise gar nicht mehr frei veräußert werden können, da das Handelsvolumen deutlich sinken dürfte, und davon auszugehen ist, dass die Handelsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt sein werden.

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Anmerkung der Redaktion:

Die DATAGROUP SE hatte eine Investorenvereinbarung mit KKR abgeschlossen, gefolgt von erinem erfolgreichen öffentlichen Erwerbsangebot von KKR. Wir führen die Gesellschaft als Endspiel-Kandidaten. 

sino AG: Verkauf von 15 % der Anteile der sino an der Trade Republic Bank GmbH wurde heute beurkundet. Unternehmensbewertung erwartungsgemäß 12,5 Mrd. €, Veräußerungserlös 38,4 Mio. € nach Steuern.

Corporate News

Düsseldorf, 17.12.2025

Die sino Beteiligungen GmbH, eine 100%-ige Tochtergesellschaft der sino AG, hat heute einen notariell beurkundeten Vertrag über den Verkauf von 15 % ihrer Anteile an der Trade Republic Bank GmbH (Trade Republic) abgeschlossen.

Der Verkaufserlös der sino nach Steuern auf den Veräußerungsgewinn liegt bei rund 38,4 Millionen Euro bzw. 16,44 Euro pro sino Aktie. Dem Kaufpreis liegt die o.g. Unternehmensbewertung von Trade Republic von12,5 Milliarden Euro zugrunde. Die sino hatte bereits per ad-hoc Mitteilung am 19. November 2025 über die Existenz eines Term Sheets und die darin enthaltene Unternehmensbewertung von 12,5 Milliarden Euro berichtet. Der entstandene Gewinn nach Steuern ist nahezu identisch zum Veräußerungserlös, aufgrund der Tatsache, dass die sino erster Investor bei Trade Republic war.

https://www.sino.de/moegliche-anteilsverkaeufe-bei-der-trade-republic-bank-gmbh-tr/

Laut Unternehmensangaben wurden innerhalb dieser Secondary Transaktion Trade Repulic Anteile für insgesamt 1,2 Milliarden Euro auf Basis einer Unternehmensbewertung von 12,5 Milliarden Euro umplatziert. Die Transaktion stärke Trade Republics langfristige Strategie, Europas führende digitale Sparplattform aufzubauen. Im Zuge der Transaktion erhöhen bestehende Investoren wie Founders Fund, Sequoia, Accel, TCV und Thrive Capital ihre Anteile. Zudem gewinne Trade Republic führende Langfristinvestoren wie Wellington Management, GIC, Fidelity Management & Research Company und Khosla Ventures. Ergänzt werde der Investorenkreis durch Lingotto Innovation sowie Aglaé, die technologieorientierte Investmentfirma der Familie Arnault.

Die Satzung der sino sieht ein sogenanntes "Ausschüttungsgebot" vor. Dies legt fest, dass Gewinne aus dem Verkauf von Trade Republic Anteilen grundsätzlich zu mindestens 90 % an die sino Aktionäre ausgeschüttet werden sollen.

Die Verwaltung der sino plant dementsprechend derzeit, der Hauptversammlung der sino AG für das Geschäftsjahr 2025/2026 eine Dividende von mindestens 14,80 Euro pro sino Aktie vorzuschlagen.

Das verbleibende Paket der sino an Trade Republic hat auf Basis des jetzt erzielten Kaufpreises pro Anteil einen Wert von rund 221 Millionen Euro bzw. rund 94,75 Euro pro sino Aktie.

Trade Republic ist mit dieser ‚Decacorn Bewertung‘ ein weiterer großer Erfolg gelungen, der die außergewöhnlich erfolgreiche Unternehmensgeschichte der letzten Jahre eindrucksvoll bestätigt. Mit einer Bewertung von 12,5 Milliarden Euro ist das Unternehmen eines der am höchsten bewerteten Fintechs in Europa und erreicht etwa die Bewertung des Reifenherstellers Continental, der Nummer 32 im Deutschen Aktienindex DAX40 gemessen an der Marktkapitalisierung.

Der Vorstand der sino bleibt für die weitere Entwicklung des Geschäfts und des Unternehmenswertes von Trade Republic sehr optimistisch und somit auch für den Wert der Beteiligung der sino - auch ausgehend vom jetzt beurkundeten Preis pro Trade Republic Anteil.

„Diese Bewertung ist ein weiterer Erfolg für Trade Republic und die Gründer, zu dem wir Christian, Thomas und Marco ganz herzlich gratulieren. Die kontinuierlich exzellente Entwicklung von Trade Republic auch in diesem Jahr, z.B. mit der in Polen gestarteten Expansion in Länder außerhalb des Euroraums, den berichteten stark steigenden Kundenzahlen, den laut Quellen im Internet erheblich höheren Umsätzen an der LS-X Exchange, der Börse an der Trade Republic Kunden handeln und der Einführung verschiedener neuer, aus unserer Sicht sehr vielversprechender und ertragsbringender, Produkte stimmt uns auch für die weitere Zukunft von Trade Republic sehr optimistisch. Dies sind die wesentlichen Gründe, warum wir, auch zu dieser Bewertung, nur einen relativ geringen Anteil unserer Beteiligung verkauft haben. Wir sehen erhebliches Potential für Wertsteigerungen in den nächsten Jahren.“, so Ingo Hillen und Karsten Müller, die Vorstände der sino AG.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an Ingo Hillen, Vorstand – ihillen@sino.de | 0211 3611–2040

Dienstag, 16. Dezember 2025

Noratis AG: Gerichtliche Anordnung des Schutzschirmverfahrens

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 

Eschborn, 16. Dezember 2025 – Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat heute gemäß Antrag der Noratis AG (Aktie: ISIN: DE000A2E4MK4 / WKN: A2E4MK) die vorläufige Eigenverwaltung im Schutzschirmverfahren (gem. § 270d InsO) angeordnet und den vorläufigen Sachwalter bestellt.

ADNOC hält nunmehr 95,10 % an der Covestro AG: Folgt Squeeze-out?

Nach der Stimmrechtsmitteilung vom 16. Dezember 2025 hält ADNOC nunmehr 95,10 % an der Covestro AG, alles direkt in Aktien, davon 11,68 % über XRG P.J.S.C. und 83,43 % über die ADNOC International Germany Holding AG. Mit dem Überschreiten der 95-%-Schwelle ist ein aktienrechtlicher Squeeze-out möglich (der allgemein erwartet wird). 

Ergänzung: Black Rock meldete am gleichen Tag den Rückgang der Stimmrechtsanteile  von 5,50 % auf 0,13 %, Morgan Stanley von 9,98 % auf 0,07 % und UBS Group AG von 9,39 % auf 0,01 %.

Montag, 15. Dezember 2025

Noratis AG stellt Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens

Veröffentlichung von Insiderinformationen nach Art. 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Eschborn, 15.12.2025 – Die Noratis AG (Aktie: ISIN: DE000A2E4MK4 / WKN: A2E4MK) hat heute beim Amtsgericht Frankfurt einen Antrag auf Eröffnung eines Schutzschirmverfahrens (gem. § 270d der InsO) gestellt. Weitere Gesellschaften der Gruppe werden ebenfalls unverzüglich entsprechende Anträge auf Eigenverwaltung bzw. Durchführung eines Schutzschirmverfahrens beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Nicht von dem Verfahren betroffen wird die Noratis Habitat GmbH sein.

Der Vorstand der Noratis AG ist heute aufgrund unzureichender Verhandlungsergebnisse mit den finanzierenden Banken und weiteren Finanzierungspartnern zu der Einschätzung gelangt, dass eine außergerichtliche Restrukturierung kurzfristig nicht umsetzbar ist. Aufgrund dieser aktuellen Entwicklungen sieht der Vorstand eine Gefährdung für den nachhaltigen Fortbestand der Noratis AG und den Gesellschaften der Unternehmensgruppe. Noratis ist auf Basis des von der Gesellschaft erarbeiteten Restrukturierungskonzepts weiterhin im intensiven, konstruktiven Dialog mit potentiellen Kapitalgebern und seinen beiden Großaktionären sowie weiteren Stakeholdern. Der Vorstand beabsichtigt durch eine Sanierung und Restrukturierung in einem Schutzschirmverfahren eine Fortsetzung der Geschäftstätigkeiten der Noratis Gruppe zu ermöglichen. Unverändert haben wesentliche Stakeholdern signalisiert, dies im Rahmen der Umsetzung des Gesamtkonzeptes unterstützen zu wollen.

The Platform Group SE & Co. KGaA: Rechtsformwechsel der The Platform Group AG in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien planmäßig umgesetzt

Corporate News

Düsseldorf, 15. Dezember 2025. Der Formwechsel der The Platform Group AG in die Rechtsform der Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist mit der heutigen Eintragung in das Handelsregister beim Amtsgericht Düsseldorf wirksam geworden. Die Hauptversammlung der Gesellschaft hat am 25. August 2025 die Umwandlung der Gesellschaft in eine KGaA mit 99% der Stimmrechte beschlossen.

Die Gesellschaft firmiert ab heute als The Platform Group SE & Co. KGaA („TPG“). Alle Aktionäre der vormaligen The Platform Group AG sind nun Kommanditaktionäre der The Platform Group SE & Co. KGaA. Die Geschäftsführung und Vertretung der TPG obliegt der The Platform Group Management SE als persönlich haftende Gesellschafterin. Der Formwechsel stärkt die langfristige Ausrichtung der Gesellschaft, erhöht die internationale Handlungsfähigkeit und sichert eine stabile Eigentümerstruktur bei zugleich einheitlicher Aktienstruktur.

Wie bereits in der Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 30. Mai 2025 erläutert, bleibt die rechtliche und wirtschaftliche Identität der Gesellschaft ebenso wie das Grundkapital und die Zahl der ausgegebenen Stückaktien unverändert. Die Aktionärinnen und Aktionäre halten also weiterhin die gleiche Anzahl nennwertloser Stückaktien.

Parallel zum Formwechsel wurden die auf den Inhaber lautenden Stückaktien in Namensaktien umgestellt. Die Umstellung unterstützt das Ziel der The Platform Group, einen aktiven und konstruktiven Dialog mit ihren Aktionärinnen und Aktionären zu führen, und ist ein konsequenter Schritt im Rahmen des Formwechsels und der neuen Satzungsstruktur. In diesem Zusammenhang erfolgte eine technische Umstellung der Wertpapierkennnummer (WKN) und der ISIN der TPG-Aktien. Die Aktien der Gesellschaft werden voraussichtlich ab Januar 2026 unter der neuen WKN A40ZW8 und der neuen ISIN DE000A40ZW88 geführt. Der Ticker „TPG“ bleibt unverändert bestehen. Die Depotbanken werden die Umstellung für die Aktionärinnen und Aktionäre automatisch vornehmen. Für die Aktionäre entsteht kein Handlungsbedarf.

The Platform Group SE & Co. KGaA:

The Platform Group SE & Co. KGaA ist ein Softwareunternehmen, welches durch eigene Plattformlösungen in 26 Branchen aktiv ist. Zu den Kunden gehören sowohl B2B- als auch B2C-Kunden, zu den Branchen gehören unter anderem Möbelhandel, Maschinenhandel, Dentaltechnik und Luxusmode. Die Gruppe hat europaweit 19 Standorte, Sitz des Unternehmens ist Düsseldorf. Im Jahr 2024 wurde ein Umsatz von 525 Mio. Euro bei einem operativen Ergebnis (EBITDA bereinigt) von 33 Mio. Euro realisiert.

Samstag, 13. Dezember 2025

4SC AG: Zeitnahes Wirksamwerden der Kapitalmaßnahmen, die zum Erlöschen aller alten Aktien und Delisting führen, erwartet

Unternehmensmitteilung für den Kapitalmarkt

Planegg-Martinsried, 12. Dezember 2025 - Die 4SC AG (4SC, FSE Prime Standard: VSC) erwartet, dass die von der ordentlichen Hauptversammlung am 19. September 2025 beschlossene Kapitalherabsetzung auf null Euro mit gleichzeitiger Bezugsrechts-Barkapitalerhöhung um rund 2,7 Mio. Euro (zusammen "Kapitalmaßnahmen"), am oder um den 16. Dezember 2025 durch Eintragung im Handelsregister der Gesellschaft wirksam wird. Die beiden Großaktionäre der 4SC haben ihr Bezugsrecht auf die im Rahmen der Wiedererhöhung des Grundkapitals auszugebenden neuen Aktien entsprechend ihrer im Vorfeld abgegebenen Zeichnungszusagen vollumfänglich ausgeübt sowie Mehrbezugswünsche in Höhe des Mehrbezugsrahmens angemeldet. Die neuen Aktien, die nicht unmittelbar von den beiden Großaktionären aufgrund ihres jeweiligen Bezugsrechts gezeichnet wurden, wurden von der Baader Bank AG als Abwicklungsstelle gezeichnet und mit der Verpflichtung übernommen, sie den Streubesitzaktionären, die ihr Bezugsrecht innerhalb der am 8. Dezember 2025 abgelaufenen Bezugsfrist ausgeübt haben, sowie Aktionären, denen im Rahmen des Mehrbezugs neue Aktien zugeteilt wurden, zum Bezugspreis zu liefern.

Die Eintragung der Herabsetzung des Grundkapitals auf null Euro im Handelsregister führt zum kompensationslosen Erlöschen der derzeit ausgegebenen Aktien der 4SC AG (ISIN DE000A3E5C40 - "Altaktien") und zum Erlöschen der Börsenzulassung der Altaktien (Delisting). Die Frankfurter Wertpapierbörse hat diesbezüglich angekündigt, die Notierung der Altaktien von Amts wegen einzustellen, sobald die Eintragung der Kapitalherabsetzung im Handelsregister erfolgt ist. Die Altaktien werden in den auf die Eintragung der Kapitalherabsetzung in das Handelsregister folgenden Tagen durch die depotführenden Institute und die Clearstream Banking AG ausgebucht.

Die Lieferung der im Rahmen der Wiedererhöhung des Grundkapitals bezogenen neuen Aktien (einschließlich Mehrbezug) (ISIN DE000A0L1LC2) durch Einbuchung bei der jeweiligen Depotbank wird voraussichtlich am oder um den 23. Dezember 2025 erfolgen. Die neuen Aktien werden, wie angekündigt, nicht zum Börsenhandel zugelassen werden.

Freitag, 12. Dezember 2025

q.beyond AG: q.beyond will durch eine Kapitalherabsetzung Voraussetzung für künftige Aktienrückkäufe und Dividenden schaffen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Köln, 12. Dezember 2025. Vorstand und Aufsichtsrat des Kölner IT-Dienstleisters q.beyond haben heute beschlossen, für den 30. Januar 2026 eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Sie werden ihr vorschlagen, das Grundkapital – nach vorangehender Einziehung von zwei Aktien - im Wege einer ordentlichen Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG durch Zusammenlegung von Aktien im Verhältnis von fünf zu eins (5:1) auf künftig 24.915.897,00 Euro herabzusetzen. Die vorgeschlagene Kapitalherabsetzung wird den bestehenden handelsrechtlichen Bilanzverlust beseitigen. Der darüber hinausgehende Betrag wird in die freie Kapitalrücklage eingestellt. Dies schafft die Voraussetzung für künftige Aktienrückkäufe und Dividenden. Zudem führt die vorgeschlagene Kapitalmaßnahme dazu, dass sich der Börsenkurs oberhalb von 1,00 Euro stabilisiert.

Die Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung am 30. Januar 2026 einschließlich der vollständigen Tagesordnung und der entsprechenden Beschlussvorschläge der Verwaltung wird voraussichtlich am 19. Dezember 2025 im Bundesanzeiger und unter www.qbeyond.de/hv veröffentlicht.

Unternehmensprofil der q.beyond AG

Die q.beyond AG steht für erfolgreiche Digitalisierung. Wir unterstützen unsere Kunden dabei, die besten digitalen Lösungen für ihr Business zu finden, umzusetzen und zu betreiben. IT-Souveränität ist dabei unser zentraler Anspruch. Das starke Team aus 1.100 Expertinnen und Experten begleitet mittelständische Unternehmen sicher durch die digitale Transformation. Dabei bringen wir umfassendes Know-how in den Bereichen Cloud, Applications, AI und Security mit. Mit Standorten in ganz Deutschland sowie in Lettland, Spanien, Indien und den USA, eigenen zertifizierten Rechenzentren und mehr als 25 Jahren Erfahrung zählt q.beyond zu den führenden IT-Dienstleistern.

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025, Eintragung am 6. November 2025 (Fristende: 6. Februar 2025)
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, am 13. November 2025 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Fristende: 13. Februar 2026)
  • CECONOMY AG: Delisting geplant

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, zunächst Bedenken der Europäischen Kommission, folgt Squeeze-out?
  • Cumerius AG: Squeeze-out zugunsten der Schüyolo GmbH für eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Aktie, Eintragung am 4. November 2025 (Fristende: 4. Februar 2025)

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 8. Oktober 2025 (Fristende: 8. Januar 2026)

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2025

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 24. November 2025 (Fristende: 24. Februar 2026)

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert, außerordentliche Hauptversammlung am 31. Oktober 2025

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025, Eintragung im Handelsregister am 19. November 2025 (Fristende: 19. Februar 2026)

  • SHS VIVEON AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025, maßgebliche Eintragung im Handelsregister am 28. Oktober 2025 (Fristende: 28. Januar 2026) 

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025, Eintragung im Handelsregister am 22. Oktober 2025 (Fristende: 22. Januar 2026)

  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 
  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen angekündigt
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich, Eintragung im Handelsregister am 9. Oktober 2025, nunmehr Insolvenzantrag der GmbH
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht, Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 23. Oktober 2025 (Fristende: 23. Januar 2026)

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Donnerstag, 11. Dezember 2025

The NAGA Group AG: The NAGA Group führt Reverse Stock Split zur Verbesserung der Wahrnehmung am Kapitalmarkt durch

Corporate News

Hamburg, 11. Dezember 2025 – The NAGA Group AG (XETRA: N4G, ISIN: DE000A161NR7), Anbieter der All-in-One-Finanz-SuperApp NAGA, führt einen Reverse Stock Split ihrer bestehenden Aktien durch. Die Maßnahme wird im Verhältnis 10:1 durchgeführt, wobei zehn bestehende Namensaktien zu einer neuen Namensaktie zusammengelegt werden. Der Reverse Stock Split ist ein technischer Schritt, der darauf abzielt, den Aktienkurs in eine für NAGAs Peer Group typischere Bandbreite zu bringen, die Wahrnehmung und Handelbarkeit der Aktie zu verbessern und den Zugang des Unternehmens zu institutionellen und internationalen Investoren zu erweitern.

Octavian Patrascu, CEO von The NAGA Group AG, erklärt: „In den vergangenen zwei Jahren haben wir wesentliche Fortschritte dabei erzielt, unser Geschäftsmodell zu straffen und unsere finanzielle Basis zu stärken. Doch diese Fortschritte spiegeln sich noch nicht in unserer Marktbewertung wider. Das aktuelle absolute Kursniveau trägt zu einer Wahrnehmung bei, die unser operatives Geschäft nicht angemessen abbildet. Mit dem Reverse Stock Split wollen wir den Aktienkurs in eine Bandbreite bringen, die besser mit der unserer Wettbewerber vergleichbar ist, die Sichtbarkeit bei Investoren erhöhen, deren Vorgaben Investitionen in Aktien mit niedrigem Kurswert einschränken, und eine klarere Grundlage für strategische Maßnahmen schaffen.“

Technische Details:

Der Reverse Stock Split basiert auf dem Beschluss der Hauptversammlung vom 25. Juli 2025 und wird nach der erfolgten Eintragung im Handelsregister im Rahmen einer ordentlichen Kapitalherabsetzung gemäß §§ 222 ff. AktG technisch umgesetzt. Durch die Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft von EUR 232.783.150,00 um EUR 209.504.835,00 auf EUR 23.278.315,00 wird die Anzahl der Stückaktien von 232.783.150 auf 23.278.315 reduziert. Gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB wird der Herabsetzungsbetrag vollständig in die Kapitalrücklage eingestellt. Die Kapitalherabsetzung dient ausdrücklich nicht der Verlustdeckung.

Der Reverse Stock Split wird voraussichtlich am 16. Dezember 2025 wirksam. Zu diesem Zeitpunkt sollen die zusammengelegten Aktien unter der neuen ISIN DE000A41YCM0 in die Wertpapierdepots der Aktionäre eingebucht werden. Die Aktionäre werden von ihren jeweiligen depotführenden Banken über die Depotumstellung und die Behandlung von Spitzenbeständen informiert.

Über NAGA


NAGA ist ein führendes deutsches Fintech-Unternehmen, das eine SuperApp anbietet, mit dem Ziel, Social Trading, Investitionen in Aktien, Kryptowährungen und Neo-Banking in einer einheitlichen Plattform zu vereinen, die von seiner eigenen fortschrittlichen Technologie angetrieben wird. NAGA ist in über 100 Ländern mit 9 lokalen Büros tätig und bietet eine breite Palette von Dienstleistungen für Fiat- und Kryptowährungen an. Die Plattform verfügt über eine physische VISA-Karte mit Fiat- und automatischer Kryptowährungsumrechnung sowie Cashback, dynamische soziale Feeds und fortschrittliche Autokopierfunktionen, die es den Nutzern ermöglichen, die Strategien erfolgreicher Händler zu replizieren. NAGA wurde für eine globale Gemeinschaft entwickelt und bietet ein integratives und effizientes Finanzökosystem für persönliche Finanzen und Handel.

Elbe BidCo GmbH: ENCAVIS erwirbt kapazitätsstarkes Portfolio von fünf Solarparks in Italien (265 MW)

Corporate News

Hamburg, 11. Dezember 2025 – Der Hamburger Wind- und Solarparkbetreiber ENCAVIS hat von der EDP Renewables Italia Holding S.r.l. (EDPR Italy), einer 100prozentigen Tochter der EDP Renováveis, S.A., fünf Solarparks mit einer Erzeugungskapazität von insgesamt 265 Megawatt (MW) erworben. Drei der Parks liegen in der Region Lazio in Mittelitalien in der Nähe von Rom, die beiden anderen in der Region Puglia im Südosten Italiens. Die Transaktion umfasst den Verkauf großer Landflächen. Darüber hinaus wurden die Projekte zusammen mit verschiedenen Stromabnahmeverträgen (PPAs) und Förderungen sowie mit Optionen zur Kapazitätserweiterung und Hybridisierung übernommen.

Die fünf Solarparks haben zur Zeit noch eine Kapazität von insgesamt 248 MW und produzieren bereits grünen Strom in voller Höhe. Zudem erfolgt derzeit eine Kapazitätserweiterung der drei Solarparks in Lazio um insgesamt zusätzliche 17 MW. Die kommerzielle Inbetriebnahme der zusätzlichen Erzeugungskapazitäten wird für die erste Jahreshälfte 2026 erwartet. Stern Energy, die PV-Technik-Spezialisten aus Parma, werden nach einer Übergangszeit von sechs Monaten die Operations & Maintenance (O&M)-Arbeiten von EDPR für dieses Portfolio übernehmen.

Mit dem Giotto-Portfolio vergrößern wir unsere Solarkapazität in Italien von 155 auf 420 MW. Damit werden wir einer der führenden Solarbetreiber in Italien und untermauern unsere Führungsrolle in Europa. Zugleich zeigt dieses Portfolio, wie erfolgreich und strategisch bedeutend unsere Kooperation mit Stern Energy ist: Gemeinsam setzen wir Maßstäbe für Qualität und Wachstum in der Solarbranche“, so Mario Schirru, CEO der Encavis.

Das gesamte Portfolio wird nach der Kapazitätserweiterung durchschnittlich 423 Gigawattstunden (GWh) grünen Strom pro Jahr erzeugen. Vier Solarparks sind durch Stromabnahmeverträge (Power Purchase Agreements, PPAs) abgesichert, die eine Laufzeit zwischen 10 bzw. 15 Jahren haben. Für das fünfte Projekt besteht ein langfristiger zweiseitiger Differenzvertrag (Contract for Difference, CfD) mit einer Laufzeit von 20 Jahren.

Über ENCAVIS


Encavis ist einer der führenden Stromerzeuger aus Erneuerbaren Energien in Europa. Das Unternehmen betreibt ein breit diversifiziertes Portfolio aus Onshore-Windparks, Freiflächen-Solaranlagen und Batteriespeichern in 13 europäischen Ländern, darunter Deutschland, Italien, Spanien, Dänemark und die Niederlande. Darüber hinaus bietet Encavis institutionellen Investoren attraktive Beteiligungsmöglichkeiten an Erneuerbare-Energien-Anlagen. Die Tochtergesellschaft Stern Energy ergänzt das Leistungsportfolio als europaweit tätiger Spezialist für technische Dienstleistungen rund um Photovoltaik-Anlagen.

Mit einer installierten Gesamtleistung von rund 4,2 Gigawatt trägt Encavis maßgeblich zur nachhaltigen Energieversorgung und zur Erreichung der europäischen Klimaziele bei.

Weitere Informationen finden Sie unter www.encavis.com.

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Anmerkung der Redaktion:

Bei der ENCAVIS AG fand kürzlich ein verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out statt. Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft.

ZhongDe Waste Technology AG: Das Bundesamt für Justiz hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen ZhongDe Waste Technology AG beantragt.

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Frankfurt am Main, 11. Dezember 2025 –Das Bundesamt für Justiz (BfJ) teilte der ZhongDe Waste Technology AG („Unternehmen“) mit Schreiben vom späten 10. Dezember 2025 mit, dass es den Vorschlag des Unternehmens für einen Ratenzahlungsplan hinsichtlich einer Gesamtforderung in Höhe von 11.820.927,04 EUR abgelehnt und einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen das Unternehmen gestellt hat.

Sollte das Gericht letztendlich die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen das Unternehmen anordnen, könnte dies erhebliche negative Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb, die Finanzlage und das Eigenkapital des Unternehmens haben. Das Unternehmen wird alle Anstrengungen unternehmen, solche negativen Folgen durch Verhandlungen oder rechtliche Mittel abzuwenden. Der Aufsichtsrat, der Vorstand und alle Führungskräfte des Unternehmens werden ihre Aufgaben gewissenhaft erfüllen, um den stabilen Geschäftsbetrieb des Unternehmens sicherzustellen und die Auswirkungen dieses Vorfalls auf die Rechte und Interessen der Aktionäre und Investoren so gering wie möglich zu halten.

Mittwoch, 10. Dezember 2025

Squeeze-out bei der PharmaSGP Holding SE eingetragen

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Der kürzlich beschlossene Squeeze-out bei der PharmaSGP Holding SE ist unmittelbar nach Ablauf der Ein-Monats-Frist am 9. Dezember 2025 im Handelsregister eingetragen worden:

"Die Hauptversammlung vom 31.10.2025 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die FUTRUE GmbH mit dem Sitz in Gräfelfing, Landkreis München (Amtsgericht München HRB 173092), gegen Barabfindung beschlossen."

Eine Ausbuchung der PharmaSGP-Aktien (WKN: A2P4LJ ISIN: DE000A2P4LJ5) dürfte daher in den nächsten Tagen erfolgen.

Die FUTRUE GmbH hatte die angebotene Barabfindung kurz vor der über den Squeeze-out beschließenden Hauptversammlung von EUR 29,33 auf EUR 30,64 je Aktie erhöht.

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Dienstag, 9. Dezember 2025

KAP AG HAT ERSTELLUNG EINES IDW S6 GUTACHTEN IN AUFTRAG GEGEBEN

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Fulda, 09. 12. 2025 – Die KAP AG ("Gesellschaft" oder "KAP"), eine börsennotierte, mittelständische Industrieholding (WKN 620840, ISIN DE0006208408), bestätigt aufgrund von Presseanfragen, dass sich die Gesellschaft in Verhandlungen mit den Banken zur Unterstützung des umfassenden Transformationsprozesses und der Refinanzierung der KAP-Gruppe befindet. Zu den Bedingungen der Refinanzierung gehört auch die Erstellung eines IDW-S6-Sanierungsgutachtens (S6-Gutachten).

Über die weiteren Entwicklungen, insbesondere die im Rahmen des Refinanzierungskonzepts vorgesehenen Maßnahmen, wird die Gesellschaft den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit zu gegebener Zeit entsprechend den rechtlichen Anforderungen informieren.

Der Vorstand

SCI AG: Net Asset Value

Usingen (01.12.2025/17:00 UTC+1)

Der Net Asset Value (NAV) der SCI-Aktie - Nettowert aller Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, ohne Wertbeitrag von möglichen Nachzahlungen aus laufenden Spruchverfahren - wurde aktuell mit 24,10 Euro ermittelt und liegt damit 2,1 % höher als bei der letzten Bekanntgabe vor rd. 2 Monaten. Der DAX notierte in diesem Zeitraum mit +0,1 % praktisch unverändert. Bei unseren größten Beteiligungen gab es überwiegend positive Kursentwicklungen: Gesundheitswelt Chiemgau notierten, getragen von einer Prognoseerhöhung für das laufende Geschäftsjahr, um 14,5 % höher, LS Invest legten 6,0 % zu.

Das Einreichungsvolumen (Aktien, die in Squeeze-Outs, Unternehmensverträgen u.ä. abgefunden wurden und für die in den noch anhängigen Spruch- und Überprüfungsverfahren eine Nachbesserung erfolgen kann) liegt bei 15,9 Mio. Euro. Die leichte Erhöhung geht auf die Eintragung des Squeeze-Out bei Voquz Labs zurück, gegenläufig wirkte sich die Beendigung des Spruchverfahrens zum Squeeze-Out der Actris AG aus dem Jahr 2010 aus, durch welche uns incl. Zinsen rd. 19 TEUR zugeflossen sind.

JPMorgan Chase & Co. hält nunmehr 6,58 % an der Covestro AG

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Nach der Stimmrechtsmitteilung vom 9. Dezember 2025 hält JPMorgan Chase & Co. nunmehr 6,58 % an der Covestro AG, d.h. etwas mehr als die bislang gemeldeten 6,48 %. Interessant ist dabei, dass der direkt über Aktien (und nicht über Instrumente) gehaltene Anteil von 3,97 % auf 6,45 % aufgestockt worden ist. Dies deutet darauf hin, dass JPMorgan Chase & Co. bei dem sog. "Endspiel" nach der erfolgreichen Übernahme durch ADNOC mitspielen will.

Die Europäische Kommission hat im Juli zunächst eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um den Erwerb von Covestro durch die Abu Dhabi National Oil Company PJSC („ADNOC“) gemäß der Verordnung über ausländische Subventionen („FSR“) zu prüfen. Diese Prüfung verlief für die Bieterin erfolgreich. Auch Deutschland stimmte der Übernahme zu (kürzlich erfolgte außenwirtschaftsrechtliche Freigabe durch das BMWK).

Eine vereinbarte Kapitalerhöhung um 10 % soll Covestro 1,17 Milliarden Euro frisches Kapital bringen. Das Delisting und ein Squeeze-out dürften folgen.

Sonntag, 7. Dezember 2025

Klöckner & Co SE bestätigt Gerüchte zu Verhandlungen zu einem möglichen öffentlichen Übernahmeangebot durch Worthington Steel, Inc.

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Klöckner & Co SE bestätigt Gerüchte, wonach die Gesellschaft mit Worthington Steel, Inc. Verhandlungen zu einem möglichen freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot für alle Aktien der Klöckner & Co SE führt und Worthington Steel, Inc. eine Due Diligence Prüfung durchführt.

Es ist derzeit offen, ob oder unter welchen Bedingungen ein mögliches öffentliches Übernahmeangebot durchgeführt wird.

Freitag, 5. Dezember 2025

Anstehende Spruchverfahren und Strukturmaßnahmen

Die Rechtsanwaltskanzlei ARENDTS ANWÄLTE vertritt und berät voraussichtlich Minderheitsaktionäre insbesondere bei folgenden anstehenden aktienrechtlichen Spruchverfahren bzw. Strukturmaßnahmen:

  • ABOUT YOU Holding SE: Unternehmenszusammenschluss mit der Zalando SE, erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zalando-Tochtergesellschaft ABYxZAL Holding AG zu EUR 6,50 je Aktie, (virtuelle) ao. Hauptversammlung am 22. September 2025, Eintragung am 6. November 2025 (Fristende: 6. Februar 2025)
  • artnet AG: erfolgreiches Übernahme- und Delistingangebot der Leonardo Art Holdings GmbH (Beowolff Capital), nunmehr aktienrechtlicher Squeeze-out zu EUR 11,16 je Aktie, Hauptversammlung am 20. November 2025
  • APONTIS PHARMA AG: erfolgreiches Übernahmeangebot, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Zentiva AG, Hauptversammlung am 29. Juli 2025, Eintragung durch Anfechtungsklage verzögert, am 13. November 2025 in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (Fristende: 13. Februar 2026)
  • CECONOMY AG: Delisting geplant

  • Covestro AG: erfolgreiches Übernahmeangebot von XRG (bisher: Adnoc) zu EUR 62,- je Covestro-Aktie, zunächst Bedenken der Europäischen Kommission, folgt Squeeze-out?
  • Cumerius AG: Squeeze-out zugunsten der Schüyolo GmbH für eine Barabfindung in Höhe von EUR 5,32 je Aktie, Eintragung am 4. November 2025 (Fristende: 4. Februar 2025)

  • Encavis AG (früher: Capital Stage AG): verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Elbe BidCo AG (KKR, Viessmann u.a.) zu EUR 17,23, Eintragung im Handelsregister am 10. September 2025 (Fristende: 10. Dezember 2025)

  • Hamburger Hafen und Logistik AG (HHLA): erfolgreiches Übernahmeangebot der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE, Tochtergesellschaft der MSC Mediterranean Shipping Company S.A., ggf. Squeeze-out
  • HORNBACH Baumarkt AG: Die HORNBACH Holding AG & Co. KGaA hat ihren Anteil auf 95,3 % erhöht, folgt Squeeze-out?

  • InVision AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Acme 42 GmbH zu EUR 5,63 je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 8. Oktober 2025 (Fristende: 8. Januar 2026)

  • KATEK SE: Squeeze-out zugunsten der Kontron Acquisition GmbH zu EUR 18,12 je Aktie

  • NanoFocus AG: aktienrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Carl Mahr Holding GmbH zu EUR 1,76 je Aktie, Hauptversammlung am 12. November 2025

  • Nexus AG: erfolgreiches Übernahmeangebot der Project Neptune Bidco GmbH (TA), nunmehr Squeeze-out zu EUR 70,- je Aktie, Eintragung im Handelsregister am 24. November 2025

  • OTRS AG: Squeeze-out zugunsten der Optimus BidCo AG, eine Akquisitionsgesellschaft der EasyVista SAS, Hauptversammlung am 12. November 2025
  • PharmaSGP Holding SE: Delisting-Vereinbarung mit FUTRUE GmbH, Delisting, am 24. Juli 2025 verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out gefordert, außerordentliche Hauptversammlung am 31. Oktober 2025

  • Pulsion Medical Systems SE: Squeeze-out zugunsten der MAQUET Medical Systems AG (Tochtergesellschaft der Getinge AB) zu EUR 20,57, Hauptversammlung am 17. Oktober 2025, Eintragung im Handelsregister am 19. November 2025 (Fristende: 19. Februar 2026)

  • SHS VIVEON AG: Delisting, verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out zugunsten der Sidetrade AG, Hauptversammlung am 27. August 2025, maßgebliche Eintragung im Handelsregister am 28. Oktober 2025 (Fristende: 28. Januar 2026) 

  • SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Investorenvereinbarung mit Carlyle, BuG mit der Succession German Bidco GmbH als herrschender Gesellschaft, virtuelle Hauptversammlung am 30. Juni 2025, Eintragung im Handelsregister am 22. Oktober 2025 (Fristende: 22. Januar 2026)

  • Tele Columbus AG: Squeeze-out zugunsten der Kublai GmbH 
  • VIB Vermögen AG: Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der DIC Real Estate Investments GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien als herrschendem und der VIB als beherrschtem Unternehmen angekündigt
  • Vivanco Gruppe AG: Rechtsformwechsel in eine GmbH, Hauptversammlung am 31. Juli 2025, Widerspruch zum Protokoll des Notars erforderlich, Eintragung im Handelsregister am 9. Oktober 2025, nunmehr Insolvenzantrag der GmbH
  • VOQUZ Labs AG: Squeeze-out zugunsten der Blitz 24-250 GmbH (Investmentgesellschaft Main Capital Partners), Barabfindung von ursprünglich EUR 10,57 auf EUR 11,08 je Aktie erhöht, Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses am 23. Oktober 2025 (Fristende: 23. Januar 2026)

(Angaben ohne Gewähr) 
 
Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

Mittwoch, 3. Dezember 2025

Unseriöses Kaufangebot für Aktien der PharmaSGP Holding SE durch eine angebliche "Brockhaus Private Equity"

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Ende November 2025 wurde im Bundesanzeiger (und damit mit ganz offiziellem Anstrich) ein "Freiwilliges öffentliches Kaufangebot" an die Aktionäre der Pharma SGP Holding SE (WKN A2P4LJ, ISIN: DE000A2P4LJ5) veröffentlicht. Geboten werden darin EUR 34,30 je PharmaSGP-Aktie, deutlich mehr als die für den anstehenden Squeeze-out angebotene Barabfindung in Höhe von EUR 30,64 je Aktie und höher als die aktuellen Börsenkurse.

Neben der fragwürdigen wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit des Angebots irritiert die unübliche E-Mail-Adresse "mail.de". Das Angebot stammt angeblich von der Brockhaus Private Equity GmbH, die das allerdings deutlich dementiert hat. Es dürfte sich daher wohl um einen Identitätsdiebstahl handeln (eine in derartigen Fällen recht häufige Betrugsmasche).

In der letzten Zeit gab es eine ganze Reihe ähnlicher unseriöser Kaufangebote. Zum Teil wird versucht, Interessenten zu weiteren Käufen und zu Einzahlungen zu überreden. Zum Teil werden auch vertrauliche Daten (Bankverbindungen und Depotnummer) abgegriffen.

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Hintergrund:

In der letzten Zeit gab es zahlreiche unseriöse Kaufangebote für Aktien, vor denen wir gewarnt hatten:

Zur Warnung vor einem Kaufangebot für Linde-Aktien:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/01/dubioses-kaufangebot-fur-linde-aktien.html

Zum unseriösen Kaufangebot für Aktien der Vantage Towers AG: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/12/dubioses-kaufangebot-fur-aktien-der_84.html

Zum Kaufangebot für Aktien der Zapf Creation AG: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/12/dubioses-kaufangebot-fur-aktien-der.html

Zum Kaufangebot für Aktien der Aareal Bank AG: https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/12/dubioses-kaufangebot-fur-aktien-der_7.html

Eine Firma Deeland hatte 2022/´23 für Aktien u.a. der TLG Immobilien AG, der Lotto24 AG und der EASY SOFTWARE AG ähnliche unseriöse Übernahmeangebote mit ebenfalls sehr hohen Mindestannahmesummen und den gleichen Rechtschreibfehlern ("Ag" statt "AG") veröffentlicht.

Scout24 SE: Scout24 SE beschließt, neues Rückkaufprogramm im Volumen von bis zu 500 Millionen Euro aufzusetzen und Rückkaufphase des laufenden Aktienrückkaufprogramms zu verkürzen

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 3. Dezember 2025

Der Vorstand der Scout24 SE hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats heute beschlossen, ein neues Rückkaufprogramm aufzusetzen und eigene Aktien mit einem Kaufpreisvolumen von insgesamt bis zu 500 Millionen Euro in einer oder mehreren selbstständigen Tranchen über die Börse zurückzukaufen. Hierfür macht die Gesellschaft von der Ermächtigung Gebrauch, die die ordentliche Hauptversammlung 2025 erteilt hat. Der Aktienrückkauf soll voraussichtlich in den nächsten Wochen beginnen und bis spätestens im zweiten Quartal 2028 durchgeführt werden.

Der Vorstand der Scout24 SE hat in diesem Zusammenhang mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch beschlossen, die am 3. April 2025 angekündigte weitere Tranche unter dem laufenden Aktienrückkaufprogramm durch Konzentration der Rückkaufphase durch Vorverlegung des spätestmöglichen Erwerbszeitpunkts auf den 23. Januar 2026 zu verkürzen. Das Rückkaufvolumen bleibt unverändert. Die Gesamtzahl der im Rahmen der zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 7. April 2025 bis einschließlich 2. Dezember 2025 erworbenen Aktien beläuft sich auf 721.570 Stückaktien.

Weitere Einzelheiten werden im Verlauf der kommenden Wochen vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms veröffentlicht. Die Scout24 SE behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit zu modifizieren oder einzustellen.

Der Vorstand

JD.com sichert sich erfolgreich 59.8 % von CECONOMY als Endergebnis nach Ablauf der weiteren Annahmefrist

Pressemitteilung

- Gesamtbeteiligung von 85.2 % in Kombination mit der verbleibenden Beteiligung des zukünftigen Partners von JD.com, Convergenta, nach Vollzug des Angebots

- Der Vollzug des Angebots unterliegt weiterhin den üblichen regulatorischen Freigaben und wird in der ersten Hälfte des Jahres 2026 erwartet

- Gemeinsam mit Convergenta wollen JD.com und CECONOMY die weitere Transformation von CECONOMY beschleunigen und das langfristige Wachstum von CECONOMY als führender europäischer Omnichannel-Einzelhändler stärken

Beijing / Düsseldorf – 2. Dezember 2025: JINGDONG HOLDING GERMANY GMBH (die „Bieterin“), eine hundertprozentige, indirekte Tochtergesellschaft von JD.com, Inc. (zusammen mit der Bieterin und weiteren Gesellschaften der JD.com Gruppe „JD.com“), hat das Endergebnis ihres freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots (das „Angebot“) für alle Aktien der CECONOMY AG („CECONOMY“ oder das „Unternehmen“; die „CECONOMY-Aktien“, ISIN: DE0007257503) veröffentlicht. JD.com hat sich nach Ablauf der weiteren Annahmefrist erfolgreich 59.8 % des Grundkapitals und der Stimmrechte von CECONOMY gesichert. Zusammen mit der verbleibenden Beteiligung des zukünftigen Partners von JD.com, Convergenta, ergibt sich damit eine Gesamtbeteiligung von 85.2 % an CECONOMY.

Dieser Meilenstein spiegelt das langfristige Engagement von JD.com in Europa wider und unterstreicht das Vertrauen des Unternehmens in die starke Position von CECONOMY als ein europäischer Marktführer im Bereich Unterhaltungselektronik.

Der Vollzug des Angebots unterliegt weiterhin den üblichen regulatorischen Freigaben, einschließlich außenwirtschaftsrechtlicher und EU-subventionskontrollrechtlicher Freigaben, wie sie in den Angebotsunterlage dargelegt sind und soweit diese noch nicht erteilt wurden. Vorbehaltlich der Erfüllung dieser Bedingungen wird der Vollzug des Angebots in der ersten Jahreshälfte 2026 erwartet.

JD.com würde dann zum neuen Mehrheitsaktionär von CECONOMY werden. Ein Widerruf der Börsenzulassung (Delisting) könnte kurz nach Abschluss des Angebots erfolgen.

Gemeinsam mit Convergenta wollen JD.com und CECONOMY die weitere Transformation von CECONOMY durch JD.com‘s Technologie-, Omnichannel-Handel- und Logistik-Expertise beschleunigen und das langfristige Wachstum von CECONOMY als führender europäischer Omnichannel-Einzelhändler stärken. JD.com, bekannt für eine hervorragende Kundenerfahrung und branchenführende Service-Standards im Bereich E-Commerce-Logistik, wird seine fortschrittliche Technologie, seine führende Omnichannel-Handelsexpertise sowie seine Logistik- und Lagerkapazitäten sukzessive in die Partnerschaft einbringen. Dies wird die bestehenden Kompetenzen von CECONOMY stärken, das Kerngeschäft weiterentwickeln und den weiteren Ausbau der Marktposition unterstützen. Im Rahmen der strategischen Weiterentwicklung wird CECONOMY ein eigenständiges Unternehmen in Europa mit einer lokalen und unabhängigen Technologieplattform bleiben. Es sind keine Veränderungen bei Belegschaft, Arbeitsverträgen und Standorten geplant.

Die Angebotsunterlage und weitere das Angebot betreffende Informationen (jeweils in englischer und deutscher Sprache) sind unter www.green-offer.com verfügbar.

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Über JD.com

JD.com ist ein weltweit führender Anbieter von Technologie und Dienstleistungen in der Supply Chain. Die hochmoderne Einzelhandelsinfrastruktur des Unternehmens ermöglicht es Verbrauchern, jederzeit und überall zu kaufen, was sie möchten. Das Unternehmen stellt seine Technologie und Infrastruktur Partnern, Marken und andere Sektoren zur Verfügung, um im Rahmen seines „Retail as a Service“-Angebots Produktivität und Innovation in einer Vielzahl von Branchen voranzutreiben.

JD.com hat seine Geschäftstätigkeiten inzwischen auf die Bereiche Einzelhandel, Technologie, Logistik, Gesundheit, Immobilienentwicklung, Industrie, Handelsmarken, Versicherungen und internationales Geschäft ausgeweitet. JD.com rangiert auf Platz 44 der Fortune Global 500 und ist gemessen am Umsatz Chinas größter Einzelhändler. Das Unternehmen erzielte im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2024 einen Umsatz von 158,8 Milliarden US-Dollar (152,8 Milliarden Euro). In den ersten neun Monaten des laufenden Geschäftsjahres, die am 30. September 2025 endeten, meldete JD.com einen Umsatz von 134,4 Milliarden US-Dollar (114,5 Milliarden Euro). JD.com ist seit 2014 an der NASDAQ und seit 2020 an der Hongkonger Börse notiert.

Pressebilder finden Sie unter www.jdcorporateblog.com/media-resources/.

Über CECONOMY

Die CECONOMY AG vereinfacht das Leben in der digitalen Welt. Die Gesellschaft ist führend für Konzepte und Marken wie MediaMarkt, MediaWorld und Saturn im Bereich Consumer Electronics in Europa. Die Unternehmen im CECONOMY-Portfolio haben Milliarden Verbraucherkontakte pro Jahr und bieten Produkte, Dienstleistungen und Lösungen, die das Leben in der digitalen Welt so einfach und angenehm wie möglich machen. MediaMarktSaturn ist eine führende Marke im Bereich Unterhaltungselektronik in Europa. So schaffen sie Mehrwert für Kunden ebenso wie für Investoren.

MAX Automation SE plant Wechsel in den General Standard zur effizienteren Kapitalmarktkommunikation und stärkeren Fokussierung auf das operative Geschäft

PRESSEMITTEILUNG

- Reduktion administrativer Anforderungen und damit verbundener Kosten

- Konzentration auf die operative Weiterentwicklung und strategische Wachstumsinitiativen

- Fortführung der quartalsweisen Kapitalmarktkommunikation

Hamburg, 1. Dezember 2025 – Die im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierte MAX Automation SE (ISIN DE000A2DA588) beabsichtigt, ihre Börsennotierung innerhalb des regulierten Marktes der Frankfurter Wertpapierbörse vom Prime Standard in den General Standard zu verlagern. Mit diesem Schritt verfolgt die Gesellschaft das Ziel, ihre Kapitalmarktpräsenz effizienter zu gestalten und gleichzeitig den hohen Anspruch an Transparenz und Kontinuität in der Kapitalmarktkommunikation beizubehalten. Die MAX Automation SE wird weiterhin freiwillig quartalsweise und im Hinblick auf ihre Aktionärsstruktur in deutscher Sprache über ihre Geschäftsentwicklung informieren.

Der geplante Wechsel in den General Standard soll die Kosten und den administrativen Aufwand reduzieren und damit Ressourcen freisetzen, die bislang durch die zusätzlichen Anforderungen des Prime Standard gebunden waren. Diese können künftig gezielt in die operative Weiterentwicklung der Unternehmensgruppe und strategische Wachstumsinitiativen einfließen.

Der Verwaltungsrat der MAX Automation SE wird in diesem Zusammenhang bei der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der Gesellschaft zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) stellen. Die Zulassung der Aktien zum regulierten Markt (General Standard) bleibt dabei weiterhin bestehen.

Guido Mundt, Verwaltungsratsvorsitzender der MAX Automation SE: „Mit dem geplanten Wechsel schaffen wir eine ausgewogene Balance zwischen operativer Effizienz und Anforderung des gewählten Börsensegments. Wir konzentrieren uns stärker auf die operative Weiterentwicklung unserer Unternehmensgruppe und gewährleisten gleichzeitig eine verlässliche und kontinuierliche Kommunikation gegenüber dem Kapitalmarkt.“

Dienstag, 2. Dezember 2025

RWE Aktiengesellschaft: Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052

Die RWE Aktiengesellschaft hat mit Ad-hoc-Mitteilung vom 12. November 2024 ein Aktienrückkaufprogramm im Volumen von bis zu 1,5 Mrd. EUR angekündigt, das innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen werden soll. Das Aktienrückkaufprogramm dient ausschließlich dem Zweck, das Kapital der RWE Aktiengesellschaft zu reduzieren. Die zurückerworbenen Aktien sollen daher eingezogen werden. Die erste Tranche des Rückkaufprogramms über 500 Mio. EUR wurde bereits am 28. Mai 2025 abgeschlossen. Am 2. Dezember 2025 wurde auch die zweite Tranche des Rückkaufprogramms planmäßig abgeschlossen. Im Rahmen der zweiten Tranche wurden 12.918.709 Aktien zu einem Gesamtkaufpreis von 500 Mio. EUR zurückgekauft.

Hinsichtlich der Durchführung der dritten Tranche wird Folgendes bekanntgemacht:

Der Rückkauf der dritten Tranche beginnt am 3. Dezember 2025. Im Zeitraum bis spätestens zum 3. Juni 2026 sollen Aktien der Gesellschaft für bis zu 500.000.000,00 EUR (ohne Erwerbsnebenkosten), maximal jedoch 45.629.815 Aktien, über den elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) und über ausgewählte multilaterale Handelssysteme innerhalb der Europäischen Union zurückgekauft werden.

Der Rückkauf wird auf Grundlage und im Einklang mit der von der Hauptversammlung der RWE Aktiengesellschaft am 30. April 2025 beschlossenen Ermächtigung durchgeführt. Danach ist die Gesellschaft gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 des Aktiengesetzes ermächtigt, eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des Grundkapitals im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Ermächtigung oder – falls dieser Wert geringer ist – im Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung zu erwerben. Der von der Gesellschaft im Rahmen des vorliegenden Rückkaufprogramms gezahlte Erwerbspreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den arithmetischen Mittelwert der Schlussauktionspreise der RWE-Aktie im Xetra-Handel (oder einem vergleichbaren Nachfolgesystem) an den letzten drei Börsenhandelstagen an der Frankfurter Wertpapierbörse vor dem Erwerb oder – falls dieser Zeitpunkt früher liegt – der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.

Der Rückkauf erfolgt in Einklang mit Art. 5 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 sowie der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016. Demnach werden die Aktien nicht zu einem Kurs erworben, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses oder (sollte dieser höher sein) über dem des derzeit höchsten unabhängigen Angebots auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet, liegt. An einem Handelstag werden nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der jeweilige Kauf erfolgt, erworben. Der durchschnittliche Tagesumsatz beruht auf dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem jeweiligen Kauftermin.

Die RWE Aktiengesellschaft hat ein Kreditinstitut mit der Führung des Rückkaufprogramms beauftragt, das an die vorgenannten Regelungen gebunden ist. Das Kreditinstitut trifft seine Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs von Aktien unabhängig von der RWE Aktiengesellschaft. Das Recht der RWE Aktiengesellschaft, das Mandat in Einklang mit den insiderrechtlichen Vorgaben der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf ein oder mehrere andere Kreditinstitute zu übertragen, bleibt unberührt.

Das Rückkaufprogramm kann – soweit erforderlich und rechtlich zulässig – jederzeit gestoppt, unterbrochen und fortgesetzt werden.

Informationen zu den mit dem Rückkaufprogramm zusammenhängenden Geschäften werden entsprechend der geltenden rechtlichen Vorschriften bekannt gegeben; über die Fortschritte des Rückkaufsprogramms wird die Gesellschaft regelmäßig unter www.rwe.com/aktienrueckkauf informieren.

Essen, im Dezember 2025

RWE Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Wacker Neuson SE bestätigt Gespräche zu Mehrheitserwerb und Übernahme durch Doosan Bobcat Inc.

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

München, 02.12.2025

Vor dem Hintergrund aktueller Presseberichterstattung bestätigt die Wacker Neuson SE („Wacker Neuson“), dass sich der Vorstand in fortgeschrittenen Gesprächen mit Doosan Bobcat Inc. („Doosan Bobcat“) über den möglichen Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung an Wacker Neuson sowie eine öffentliche Übernahme von Wacker Neuson durch Doosan Bobcat befindet.

Doosan Bobcat erwägt, Aktien im Umfang von ca. 63 % des Grundkapitals von Großaktionären der Wacker Neuson zu erwerben und ein öffentliches Übernahmeangebot in Form eines Barangebots an alle außenstehenden Aktionäre von Wacker Neuson abzugeben.

Ob es tatsächlich zu einem Verkauf der Aktien der Großaktionäre und zu einem öffentlichen Übernahmeangebot kommt, ist für Wacker Neuson derzeit nicht abzusehen.

Wacker Neuson wird den Kapitalmarkt und die Öffentlichkeit über den Fortgang entsprechend den rechtlichen Anforderungen informieren.

Montag, 1. Dezember 2025

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der EQS Group AG: Entscheidungsverkündung erst am 13. Februar 2026

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zum Squeeze-out  bei der EQS Group AG zugunsten der Pineapple German Bidco GmbH (ein Transaktionsvehikel der IT-Investmentfirma Thoma Bravo, L.P.) hatte das LG München I die Sache am 24. Juli 2025 verhandelt und dabei die Abfindungsprüfer, Herr WP Andreas Creutzmann und Herr WP Dr. Jörn Stellbrink, IVA Valuation & Advisory AG, angehört. Der ursprünglich auf den 28. November 2025 angesetzte Termin zu Verkündung einer Entscheidung wurde nunmehr aus dienstlichen Gründen auf Freitag, den 13. Februar 2026, 10:00 Uhr, verlegt. 

LG München I, Az. 5 HK O 14435/24
Schädl, M. u.a. ./. Pineapple German Bidco GmbH
34 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: RA´in Daniela Bergdolt
Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart

Sonntag, 30. November 2025

Börsen-Zeitung: "Entwurf des Standortfördergesetzes - Zukunftsfinanzierungsgesetz II im neuen Gewand"

https://www.boersen-zeitung.de/recht-kapitalmarkt/zukunftsfinanzierungsgesetz-ii-im-neuen-gewand

"Weitreichende Änderungen sieht der Gesetzesentwurf auch beim Delisting aus dem regulierten Markt vor. Nun soll es eine Unternehmensbewertung zur Festlegung des Angebotspreises für ein Delisting-Angebot an die außenstehenden Aktionäre erforderlich sein, wenn der Börsenkurs im Sechsmonatszeitraum vor Angebotsankündigung für die Preisbestimmung unangemessen niedrig ist, da er durch „besondere Umstände“ beeinflusst wurde."

"Zudem soll es nach einem Delisting-Angebot möglich sein, die Angemessenheit des Angebotspreises in einem Spruchverfahren überprüfen zu lassen. Spruchverfahren sind jedoch oftmals langwierig und teuer. Deshalb wäre es sinnvoll gewesen, zunächst die bestehenden Forderungen für eine Reform des Spruchverfahrensgesetzes aufzugreifen, bevor dessen Anwendungsbereich ausgeweitet wird. So könnte die vorgeschlagene Neuerung eher zu erheblichen Unsicherheiten bei der Durchführung von Delistings führen, was für den Finanzstandort Deutschland hinderlich wäre."

Samstag, 29. November 2025

Scherzer & Co. AG: Net Asset Value zum 28.11.2025

Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG zum 28.11.2025

Der Tageswert der Portfoliopositionen der Scherzer & Co. AG beträgt unter Berücksichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft per 28.11.2025 3,29 Euro je Aktie. Auf Basis eines Kursniveaus von 2,30 Euro notiert die Scherzer & Co. AG damit etwa 30,09 % unter dem Inventarwert vom 28.11.2025. Es wird darauf hingewiesen, dass der hier ermittelte Wert nicht auf geprüften Abschlusszahlen basiert. Nachbesserungsrechte und eventuell anfallende Steuern werden in der Portfoliobewertung nicht berücksichtigt.

Zum Portfolio:

Die zehn größten Aktienpositionen der Gesellschaft zum 28. November 2025 sind (geordnet nach Positionsgröße auf Basis der aktuellen Kurse):

1&1 AG,
Weleda AG PS,
Allerthal-Werke AG,
Rocket Internet SE,
Horus AG,
RM Rheiner Management AG,
Data Modul AG,
K+S AG,
AG für Erstellung billiger Wohnhäuser in Winterthur,
Clearvise AG.

1&1 AG I: Die Mehrheitsaktionärin United Internet AG verkauft die 1&1 Versatel GmbH an die 1&1 AG und bündelt damit ihre Aktivitäten im Telekommunikationsgeschäft unter dem Dach der 1&1 AG. Der Kaufpreis beträgt 1,3 Mrd. Euro.

1&1 AG II: Das Bundesverwaltungsgericht stärkte die Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur und bestätigte damit, dass die Auflagen zur Netzabdeckung durch politische Einflussnahme rechtswidrig erarbeitet worden waren. Da Bußgeldverfahren gegen 1&1 wegen Verfehlung dieser Ausbauziele wird nicht weiterverfolgt.

Clearvise AG: Der Stromproduzent aus erneuerbaren Energien meldete nach neun Monaten 2025 einen stabilen Umsatz bei leicht erhöhter Profitabilität. Nach dem Strategiewechsel hin zu einer „YieldCo“ plant das Unternehmen eine verlässliche Ausschüttungspolitik mit sukzessiv steigenden Dividenden.

Allerthal-Werke AG: Die Kölner Beteiligungsgesellschaft veröffentlichte zum 30.09.2025 ein wirtschaftliches Eigenkapital je Aktie von 26,65 Euro, was einem Anstieg seit Jahresbeginn von 18,3% entspricht.

ZEAL Network SE: Das Unternehmen meldete nach neun Monaten 2025 deutliche Steigerungen bei Umsatz und Ergebnis. Die im September angehobene Prognose für das Gesamtjahr 2025 wurde bestätigt.

Siltronic AG: Die Scherzer & Co. AG profitierte über Stillhaltergeschäfte von der Volatilität in der Siltronic-Aktie.

Tele Columbus AG: Die Hauptaktionärin Kublai GmbH, die mit ca. 97,7 % beteiligt ist, hat am 27.11.2025 mitgeteilt, dass sie einen aktienrechtlichen Squeeze-out bei der Tele Columbus AG durchführen möchte.

Die aktuelle Unternehmenspräsentation steht auf unserer Homepage www.scherzer-ag.de zum Download bereit.

Der Vorstand