Mittwoch, 17. Dezember 2025

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft: Verhandlungstermin am 18. Dezember 2025 aufgehoben

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft zugunsten der Hauptaktionärin VIB Vermögen AG hat das LG München I den Termin zur mündlichen Verhandlung am 18. Dezember 2025 mit einer möglichen Fortsetzung am 19. Dezember 2025 wegen Erkrankung eines Richters aufgehoben. Ein neuer Termin wurde auf den 30. April 2026, 10.30 Uhr, anberaumt.

Bei dem Termin sollen die Vertragsprüfer, Frau Wirtschaftsprüferin Susann Ihlau und Herr Wirtschaftsprüfer Hendrik Duscha, Forvis Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Düsseldorf, angehört werden.  

Die VIB hatte den BBI-Minderheitsaktionären eine Abfindung in Höhe von EUR 14,86 je BBI-Aktie angeboten, was von den Antragstellern als deutlich zu niedrig kritisiert worden war. 

LG München I, Az. 5 HK O 13149/24
Rolle, T. u.a. ./. VIB Vermögen AG
35 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Andreas Wirth, 80489 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: 
Rechtsanwälte DLA Piper UK LLP, 50667 Köln

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