Pliezhausen, 16. Dezember 2025 – Vorstand und Aufsichtsrat der DATAGROUP SE (WKN A0JC8S) haben heute beschlossen, kurzfristig bei der Börse München den Antrag auf Widerruf der Einbeziehung der DATAGROUP-Aktien in den Freiverkehr zu stellen (Delisting). Mit diesem Schritt soll die Gesellschaft künftig als privates Unternehmen mit größerer strategischer Flexibilität agieren können.
Im Zusammenhang mit dem geplanten Delisting weist DATAGROUP darauf hin, dass Anleger keine Möglichkeit haben werden, ihre Aktien jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen eines Delisting-Angebots zu verkaufen, wie es bei Aktien, die zum regulierten Markt zugelassen sind, vorgesehen ist. Diese Option besteht hier ausdrücklich nicht. Aktionäre, die ihre Anteile verkaufen möchten, sollten daher erwägen, dies vor der Beendigung der Börsennotiz zu tun.
Aktionäre, die weiterhin investiert bleiben, müssen damit rechnen, dass ihre Aktien nach dem Delisting voraussichtlich nur noch eingeschränkt oder möglicherweise gar nicht mehr frei veräußert werden können, da das Handelsvolumen deutlich sinken dürfte, und davon auszugehen ist, dass die Handelsmöglichkeiten deutlich eingeschränkt sein werden.
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Anmerkung der Redaktion:
Die DATAGROUP SE hatte eine Investorenvereinbarung mit KKR abgeschlossen, gefolgt von erinem erfolgreichen öffentlichen Erwerbsangebot von KKR. Wir führen die Gesellschaft als Endspiel-Kandidaten.
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