Freitag, 19. Dezember 2025

Bekanntmachung zum Squeeze-out bei der PharmaSGP Holding SE

FUTRUE GmbH
Gräfelfing

Bekanntmachung über die Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre
der PharmaSGP Holding SE, Gräfelfing, Landkreis München
- ISIN DE000A2P4LJ5 / WKN A2P4LJ -

Die außerordentliche Hauptversammlung der PharmaSGP Holding SE mit Sitz in Gräfelfing, Landkreis München, vom 31. Oktober 2025 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf die FUTRUE GmbH mit Sitz in Gräfelfing, Landkreis München, als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG beschlossen („Übertragungsbeschluss“).
 
Der Übertragungsbeschluss wurde am 9. Dezember 2025 in das Handelsregister der PharmaSGP Holding SE beim Amtsgericht München (HRB 255684) eingetragen. Dadurch sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der PharmaSGP Holding SE auf die FUTRUE GmbH übergegangen.
 
Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der FUTRUE GmbH zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 30,64 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der PharmaSGP Holding SE. Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die vom Landgericht München I zur sachverständigen Prüferin bestellte A&M GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in München geprüft und bestätigt.
 
Die Barabfindung ist von der gerichtlichen Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Die Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der PharmaSGP Holding SE gilt gemäß § 10 Abs. 1 HGB als am 9. Dezember 2025 bekannt gemacht.
 
Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre sind bei der
 
UniCredit Bank GmbH, München, Deutschland,
 
zentralisiert. Die Auszahlung der Barabfindung (zuzüglich gesetzlicher Zinsen) je auf den Inhaber lautende Stückaktie der PharmaSGP Holding SE an die aufgrund der Eintragung des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre erfolgt unverzüglich Zug um Zug gegen Ausbuchung ihrer Aktien über die jeweilige Depotbank. Von den ausgeschiedenen Minderheitsaktionären ist hinsichtlich der Ausbuchung der Aktien und der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen.
 
Die Entgegennahme der Barabfindung soll für die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre der PharmaSGP Holding SE provisions- und spesenfrei sein. 
 
Gräfelfing, im Dezember 2025
 
FUTRUE GmbH
Die Geschäftsführung

Quelle: Bundesanzeiger vom 12. Dezember 2025


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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

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