"Die Hauptversammlung vom 17.10.2025 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die MAQUET Medical Systems AG mit dem Sitz in Rastatt (Amtsgericht Mannheim HRB 719044), gegen Barabfindung beschlossen."
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
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