von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der auf der Hauptversammlung der Vivanco Gruppe AG am 31. Juli 2025 beschlossene Rechtsformwechsel in eine GmbH ist nunmehr durch die Eintragung im Handelsregister beim Amtsgericht Lübeck am 9. Oktober 2025 wirksam geworden. Für eine Überprüfung im Rahmen eines Spruchverfahrens ist ein Widerspruch des Aktionärs zum Protokoll des Notars in der beschließenden Hauptversammlung erforderlich.
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