LS INVEST AG
Duisburg
Bekanntmachung nach § 246 Abs. 4 AktG
Gemäß § 246 Abs. 4 AktG gibt der Vorstand der LS INVEST AG bekannt, dass von einer weiteren Aktionärin eine Nichtigkeits- und Anfechtungsklage erhoben worden ist, die unter dem Aktenzeichen 33 O 56/25 beim Landgericht Düsseldorf anhängig ist.
Die Klägerin beantragt mit ihrer Klage, den in der ordentlichen Hauptversammlung der Beklagten von 11. Juni 2025 gefassten Beschlüsse zu TOP 1 (Beschlussfassung über den Abschluss einer Vergleichsvereinbarung mit der Lopesan Touristik S.A.U. als Aktionärin der Gesellschaft, den Verzicht auf eventuell bestehende Schadensersatzansprüche und die Abberufung des besonderen Vertreters) für nichtig zu erklären.
Güte- und Verhandlungstermin wurden noch nicht angesetzt.
Duisburg, im September 2025
LS INVEST AG
Der Vorstand
Quelle: Bundesanzeiger vom 5. September 2025
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