Mittwoch, 18. Juni 2025

Medios AG beschließt öffentliches Aktienrückkaufangebot für bis zu 1 Million Aktien zum Preis von EUR 12,50

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Ad hoc Veröffentlichung
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014


Berlin, 18. Juni 2025 – Der Vorstand der Medios AG (“Medios”) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, den Aktionären der Medios ein öffentliches Rückkaufangebot für bis zu 1.000.000 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der Medios (ISIN: DE000A1MMCC8; WKN: A1MMCC) mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 1,00 zu unterbreiten. Dies entspricht einem Anteil von bis zu 3,92 % des derzeitigen Grundkapitals der Medios in Höhe von EUR 25.505.723,00.

Der Angebotspreis je zum Rückkauf angebotener Medios-Aktie beträgt EUR 12,50 und entspricht einem Aufschlag von ca. 9,30 % bezogen auf den Mittelwert der Börsenpreise (Schlussauktionspreis der Medios Aktie im elektronischen Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse XETRA) der letzten fünf Handelstage.

Medios macht damit erstmals von der durch die ordentliche Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 erteilten Ermächtigung Gebrauch, wonach bis zum 20. Juni 2028 eigene Aktien im Umfang von bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zurückgekauft werden können. Medios hält derzeit keine eigenen Aktien. Die zu erwerbenden Aktien können zu allen im Rahmen der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 21. Juni 2023 genannten Zwecken verwendet werden.

Die Annahmefrist für das Rückkaufangebot beginnt voraussichtlich am 20. Juni 2025 um 00:00 Uhr (MESZ) und endet voraussichtlich am 8. Juli 2025 um 24:00 Uhr (MESZ).

Sofern im Rahmen des Rückkaufangebots mehr als 1.000.000 Medios-Aktien zum Rückkauf eingereicht werden, werden die Annahmeerklärungen verhältnismäßig berücksichtigt.

Die weiteren Einzelheiten des Rückkaufangebots sind in der Angebotsunterlage enthalten, die in den kommenden Tagen auf der Internetseite der Medios unter https://investors.medios.group/aktie und im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) veröffentlicht werden wird.

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