Mittwoch, 4. Juni 2025

Biotest AG: Delisting der Biotest-Aktien von der Frankfurter Wertpapierbörse mit Ablauf des 6. Juni 2025

Mitteilung gemäß Art. 17 EU-Marktmissbrauchsverordnung (MAR)

Dreieich,03.Juni,2025. Die Frankfurter Wertpapierbörse hat der Biotest AG heute mitgeteilt, dass dem Antrag des Unternehmens auf Widerruf der Zulassung der Biotest-Aktien (Stammaktien der Biotest AG: ISIN°DE0005227201, Vorzugsaktien der Biotest AG: ISIN DE0005227235) zum Handel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) stattgegeben wurde.

In Übereinstimmung mit dem Ende der in der Angebotsunterlage angegebenen Annahmefrist für das öffentliche Delisting Erwerbsangebot der Grifols Biotest Holdings GmbH wird das Delisting mit Ablauf des 6. Juni 2025 wirksam werden.

Nach diesem Zeitpunkt können die Aktien der Biotest-AG nicht mehr an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden und die Zulassungsfolgepflichten entfallen.

Biotest Aktiengesellschaft
Der Vorstand

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen