Samstag, 10. Mai 2025

Mynaric AG: Mynaric wird vorzeitige Teilauszahlung von Sanierungsdarlehen wegen Verzögerungen im StaRUG-Verfahren erhalten

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

MÜNCHEN, 9. Mai 2025 - Die Mynaric AG (OTC: MYNAY, MOYFF; ISIN: US62857X1019) (FRA: M0YN; ISIN: DE000A31C305) (das "Unternehmen") gibt die vorzeitige Auszahlung von bis zu USD 10,5 Mio. des bereits vereinbarten Sanierungsdarlehens in Höhe von USD 25 Mio. durch die bisherigen Darlehensgeber wegen Verzögerungen des StaRUG-Verfahrens bekannt.

Am 7. Februar 2025 hatte das Unternehmen unter anderem bekanntgegeben, dass die Einleitung eines Restrukturierungsprozesses nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen ("StaRUG") und die Vereinbarung eines Darlehens mit den in den USA ansässigen Darlehensgebern, CO FINANCE II LVS I LLC and OC III LVS LIII LP (die "US-Darlehensgeber") beschlossen wurden, und die US-Darlehensgeber der Bereitstellung eines Sanierungsdarlehen über USD 25 Mio. (das "Sanierungsdarlehen") zustimmten, um den erwarteten Kapitalbedarf zur Unterstützung des Produktionsplans der Gesellschaft zu decken und den laufenden Betrieb im Einklang mit dem Restrukturierungsplan zu finanzieren. Den finalen Restrukturierungsplan reichte das Unternehmen beim zuständigen Restrukturierungsgericht in München im März 2025 ein. Das Gericht hat heute den Erörterungs- und Abstimmungstermin auf den 28. Mai 2025 angesetzt. Das Unternehmen erwartet den Abschluss des StaRUG-Verfahrens Ende Q2/2025 oder in der ersten Hälfte von Q3/2025.

Um den gegenwärtigen Bedarf an Betriebs- und Arbeitskapital sicherzustellen, schloss das Unternehmen heute einen Änderungsvertrag zum Sanierungsdarlehen ab, in dem die US-Darlehensgeber zustimmten, Darlehen in einer Höhe von bis zu USD 10,5 Mio. unter dem Sanierungsdarlehen bereits früher als geplant auszuzahlen (die "Vorzeitigen Darlehensauszahlungen"). Die Vorzeitigen Darlehensauszahlungen erfolgen zusätzlich zu dem USD 95 Mio.-Darlehen und den USD 49,5 Mio.-Überbrückungsdarlehen, die die US-Darlehensgeber in der Vergangenheit bereitstellten.

Das Sanierungsdarlehen (einschließlich der Vorzeitigen Darlehensauszahlungen) wird dem Unternehmen zur Verfügung gestellt und von seinen Tochtergesellschaften garantiert und mit einem Zinssatz von jährlich 8 % verzinst. Die Vorzeitigen Darlehensauszahlungen stehen unter dem Vorbehalt der Erfüllung gewisser Voraussetzungen, einschließlich des Abschlusses eines Garantievertrags durch das Unternehmen und seinen Tochtergesellschaften. Das Unternehmen erwartet, diese Voraussetzungen zu erfüllen, sodass die Vorzeitigen Darlehensauszahlungen am 12. Mai 2025 vollständig erfolgen werden. Das Sanierungsdarlehen (einschließlich der Vorzeitigen Darlehensauszahlungen) wird am 31. Dezember 2028 fällig und kann unter anderem bei Eintritt von üblichen Kündigungsgründen vorzeitig gekündigt werden.

Die Vorzeitigen Darlehensauszahlungen werden die Darlehenssumme des Sanierungsdarlehens entsprechend reduzieren. Die Verfügbarkeit der restlichen Darlehenssumme hängt von der Erfüllung gewisser weiterer Voraussetzungen ab, einschließlich der Bestätigung des Restrukturierungsplans und der Bestellung von Sicherheiten. Das Unternehmen erwartet, diese und alle weiteren erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen.

Im Zusammenhang mit dem Änderungsvertrag zum Sanierungsdarlehen und um die Vorzeitigen Darlehensauszahlungen zu ermöglichen, hat das Unternehmen gewissen zusätzlichen, einschränkenden Verpflichtungen gegenüber den US-Darlehensgebern zugestimmt, einschließlich der Fortführung seiner Geschäfte und der Geschäfte seiner Tochtergesellschaften im Rahmen der normalen Geschäftstätigkeit und der Beibehaltung des Status quo ihrer Geschäfte bis zum Vollzug des Verkaufs der künftigen Beteiligung der US-Darlehensgeber am Unternehmen. Das Unternehmen erfuhr aus einer von Rocket Lab USA, Inc. am 11. März 2025 veröffentlichten Pressemitteilung, dass Rocket Lab und die US-Darlehensgeber ein unverbindliches Eckpunktepapier (Term Sheet) bezüglich der künftigen Beteiligung der US-Darlehensgeber am Unternehmen unterzeichnet haben, das von der Unterzeichnung verbindlicher Verträge, dem Abschluss des StaRUG-Verfahrens und dem Erhalt behördlicher Genehmigungen abhängig ist. Das Unternehmen ist nicht Partei des Eckpunktepapiers (Term Sheet) oder der verbindlichen Verträge.

Über Mynaric

Mynaric (OTC: MYNAY, MYOYFF) (FRA: M0YN) ist führend in der industriellen Revolution der Laserkommunikation durch die Herstellung optischer Kommunikationsterminals für Luft-, Raumfahrt- und mobile Anwendungen. Laserkommunikationsnetzwerke bieten Konnektivität vom Himmel aus und ermöglichen ultrahohe Datenraten und eine sichere Datenübertragung über große Entfernungen zwischen beweglichen Objekten für drahtlose terrestrische, mobile, luft- und weltraumgestützte Anwendungen. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in München und weitere Niederlassungen in Los Angeles, Kalifornien, und Washington, D.C. Weitere Informationen finden Sie unter mynaric.com.

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