von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die außerordentliche Hauptversammlung der LS Invest AG am 11. Juni 2025 soll einem Vergleich mit der Hauptaktionärin, der Lopesan-Gruppe/Lopesan Touristik S.A.U., zustimmen. Hierbei soll im Zusammenhang mit dem sog. "Creativ-Erwerb" im Jahr 2015 ein Vergleichsbetrag in Höhe von EUR 5 Millionen an die Gesellschaft gezahlt werden, der für eine Sonderdividende an die Aktionäre verwendet werden soll. Der für die Geltendmachung von Ersatzansprüchen nach § 147 Abs. 1 AktG bestellte besondere Vertreter, Herr Dr. Norbert Knüppel, soll abberufen werden. Ziel sei eine "zeitnahe und umfassende Beendigung der relevanten Rechtsstreitigkeiten". Der Vergleich soll daher auf weitere Beklagte und weitere Anspruchsgegner erstreckt werden. Insbesondere soll der beim Landgericht Duisburg (Az.: 21 O 20/23) rechtshängige, durch den besonderen Vertreter angestrengte Rechtsstreit (Haftungsklage in einem Umfang von EUR 9,204 Mio.) beendet werden.
Aus der Hauptversammlungseinladung:
"Beschlussfassung über den Abschluss einer Vergleichsvereinbarung mit der Lopesan Touristik S.A.U. als Aktionärin der Gesellschaft, den Verzicht auf eventuell bestehende Schadensersatzansprüche und die Abberufung des besonderen Vertreters
Die Gesellschaft hat im Jahr 2015 von ihrer damaligen Mehrheitsaktionärin, der Creativ Hotel Buenaventura S.A.U, die Creativ Hotel Catarina S.A. (CHC) zu einem Kaufpreis von rund EUR 34 Mio. erworben (nachfolgend auch der Creativ-Erwerb). Die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom 16./17. Juli 2015 hat diesem Erwerb unter Tagesordnungspunkt 1 zugestimmt. Diese Hauptversammlung hat im gleichen Zusammenhang auch – insbesondere mit Blick auf den Creativ-Erwerb – die Geltendmachung von Ersatzansprüchen nach § 147 Abs. 1 AktG sowie die Bestellung eines besonderen Vertreters nach § 147 Abs. 2 AktG beschlossen. In der Folge kam es zu einer Reihe von Rechtsstreitigkeiten, die zum Teil bis zum Tag der Einberufung dieser Hauptversammlung andauern und die zu einer erheblichen Belastung für die Gesellschaft, namentlich in finanzieller Hinsicht und durch die Bindung von Ressourcen, geführt haben. Im Anschluss an Vorgespräche mit dem besonderen Vertreter im Jahr 2024 sind daher die Verwaltung der Gesellschaft und die Lopesan-Gruppe, zu der auch die aktuelle Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft gehört, übereingekommen, eine vergleichsweise Beilegung aller Streitigkeiten zu suchen. Die betreffende Vergleichsvereinbarung soll dieser Hauptversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden."
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