Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Die Aktien der KPS AG („Gesellschaft“) (WKN A1A6V4 / ISIN DE000A1A6V48) sind zum Börsenhandel im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse sowie zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) zugelassen.
Der Vorstand der Gesellschaft hat heute mit Zustimmung des 
Aufsichtsrats beschlossen, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der 
Aktien zum Prime Standard zu stellen und in den General Standard zu 
wechseln. Der Wechsel des Börsensegmentes eröffnet der Gesellschaft die 
Möglichkeit, den mit der Notierung im Prime Standard verbundenen 
Zusatzaufwand zu reduzieren. Der Widerruf der Zulassung wird mit Ablauf 
von drei Monaten nach Veröffentlichung der Widerrufsentscheidung durch 
die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse im Internet 
(www.deutsche-boerse.com) wirksam. Der Widerruf lässt die Zulassung der 
KPS-Aktien zum regulierten Markt (General Standard) unberührt.
Leonardo Musso
Alleinvorstand
Unterföhring, 11. Februar 2025
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