Freitag, 13. Dezember 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der AMIRA Verwaltungs AG: Antragsgegnerin legt Anschlussbeschwerde ein

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der (früheren) AMIRA Verwaltungs AG, das nach einer erstinstanzlichen Erhöhung der Barabfindung (auf EUR 1.886,05 je Aktie) nunmehr vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht anhängig ist, hat die Antragsgegnerin Anschlussbeschwerde eingereicht. Dadurch sind auch die bislang nicht am Beschwerdeverfahren beteiligten Antragsteller Verfahrensbeteiligte geworden. Die Antragsteller (Anschlussbeschwerdegegner) können bis zum 10. März 2025 zu der Anschlussbeschwerde Stellung nehmen. Die Stellungnahmefrist für den gemeinsamen Vertreter wurde bis zum 10. Juni 2025 verlängert. 

BayObLG, Az. 101 W 88/24
LG München I,  Beschluss vom 9. Februar 2024, Az. 5 HK O 8626/21
SCI AG u.a. ./. AMIRA VERWALTUNGS SE (früher: Blitz 11-263 SE)
25 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Prof. Dr. Matthias Schüppen
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB, 80333 München

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