Dienstag, 3. Dezember 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der KUKA Aktiengesellschaft geht in die Verlängerung

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out der Minderheitsaktionäre des führenden Robotikunternehmens KUKA Aktiengesellschaft hatte das LG München I mit Beschluss vom 25. November 2024 die Spruchanträge zurückgewiesen. Mehrere Antragsteller haben inzwischen gegen diese erstinstanzliche Entscheidung Beschwerde eingelegt. Über diese entscheidet das Bayerische Oberste Landesgericht.  

Nach Auffassung der Beschwerdeführer gibt es bei der Überprüfung der Angemessenheit der Barabfindung keine Bagatellgrenze. Auch bei einer Anhebung um weniger als 5 % sei der Abfindungsbetrag zu erhöhen. Der Betafaktor sei bei der Bewertung zu hoch angesetzt worden, der Wachstumsabschlag dagegen zu niedrig.

LG München I, Beschluss vom 25. November 2024, Az. 5 HK O 13305/22 e
Coriolix Capital GmbH u.a. ./. Guangdong Midea Electric Co., Ltd.
104 Antragsteller
gemeinsame Vertreterin: Rechtsanwältin Daniela A. Bergdolt, München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 40231 Düsseldorf

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen