Montag, 23. Dezember 2024

SNP Schneider-Neureither & Partner SE: Abschluss einer Investmentvereinbarung mit Carlyle und Ankündigung eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots sowie eines nachfolgenden Delistings

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Heidelberg, 23. Dezember 2024 – Der Vorstand der SNP Schneider-Neureither & Partner SE (ISIN: DE DE0007203705, Prime Standard, Ticker Symbol: SHF) („SNP“ oder das „Unternehmen“) und die Succession German Bidco GmbH („Bieterin“), eine von Investmentfonds kontrollierte Holdinggesellschaft, die von Carlyle und deren verbundenen Unternehmen beraten und/oder verwaltet wird, haben heute eine Investmentvereinbarung abgeschlossen. Ziel ist es, eine strategische Partnerschaft für das langfristige Wachstum von SNP einzugehen. Zugleich hat die Bieterin ihre Absicht erklärt, ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot an alle außenstehenden Aktionäre von SNP zu einem Preis von EUR 61,00 pro Aktie in bar abzugeben (das „Angebot“). Der Angebotspreis entspricht einer Prämie von 17,2 Prozent auf den dreimonatigen volumengewichteten Durchschnittskurs vor der Ankündigung der Abgabe des Angebots.

Die Bieterin hat heute weiterhin eine verbindliche Vereinbarung mit dem Mehrheitsaktionär Wolfgang Marguerre über den Erwerb sämtlicher seiner Aktien am Unternehmen abgeschlossen, der 65,19 Prozent des gesamten Grundkapitals hält. Zudem hat die Bieterin mit weiteren Aktionären unwiderrufliche Andienungsverpflichtungen für insgesamt 11,06 Prozent des Grundkapitals der Gesellschaft abgeschlossen.

Der Vorstand und der Aufsichtsrat von SNP, die dem Abschluss der Investmentvereinbarung heute zugestimmt haben, befürworten nach eingehender Prüfung der in der Investmentvereinbarung dargelegten Angebotsbedingungen für das von der Bieterin angekündigte Angebot ausdrücklich. Vorbehaltlich der Prüfung der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht noch zu genehmigenden und von der Bieterin zu veröffentlichenden Angebotsunterlage und unter Beachtung aller Sorgfalts- und Treuepflichten, beabsichtigen der Vorstand und der Aufsichtsrat, das Angebot in einer gemeinsamen begründeten Stellungnahme gemäß § 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zu unterstützen und den SNP-Aktionären die Annahme des Angebots zu empfehlen. Sie gehen derzeit davon aus, dass das Angebot im besten Interesse des Unternehmens, seiner Aktionäre, seinen Mitarbeitenden und anderer Stakeholder ist.

Gemäß der Investmentvereinbarung unterstützt die Bieterin die derzeitige Wachstumsstrategie des Vorstands uneingeschränkt, einschließlich der Beibehaltung des bestehenden Führungsteams und insbesondere der Sicherung von Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerstellen. Der Firmensitz und die Unternehmenszentrale von SNP in Heidelberg sollen ebenfalls beibehalten werden.

Nach Vollzug des Angebots beabsichtigt die Bieterin, die SNP im Rahmen eines Delistings von der Börse zu nehmen bzw. behält sich SNP die Möglichkeit vor, bei Erreichen des hierfür erforderlichen Quorums auch ein Squeeze-out-Verfahren durchzuführen. Der Vorstand von SNP hat sich in der Investmentvereinbarung grundsätzlich bereit erklärt, die Absicht der Bieterin zu unterstützen, ein mögliches Delisting von SNP nach dem Vollzug zu verfolgen.

Der Vollzug des Angebots unterliegt üblichen kartellrechtlichen sowie außenwirtschaftsrechtlichen Freigaben.

Die endgültigen Bedingungen des Angebots werden in der Angebotsunterlage dargelegt.

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