Montag, 25. November 2024

VARTA AG: VARTA AG gibt Zustimmung der Mehrheit der Gruppen zum Restrukturierungsplan nach StaRUG bekannt

VARTA AG, Ellwangen, ISIN: DE000A0TGJ55

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Ellwangen, 25. November 2024 – Die VARTA AG („Gesellschaft“) teilt mit, dass die Mehrheit der abstimmenden Gruppen im heutigen Erörterungs- und Abstimmungstermin („EAT“) dem von der Gesellschaft vorgeschlagenen Restrukturierungsplan nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) zugestimmt hat. Einzig die Gruppe der sich im Streubesitz befindlichen Aktionäre hat gegen den Restrukturierungsplan gestimmt.

Wie bereits am 18. September 2024 kommuniziert, sieht der Restrukturierungsplan als Teil der finanziellen Sanierung unter anderem eine vereinfachte Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft auf 0 Euro vor. Dies führt zu einem kompensationslosen Ausscheiden der derzeitigen Aktionäre der Gesellschaft und zum Erlöschen der Börsennotierung der Aktien der Gesellschaft. Zugleich wird die Gesellschaft neues Eigenkapital aus einer Bar- und Sachkapitalerhöhung unter Bezugsrechtsausschluss durch eine vom derzeitigen mittelbaren Mehrheitsaktionär der Gesellschaft DDr. Michael Tojner kontrollierte Gesellschaft sowie eine Beteiligungsgesellschaft der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG in Höhe von insgesamt 60 Mio. Euro erhalten. Zudem soll im Rahmen eines Schuldenschnitts die bestehende Schuldenlast von 485 Mio. Euro um ca. 255 Mio. Euro auf insgesamt ca. 230 Mio. Euro reduziert werden und durch die Aufnahme eines neuen vorrangigen Kredits (Super Senior) in Höhe von 60 Mio. Euro die Deckung des Liquiditätsbedarfs gesichert werden. Diese Maßnahmen sollen eine nachhaltige Finanzierung der Gesellschaft herbeiführen und sie zukunftsfähig aufstellen.

Der Vorstand der Gesellschaft rechnet noch in diesem Jahr mit dem Erlass des Planbestätigungsbeschlusses durch das zuständige Amtsgericht – Restrukturierungsgericht – Stuttgart. Die weitere Umsetzung des Restrukturierungsplans erfolgt nach Eintritt der Rechtskraft der Bestätigung des Restrukturierungsplans.

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