18.11.2024 / 16:57 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Der Vorstand der MedNation AG hat heute mit der Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, im Rahmen einer Bietergemeinschaft gemäß § 2 Abs. 4 WpÜG gemeinsam mit den Aktionären CHAPTERS Group AG, Dirk Isenberg, Mathias Niedermeier und Peter Potocnik ein Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 BörsG abzugeben. Hierdurch sollen die gesetzlichen Voraussetzungen für den Widerruf der Zulassung der Aktien der MedNation AG zum Handel im regulierten Markt der Börse Düsseldorf geschaffen werden. Die Aktien sollen künftig in den Handel im Primärmarkt (Freiverkehr) an der Börse Düsseldorf einbezogen werden (Downlisting). Durch das Downlisting sollen insbesondere die Kosten und die Komplexität einer Börsennotierung auf ein für die Größe und die wirtschaftlichen Verhältnisse der MedNation AG zuträgliches Maß reduziert werden.
Die an der Bietergemeinschaft beteiligten Aktionäre haben erklärt und sich verpflichtet, über die Durchführung des Downlisting hinaus keine gemeinsamen Interessen im Hinblick auf die MedNation AG zu verfolgen, insbesondere auch keine gemeinsamen strategischen Absichten, etwa in Bezug auf die Geschäftstätigkeit, die Geschäftspolitik oder die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft. Die als Bieter beteiligten Aktionäre streben ausdrücklich keine Kontrollerlangung über die MedNation AG im Sinne des § 29 WpÜG an, und zwar weder gemeinsam noch für sich allein. Sie werden ihr Verhalten in Bezug auf die MedNation AG nicht untereinander durch eine Vereinbarung und auch nicht in sonstiger Weise abstimmen, die zu einer Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG führt. Insbesondere werden die als Bieter beteiligten Aktionäre nicht mit dem Ziel einer dauerhaften und erheblichen Änderung der unternehmerischen Ausrichtung der MedNation AG zusammenwirken.
Die MedNation AG soll als Bieterin im Innenverhältnis der Bieter vorrangig und im aktienrechtlich weitestmöglichen Umfang unter Beachtung der für eigene Aktien vorgesehenen gesetzlichen Erwerbs- und Bestandsgrenzen die im Zuge der Durchführung des Delisting-Erwerbsangebots angedienten Aktien erwerben. Zum Zwecke der Durchführung des Delisting-Erwerbsangebots hat der Vorstand der MedNation AG daher mit der Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, unter Ausnutzung der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien und unter Beachtung der gesetzlichen Erwerbs- und Bestandsgrenzen insgesamt höchstens 209.423 auf den Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft als eigene Aktien ausschließlich im Rahmen der Durchführung des Delisting-Erwerbsangebots zu erwerben. Die Gegenleistung wird gemäß den gesetzlichen Bestimmungen festgelegt und in der Angebotsunterlage zum Delisting-Erwerbsangebot angegeben und begründet.
Die MedNation AG hält derzeit 102.576 eigene Aktien, was einem Anteil am Grundkapital in Höhe von (gerundet) 3,29 % entspricht. Infolge eines Erwerbs von insgesamt höchstens 209.423 weiteren eigenen Aktien im Zuge der Durchführung des Delisting-Erwerbsangebots würde die Gesamtzahl der eigenen Aktien einen Anteil von 10 % des Grundkapitals nicht übersteigen.
Die MedNation AG wird bis zum Ende der in der Angebotsunterlage für das Delisting-Erwerbsangebot festzulegenden Annahmefrist keine eigenen Aktien anderweitig erwerben und keine eigenen Aktien veräußern.
Die MedNation AG beabsichtigt, sämtliche eigenen Aktien nach der Durchführung und Abwicklung des Delisting-Erwerbsangebots nach Maßgabe der Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien zu veräußern. Es besteht für die Gesellschaft kein wirtschaftliches Interesse, dauerhaft eigene Aktien zu halten. Des Weiteren soll durch die Veräußerung der eigenen Aktien die zum Zwecke des Delisting aufgewandte Liquidität der Gesellschaft wieder zugeführt werden.
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