Mittwoch, 20. November 2024

Kapitalerhöhung bei der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE durch Einbringung von HHLA-Aktien

Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE
Hamburg
- HRB 183205 -

Bekanntmachung gemäß § 183a Abs. 2 AktG

Die außerordentliche Hauptversammlung der Port of Hamburg Beteiligungsgesellschaft SE (die Gesellschaft) hat am 18. November 2024 beschlossen, dass Grundkapital der Gesellschaft von EUR 120.000,00 um EUR 17.667.691,00 auf EUR 17.787.691,00 zu erhöhen, und zwar (i) durch Ausgabe von 7.205.366 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen und (ii) durch Ausgabe von 10.462.325neuen auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Sacheinlagen. Die neuen Aktien sind von Beginn des bei Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister laufenden Geschäftsjahres an gewinnberechtigt.
 
Zur Zeichnung der 17.667.691 neuen Aktien aus der Kapitalerhöhung gegen Bar- und Sacheinlagen wurde allein die einzige Aktionärin der Gesellschaft, die SAS Shipping Agencies Services S.à r.l., mit Sitz in Luxemburg und eingetragen im Luxemburgischen Handelsregister unter B113456 (SAS) zugelassen.
 
Die gegen Sacheinlage ausgegebenen 10.462.325 neuen Aktien werden zu einem Gesamtausgabebetrag von EUR 10.462.325,00 ausgegeben. Der auf die einzelne Aktie entfallende anteilige Betrag am Grundkapital beläuft sich demnach auf EUR 1,00 je Aktie.
 
Gegenstand der Sacheinlage sind 10.462.325 Aktien der Aktiengattung A an der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft, mit Sitz in Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 1902 (HHLA-A-Aktien). Die HHLA-A-Aktien sind zum Handel im regulierten Markt an der Hamburger Wertpapierbörse und zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des regulierten Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE000A0S8488 zugelassen, wo sie auch über die elektronische Handelsplattform XETRA gehandelt werden.
 
Von einer Prüfung der Sacheinlage wird gemäß § 183a Abs. 1 Satz 1 AktG in Verbindung mit § 33a Abs. 1 Nr. 1 AktG abgesehen. Der Wert der Sacheinlage erreicht den geringsten Ausgabebetrag der dafür zu gewährenden Aktien der Gesellschaft. Der Bewertung liegt der gewichtete Durchschnittspreis der HHLA-A-Aktien zugrunde, zu dem sie während der letzten drei Monate vor dem Tag ihrer tatsächlichen Einbringung an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt worden sind. Dieser Durchschnittspreis beträgt EUR 16,74 je HHLA-A-Aktie (Quelle: Bloomberg). SAS hat erklärt, dass sie auf das Antragsrecht gemäß § 183a Abs. 3 AktG verzichtet.
 
Gemäß §§ 183a Abs. 2, 37a Abs. 2 AktG versichere ich, dass mir außergewöhnliche Umstände, die den gewichteten Durchschnittspreis der einzubringenden HHLA-A-Aktien während der letzten drei Monate vor dem Tag ihrer tatsächlichen Einbringung erheblich beeinflusst haben könnten, nicht bekannt geworden sind. 
 
Hamburg, den 18. November 2024
 
Die geschäftsführende Direktorin

Quelle: Bundesanzeiger vom 20. Nobember 2024

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