Samstag, 30. November 2024

BayWa AG: Sanierungsgutachter bestätigt in zweitem Gutachtenentwurf Sanierungsfähigkeit auf Basis des konkretisierten Transformationskonzepts

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Der von der BayWa AG im Juli 2024 beauftragte Sanierungsgutachter bestätigt in seinem vorgelegten zweiten Entwurf des Sanierungsgutachtens die Sanierungsfähigkeit der BayWa AG auf Basis eines nunmehr vorliegenden, konkretisierten Transformationskonzepts der BayWa AG.

Das Transformationskonzept sieht eine organisatorische Verschlankung und zahlreiche operative Einsparungsmaßnahmen sowie die Veräußerung von bestimmten wesentlichen, insbesondere internationalen Beteiligungen unter grundsätzlicher Fortführung der vier Kerngeschäftsbereiche Agrar, Baustoffe, Energie und Technik vor. Das Sanierungsgutachten geht zudem davon aus, dass zur Stärkung der Liquidität im kommenden Jahr eine Bezugsrechts-Kapitalerhöhung durchgeführt wird.

Die durch die vorgeschlagenen Maßnahmen freiwerdenden bzw. zufließenden Mittel sollen zur Stärkung der Liquidität für den operativen Geschäftsbetrieb und zur Rückführung von Finanzverbindlichkeiten verwendet werden. Der Gutachtenentwurf geht davon aus, dass nach der Transformationsphase, die bis 31.12.2027 laufen soll, eine erheblich verbesserte Eigenkapitalquote vorliegen wird und marktübliche Erträge erwirtschaftet werden.

Die Verhandlungen mit den Finanzierungspartnern und weiteren wesentlichen Stakeholdern verlaufen weiterhin konstruktiv. Der Vorstand geht davon aus, dass es gelingen wird, auf der Grundlage des vorliegenden zweiten Gutachtenentwurfs eine abschließende kommerzielle Einigung mit den Finanzierungspartnern und weiteren wesentlichen Stakeholdern über die vertragliche Dokumentation der Sanierungslösung sowie die langfristige Neuordnung der Finanzierung bis Ende 2027 zu erzielen.

Die Ausfertigung des finalen Sanierungsgutachtens und der Abschluss der Rekapitalisierung ist bis spätestens Anfang Q2/2025 geplant.

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