Mittwoch, 9. Oktober 2024

VARTA AG unterzeichnet Vertrag mit Porsche über Investment in Geschäftsbereich für großformatige Lithium-Ionen-Zellen

Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Ellwangen, 9. Oktober 2024 – Die VARTA AG hat sich mit der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG („Porsche“) über ein Mehrheitsinvestment von Porsche im Geschäftsbereich für großformatige Lithium-Ionen-Zellen mittels einer Mehrheitsbeteiligung an der V4Drive Battery GmbH, einer 100%-igen Tochtergesellschaft der VARTA AG, geeinigt. Die VARTA AG und Porsche haben hierzu am heutigen Tag eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Zur Umsetzung des Investments wird eine Kapitalerhöhung bei der V4Drive Battery GmbH durchgeführt werden, in deren Rahmen die VARTA AG und ihre beteiligten Tochtergesellschaften den Geschäftsbereich für großformatige Lithium-Ionen-Zellen und ein Betriebsgrundstück und Porsche bestimmte zum Geschäftsbereich für großformatige Lithium-Ionen-Zellegehörende Anlagen, Patente und Forderungen einbringen werden.

Porsche ist bereits Kunde des Geschäftsbereichs für großformatige Lithium-Ionen-Zellen. Die VARTA AG beabsichtigt, mit der Beteiligung von Porsche in diesem Geschäftsbereich einen langfristigen starken Partner für die Weiterentwicklung und Vermarktung dieser Zellen zu gewinnen.

Der Vollzug der Transaktion hängt unter anderem noch von der fusionskontrollrechtlichen Freigabe, einigen operativen Nachweisen und der rechtskräftigen Bestätigung des Restrukturierungsplans für die VARTA AG im laufenden Restrukturierungsverfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ab und wird derzeit im ersten Quartal des Jahres 2025 erwartet.

Die VARTA AG befindet sich weiterhin in einem Restrukturierungsverfahren nach dem StaRUG. Wie am 7. Oktober 2024 veröffentlicht, hat die VARTA AG gestern mit der Unterzeichnung wesentlicher Verträge mit ihren Finanzierern und Investoren einen weiteren Meilenstein im Rahmen ihres Sanierungskonzepts erreicht, womit nach Ansicht des Vorstands die erforderlichen Mehrheiten für die Zustimmung im StaRUG-Verfahren zu dem vorzuschlagenden Restrukturierungsplan gesichert sind. Als nächster Schritt im StaRUG-Verfahren soll voraussichtlich bis Ende Oktober 2024 ein entsprechender Restrukturierungsplan beim zuständigen Amtsgericht Stuttgart – Restrukturierungsgericht – eingereicht und ein Erörterungs- und Abstimmungstermin beantragt werden.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen