Die Hauptversammlung der LOTTO24 AG, Hamburg, hatte am 27. August 2024 die Übertragung der Aktien der Minderheitsktionäre an die Hauptaktionärin ZEAL Network SE gegen eine Barabfindung in Höhe von EUR 479,25 beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 8. Oktober in das Handelsregister eingetragen. Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
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