Montag, 28. Oktober 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Pelikan Aktiengesellschaft

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

In dem Spruchverfahren zu dem Squeeze-out bei der früheren Pelikan Aktiengesellschaft hatte das Landgericht Berlin mit Beschluss vom 7. März 2023 die Barabfindung erstinstanzlich geringfügig auf EUR 1,14 angehoben. Das über die Beschwerden mehrerer Antragsteller entscheidende Kammergericht hat im April 2024 mitgeteilt, angesichts der angespannten Geschäftslage die Sache nicht vor Abschluss von 24 Monaten beraten zu können. 

Die Antragsgegnerin Pelikan International Corporation Berhad fimiert nunmehr als PBS Berhard. Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin sind nach einem Kanzleiwechsel nunmehr die Schadbach Rechtsanwälte, Fankfurt am Main.

Kammergericht, Az. 2 W 7/24 SpruchG
LG Berlin, Beschluss vom 7. März 2023, Az. 102 O 2/18 SpruchG
Hoppe u.a. ./. PBS Berhard (zuvor: Pelikan International Corporation Berhad)
66 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Dr. Peter Dreier, 40213 Düsseldorf
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Schadbach, 60323 Frankfurt am Main
(zuvor: Rechtsanwälte Norton Rose Fulbright, 60310 Frankfurt am Main)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen