GANÉ Aktiengesellschaft
Aschaffenburg
Kaufangebot an Inhaber von Partizipationsscheinen der GANÉ Aktiengesellschaft,
ISIN DE000A0NAAW5 / WKN A0NAAW
Präambel
Dieses Kaufangebot richtet sich an alle Inhaber von Partizipationsscheinen der GANÉ Aktiengesellschaft im Nennbetrag von jeweils EUR 50.000,00 (ISIN: DE000A0NAAW5 / WKN: A0NAAW).
Hintergrund
Die GANÉ Aktiengesellschaft hat im Jahr 2008 Partizipationsscheine mit einem Gesamtnennbetrag von bis zu EUR 200.000.000,00, eingeteilt in bis zu 4.000 untereinander gleichberechtigter Scheine im Nennbetrag von jeweils EUR 50.000,00, ausgegeben. Die Laufzeit der Partizipationsscheine endet automatisch spätestens am 31.12.2037. Die Partizipationsscheine nehmen sowohl am Gewinn als auch am Verlust der GANÉ Aktiengesellschaft teil. Sie sind in die Girosammelverwahrung aufgenommen und tragen die ISIN DE000A0NAAW5 (WKN: A0NAAW).
Angebot
Die GANÉ Aktiengesellschaft bietet hiermit allen Partizipationsscheininhabern der GANÉ Aktiengesellschaft an, ihre Partizipationsscheine zu erwerben. Dabei wird die GANÉ Aktiengesellschaft jedem Partizipationsscheininhaber EUR 2.000.000,00 für jeden Partizipationsschein im Nennbetrag von EUR 50.000,00 zahlen, der an sie veräußert wird. Dies entspricht beispielsweise bei fünf Partizipationsscheinen der GANÉ Aktiengesellschaft einer Kaufpreiszahlung von EUR 10.000.000,00.
Partizipationsscheininhaber können dieses Angebot durch Abschuss einer verbindlichen und unwiderruflichen Kauf- und Übertragungsvereinbarung mit der GANÉ Aktiengesellschaft innerhalb der Angebotsfrist annehmen.
Die Angebotsfrist läuft vom 23. Oktober 2024 bis zum 15. November 2024 (einschließlich). Die Annahme des Angebots ist gegenüber der GANÉ Aktiengesellschaft kosten-/gebührenfrei. Etwaige bei der Depotbank des Partizipationsscheininhabers anfallende Kosten und Gebühren sind von dem Partizipationsscheininhaber zu tragen.
Inhaber von einem oder mehreren Partizipationsscheinen, die diesen oder diese zu obigen Bedingungen verkaufen möchten, können das erforderliche Formular der Kauf- und Übertragungsvereinbarung wie folgt anfordern:
Download von der Internetseite www.gane.de
E-Mail an kontakt@gane.de
Hinweise
Dieses freiwillige Kaufangebot richtet sich nicht an Partizipationsscheininhaber in einer Jurisdiktion, in der dieses Angebot gegen die dort geltenden Gesetze verstoßen würde.
Gemäß verbindlicher Auskunft erklärte das Finanzamt Aschaffenburg im Jahr 2023, dass die GANÉ Aktiengesellschaft als auszahlende Stelle keiner Kapitalertragsteuer-Einbehaltungspflicht unterliegt.
Die Veräußerung von Partizipationsscheinen bzw. der Erhalt des Kaufpreises kann nach den geltenden Steuergesetzen, einschließlich der Steuergesetze des Landes des Wohnsitzes, Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des betreffenden Partizipationsscheininhabers, einen steuerpflichtigen Vorgang darstellen. Inhabern von Partizipationsscheinen wird empfohlen, vor Annahme des Kaufangebots einen unabhängigen, fachkundigen Berater in Bezug auf die steuerlichen Konsequenzen einer Veräußerung ihrer Partizipationsscheine zu konsultieren.
Erforderliche Steuerabführungen sind von den Inhabern bzw. Verkäufern der Partizipationsscheine zu veranlassen.
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