Donnerstag, 12. September 2024

MEDION AG: Lenovo Germany Holding GmbH konkretisiert Übertragungsverlangen und legt Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der MEDION AG fest

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Die Hauptaktionärin der MEDION AG, die Lenovo Germany Holding GmbH, eine indirekte Tochtergesellschaft der Lenovo Group Limited, hat heute ihr förmliches Verlangen vom 13. Juni 2024 hinsichtlich der Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der MEDION AG (Minderheitsaktionäre) auf die Lenovo Germany Holding GmbH gemäß § 327a Abs. 1 AktG konkretisiert.

Die Lenovo Germany Holding GmbH hat dem Vorstand der MEDION AG in diesem Zusammenhang mitgeteilt, dass sie die Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf EUR 14,28 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der MEDION AG festgelegt hat. Die Barabfindung wurde anhand des Barwerts der Ausgleichszahlungen unter dem zwischen der Lenovo Germany Holding GmbH und der MEDION AG geschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ermittelt, da dieser den anteiligen Ertragswert je Aktie und den maßgeblichen Börsenkurs der MEDION AG übersteigt. Die Angemessenheit der Barabfindung wird derzeit noch durch den gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer überprüft.

Das Wirksamwerden der Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre hängt von dem zustimmenden Beschluss der Hauptversammlung der MEDION AG und der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister der MEDION AG ab. Der für die Übertragung der Aktien erforderliche Beschluss soll in der für den 12. November 2024 geplanten Hauptversammlung der MEDION AG gefasst werden.

Essen, 12. September 2024

MEDION AG
Der Vorstand

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