Donnerstag, 26. September 2024

Delisting-Erwerbsangebot für Aktien der ALBA SE

Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines öffentlichen Delisting-Erwerbsangebots gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) in Verbindung mit § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 des Börsengesetzes (BörsG)

Bieterin:
ALBA plc & Co. KG
Knesebeckstraße 56-58
10719 Berlin
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 36525 B

Zielgesellschaft:
ALBA SE
Franz-Josef-Schweitzer-Platz 1
16727 Velten
Deutschland
eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuruppin unter HRB 14778 NP
ISIN DE0006209901
WKN 620990

Angaben der Bieterin:

Die ALBA plc & Co. KG mit Sitz in Berlin, Deutschland („Bieterin“), hat heute entschieden, ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot gemäß § 39 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 BörsG in Form eines Barangebots an die Aktionäre der ALBA SE mit Sitz in Velten, Deutschland („ALBA SE“), zum Erwerb sämtlicher nicht bereits von der Bieterin gehaltenen auf den Inhaber lautenden Stückaktien der ALBA SE jeweils mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital der ALBA SE in Höhe von je EUR 2,60 (ISIN DE0006209901) („ALBA SE-Aktien“) abzugeben („Delisting-Erwerbsangebot“).

Für jede in das Delisting-Erwerbsangebot eingereichte ALBA SE-Aktie wird die Bieterin eine Gegenleistung in bar in Höhe des nach § 39 Abs. 3 Satz 2 Börsengesetz zu bestimmenden Mindestpreises, d.h. von voraussichtlich EUR 7,94 anbieten.

Das Delisting-Erwerbsangebot wird keinen Angebotsbedingungen unterliegen. Das Delisting-Erwerbsangebot wird im Übrigen zu den in der Angebotsunterlage, die durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) genehmigt werden muss, festgelegten Bestimmungen und mit dem von der BaFin bestätigtem Angebotspreis erfolgen. Die Angebotsunterlage und weitere Informationen zum Delisting-Erwerbsangebot werden im Internet unter www.alba-kg-offer.com veröffentlicht.

Weitere Informationen:

Die Bieterin beabsichtigt mit der ALBA SE eine Vereinbarung in Bezug auf das Delisting-Erwerbsangebot zu schließen.

Die Bieterin hält derzeit unmittelbar rund 93,48 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der ALBA SE.

Wichtige Hinweise:


Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt weder ein Angebot zum Kauf oder Verkauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf, Verkauf oder zur Andienung von ALBA SE-Aktien dar. Die vollständigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots sowie weitere Regelungen hinsichtlich des Delisting-Erwerbsangebots werden nach Gestattung der Angebotsunterlage durch die BaFin in der Angebotsunterlage mitgeteilt. Die Bieterin behält sich vor, in den endgültigen Bestimmungen des Delisting-Erwerbsangebots, soweit rechtlich zulässig, von den hier dargestellten Eckdaten abzuweichen.

Investoren und Aktionären der ALBA SE wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Delisting-Erwerbsangebot stehenden Dokumente zu lesen, sobald diese veröffentlicht sind, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Außerdem wird ihnen dringend empfohlen, gegebenenfalls unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige und individuelle Beurteilung des Inhalts der Angebotsunterlage und des Delisting-Erwerbsangebots zu erhalten.

Das Delisting-Erwerbsangebot bezieht sich auf Aktien einer Europäischen Aktiengesellschaft nach deutschem Recht und wird nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland für die Durchführung eines solchen Angebots sowie bestimmter anwendbarer Bestimmungen der US-Wertpapiergesetze durchgeführt. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Delisting-Erwerbsangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die Bieterin und/oder mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und 3 WpÜG können vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots ALBA SE-Aktien in anderer Weise als im Rahmen des Delisting-Erwerbsangebots über die Börse oder außerbörslich, unmittelbar oder mittelbar erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern solche Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen im Einklang mit den anwendbaren Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, und den anwendbaren Vorschriften des U.S. Securities Exchange Act von 1934 erfolgen. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen werden, (i) wenn sie vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage abgeschlossen oder vollzogen werden, in der Angebotsunterlage und (ii) wenn sie während der Annahmefrist des Delisting-Erwerbsangebots abgeschlossen oder vollzogen werden, gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG veröffentlicht. Entsprechende Informationen werden auch in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung auf der Internetseite der Bieterin unter www.alba-kg-offer.com veröffentlicht.

Berlin, den 25. September 2024

ALBA plc & Co. KG

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