Freitag, 16. August 2024

VIB Vermögen AG: Ordentliche Hauptversammlung stimmt allen Tagesordnungspunkten zu

Corporate News

- Vorstand und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2023 entlastet

- Stefan Mattern als neues Aufsichtsratsmitglied gewählt

- Zustimmung zum Verschmelzungsvertrag zwischen der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft als übertragendem Rechtsträger und der VIB Vermögen AG

- Dividende von 0,04 Euro je Aktie beschlossen


Neuburg/Donau, 15. August 2024. Die ordentliche Hauptversammlung der VIB Vermögen AG („VIB“), die gestern virtuell stattfand, hat sämtlichen Beschlussvorschlägen des Aufsichtsrats und Vorstands mit großen Mehrheiten zugestimmt. Insgesamt waren dabei mehr als 87 % des stimmberechtigten Grundkapitals der VIB vertreten.

Die Vorstände Dirk Oehme (Vorstandssprecher) und Nicolai Greiner sowie die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden jeweils mit hohen Zustimmungsquoten für das Geschäftsjahr 2023 entlastet. Mit Herrn Stefan Mattern hat die Hauptversammlung außerdem ein neues Aufsichtsratsmitglied in das Gremium gewählt. Er folgt auf Herrn Jürgen Wittmann, der sein Aufsichtsratsmandat mit Wirkung zum Ablauf des 31. März 2024 niederlegte. Zudem beschloss die Hauptversammlung die Auszahlung einer Dividende von 0,04 Euro je Aktie.

Zudem stimmte die Hauptversammlung der VIB dem Verschmelzungsvertrag vom 27. Juni 2024 zwischen der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft („BBI“) als übertragendem Rechtsträger und der VIB als übernehmendem Rechtsträger zu. Mit Wirksamwerden der Verschmelzung geht das Vermögen der BBI im Ganzen auf die VIB über. Die Verschmelzung wird eine vereinfachte Konzernstruktur zur Folge haben, die auch die Umsetzung einer einheitlichen Unternehmensstrategie erleichtern und Kostensynergien erzeugen wird. Zudem wird die Verschmelzung zu einer erhöhten Flexibilität und Rechtssicherheit führen. Durch den Wegfall der Börsennotierung der BBI können darüber hinaus operative Kosten eingespart werden.

Die von zwei Aktionären geforderte Bestellung eines Sonderprüfers wurde ebenfalls mit großer Mehrheit abgewiesen.

Dirk Oehme, Vorstandssprecher der VIB, kommentiert: „Wir freuen uns, dass so viele unserer Aktionärinnen und Aktionäre an der gestrigen Hauptversammlung teilgenommen und zu einer aktiven Debatte beigetragen haben. Die Abstimmungsergebnisse stellen für uns einen starken Vertrauensbeweis dar und wir arbeiten kontinuierlich daran, die führende Stellung der VIB als Experte für Logistik- und Büroimmobilien weiter auszubauen.“

Die Hauptversammlung stimmte auch allen anderen Tagesordnungspunkten mit großen Mehrheiten zu. Die detaillierten Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung und weitere Unterlagen werden unter https://vib-ag.de/investor-relations/#hauptversammlung veröffentlicht.

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der den Minderheitsaktionären der BBI Bürgerliches Brauhaus Immobilien Aktiengesellschaft für den verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. 

Zu dem Sonderprüfungsantrag der Mann Vermögensverwaltung eGbR (Beteiligung von mehr als 10 %)https://spruchverfahren.blogspot.com/2024/07/vib-groaktionar-fordert-sonderprufung.html

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