von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Der auf der Hauptversammlung der Instapro II AG am 26. Juni 2024 gefasste Beschluss zum verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out (Verschmelzung der Gesellschaft als übertragendem Rechtsträger mit der Instapro I AG) wurde heute, am 22. August 2024, in Handelsregister dem Amtsgerichts Düsseldorf eingetragen. Er wird mit der Eintragung im Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft wirksam.
Die Angemessenheit der den Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
Zum Spruchverfahren zur Verschmelzung der MyHammer Holding AG auf die Instapro II AG:
https://spruchverfahren.blogspot.com/2023/02/spruchverfahren-zur-verschmelzung-der.html
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