Dienstag, 27. August 2024

MorphoSys AG: Squeeze-Out der Minderheitsaktionäre von MorphoSys auf Hauptversammlung 2024 beschlossen

Pressemitteilung

Planegg/München, Deutschland, 27. August 2024

Die MorphoSys AG gab heute bekannt, dass die Aktionärinnen und Aktionäre des Unternehmens auf der ordentlichen Hauptversammlung 2024 allen Beschlussvorschlägen des Vorstands und Aufsichtsrats der Gesellschaft zugestimmt haben. Dazu gehört auch die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre von MorphoSys auf die Novartis BidCo Germany AG (nachfolgend als „Novartis“ bezeichnet), die Mehrheitsaktionärin der Gesellschaft, gegen eine Barabfindung in Höhe von € 68,00 je Aktie („verschmelzungsrechtlicher Squeeze-out“). Der verschmelzungsrechtliche Squeeze-out wird wirksam, sobald der Übertragungsbeschluss und die Verschmelzung in das Handelsregister von MorphoSys und die Verschmelzung auch in das Handelsregister von Novartis eingetragen worden sind.

Die ordentliche Hauptversammlung 2024 fand am 27. August 2024 mit einer Präsenz von 92,43 % des derzeitigen Grundkapitals von MorphoSys statt. Die virtuelle Versammlung wurde nach deutschem Recht ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten.

Weiterführende Informationen zur Hauptversammlung von MorphoSys sind unter www.morphosys.com/hv erhältlich.

Über MorphoSys

Bei MorphoSys haben wir eine klare Mission: Wir wollen Menschen mit Krebs ein besseres und längeres Leben ermöglichen. Als globales, kommerziell ausgerichtetes Biopharma-Unternehmen nutzen wir modernste Wissenschaft und Technologien, um neuartige Krebsmedikamente zu entdecken, zu entwickeln und Patienten zur Verfügung zu stellen. MorphoSys hat seinen Hauptsitz in Planegg, Deutschland und hat seinen U.S. Sitz in Boston, Massachusetts. Mehr Informationen finden Sie auf www.morphosys.com. Folgen Sie uns auf LinkedIn und X (Twitter).

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Anmerkung der Redaktion:

Die Angemessenheit der den MorphoSys-Minderheitsaktionären angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft werden. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de

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