Mittwoch, 21. August 2024

Deutsche Bank AG: Deutsche Bank erzielt im Rechtsstreit zur Postbank-Übernahme Vergleiche mit einem großen Teil der Kläger

Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014

Frankfurt am Main, 21. August 2024 - Die Deutsche Bank (XETRA: DBKGn.DE / NYSE: DB) hat in den Gesprächen mit den Klägern im Verfahrenskomplex um die Postbank-Übernahme und den an die damaligen Postbank-Aktionäre gezahlten Angebotspreis erhebliche Fortschritte gemacht. Mit mehr als 80 Klägern, auf die insgesamt fast 60 Prozent aller geltend gemachten Forderungen entfallen, wurde wie von der Bank vorgeschlagen ein Vergleich auf Basis eines Preises von 31 Euro je Aktie geschlossen. Zu den Parteien, mit denen eine Einigung erzielt wurde, gehört unter anderem die größte Einzelklägerin im Verfahrenskomplex, auf die etwa ein Drittel aller geltend gemachten Forderungen entfallen.

Die Deutsche Bank geht davon aus, dass die erzielten Vergleiche im Durchschnitt etwa 45 Prozent der Rückstellungen in Anspruch nehmen werden, die den Klagen dieser Parteien zugeordnet waren. Die darüber hinausgehenden Rückstellungen für diese Kläger können aufgelöst werden. Die Deutsche Bank erwartet daraus einen positiven Effekt auf ihr Vorsteuerergebnis im dritten Quartal von rund 430 Millionen Euro.

Sollte die Deutsche Bank Vergleichsvereinbarungen mit weiteren Klägern abschließen, können sich weitere positive Auswirkungen auf die gesamten für den Verfahrenskomplex gebildeten Rückstellungen ergeben.

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Update:

Laut FAZ hat der Hedgefonds Elliott von Paul Singer dem Vergleich zugestimmt, während der Effecten-Spiegel und die Helaba wohl den Rechtsstreit noch nicht beigelegt haben.

Anmerkung der Redaktion:

In Sachen Deutsche Postbank AG laufen derzeit zwei Spruchverfahren:

- Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag:
OLG Düsseldorf, Az. I-26 W 5/21 AktE
LG Köln, Az. 82 O 77/12
Meilicke u.a. ./. DB Beteiligungs-Holding GmbH (früher: DB Finanz-Holding GmbH)

- Spruchverfahren zu dem Squeeze-out:
LG Köln, Az. 82 O 2/16
Krystofiak u.a. ./. Deutsche Bank AG

jeweils gemeinsamer Vertreter: Rechtsanwalt Dr. Klocke, Köln

Verfahrensbevollmächtigte der jeweiligen Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Hengeler Mueller, 60323 Frankfurt am Main

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