von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
Die außerordentliche Hauptversammlung der MISTRAL Media AG, Frankfurt am Main, vom 22. September 2023 hatte auf Verlangen der Deutsche Balaton Aktiengesellschaft, Heidelberg, die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre gegen Gewährung einer Barabfindung in Höhe von EUR 5,90 je Stückaktie beschlossen Mehrere ausgeschlossene Minderheitsaktionäre der MISTRAL Media AG haben beim LG Frankfurt am Main eine Überprüfung der Angemessenheit der angebotenen Barabfindung beantragt. Das Landgericht dürfte die eingegangenen zulässigen Spruchanträge nunmehr zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbinden und einen gemeinsamen Vertreter für die nicht selber antragstellenden Minderheitsaktionäre bestellen.
LG Frankfurt am Main, Az. 3-05 O 45/24 u.a.
Hellmich u.a. ./. Deutsche Balaton Aktiengesellschaft
Verfahrensbevollmächtigter der Antragsgegnerin:
RA Christopher Görtz, 50672 Köln
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