Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG
Am 20. Juni 2024 hat die Novartis AG der MorphoSys AG gemäß §§ 33 Abs.
1, 37 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von ihnen gehaltene
Stimmrechtsanteil an der MorphoSys AG, Semmelweisstraße 7, 82152 Planegg
am 19. Juni 2024 die Schwelle von 75 % überschritten hat und sie
unmittelbar 34.447.809 MorphoSys-Aktien, entsprechend rund 91,04 % (nach
Abzug der Anzahl der eigenen Aktien rund 91,17 %) des Grundkapitals der
MorphoSys AG halten.
1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele:
(a) Der Erwerb von Stimmrechten an der MorphoSys AG dient der Umsetzung strategischer Ziele.
(b) Es besteht die Absicht seitens der Novartis BidCo Germany AG,
innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der MorphoSys AG
durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
(c) Die Novartis BidCo Germany AG strebt die Einflussnahme auf die
Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der MorphoSys
AG an.
(d) Die Novartis BidCo Germany AG strebt keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der MorphoSys AG, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik
an.
2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:
Die Novartis BidCo Germany AG hat die Stimmrechte an der MorphoSys AG
unentgeltlich im Wege der Einbringung in die Kapitalrücklage im Sinne
von § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB durch ihre alleinige Aktionärin, die Novartis
BidCo AG, erworben. Hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten der
MorphoSys AG wurden von der Novartis BidCo Germany AG direkt weder
Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet.
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