Dienstag, 18. Juni 2024

Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der McKesson Europe AG (früher: Celesio AG)

von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

Mit nunmehr zugestellten Beschluss von 27. November 2023 hat das LG Stuttgart, 31. Kammer für Handelssachen/Commercial Court, die eingegangenen Spruchanträge zum Squeeze-out bei der McKesson Europe AG zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Das Spruchverfahren richtet sich gegen die PHOENIX International Beteiligungs GmbH als Rechtsnachfolgerin der verschmolzenen McKesson Europe Holdings GmbH & Co. KGaA.

Das Landgericht hat Herrn Rechtsanwalt Ulrich Wecker, Stuttgart, zum gemeinsamen Vertreter der nicht antragstellenden ausgeschlossenen Aktionäre bestimmt. 

Nach dem Übertragungsbeschluss erhielten die ausgeschiedenen Minderheitsaktionäre eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 24,13 je McKesson-Europe-Aktie.

LG Stuttgart, Az. 31 O 62/23 KfHSpruchG
Stollhof u.a. ./. PHOENIX International Beteiligungs GmbH
50 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Ulrich Wecker, 70182 Stuttgart
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin:
Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 70173 Stuttgart

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