von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG
In dem Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der AGROB Immobilien AG und der RFR InvestCo 1 GmbH (als herrschender Gesellschaft) hatte das LG München I den ursprünglich auf den 7. März 2023 wegen des damaligen Bankstreiks auf den 4. (und ggf. Fortsetzung am 5.) Juli 2024 verschoben. Bei diesem Termin sollten die gerichtlich bestellten Vertragsprüfer, Herr WP Dr. Jochen Beumer (I-ADVISE) und Herr StB Klaus Jürgens (nunmehr BDO), angehört werden.
Das Gericht hat die Vertragsprüfer mit Verfügung vom 27. Juni 2024 gebeten, "folgende Liquiditätskennzahlen der Aktie der AGROB Immobilien AG für die Zeiträume von 3, 6 und 12 Monaten vor der Bekanntgabe der Strukturmaßnahme an die Kapitalmärkte spätestens bis zum Termin am 4.7.2024 mitzuteilen:- Bid-Ask-Spreads
- Handelsvolumen in Euro
- Zahl der täglich gehandelten Aktien."
Auch will das Gericht die Bewertung nach dem Net Asset Value (NAV) näher geklärt haben: "Es bestehen nicht unerhebliche Zweifel, inwieweit das vorgelegte Gutachten vom 18.6.2024 geeignet ist, den Unternehmenswert über den Net Asset Value sachgerecht abzubilden. Es wird daraus nämlich nicht klar, inwieweit hier das Projekt „set“, das zum Stichtag in der Wurzel angelegt war, eingeflossen ist. Andererseits ist der Ermittlung des Net Asset Value aus den Jahresabschlüssen nicht klar zu entnehmen, inwieweit dort der Barwert der Verwaltungskosten in Abzug gebracht wurden, wie dies der Net Asset Value-Methode, wie sie üblicherweise zur Ermittlung eines Unternehmenswerts als Grundlage für die Ermittlung der Kompensationsleistungen entspricht. Es stellt sich mithin die Frage, von welchem Begriff des Net Asset Value die Jahresabschlüsse bzw. Zwischenmitteilungen ausgehen."
Rolle, T. u.a. ./. RFR InvestCo 1 GmbH
81 Antragsteller
gemeinsamer Vertreter: RA Tino Sekera-Terplan, c/o Kempter Gierlinger und Partner, 80799 München
Verfahrensbevollmächtigte der Antragsgegnerin: Rechtsanwälte Gleiss Lutz, 80539 München
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