Die außerordentliche Hauptversammlung der TION Renewables AG am 22. Februar 2024 hat die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre gegen Zahlung einer Barabfindung in Höhe von EUR 30,33 je Aktie beschlossen. Der Übertragungsbeschluss wurde am 15. April 2024 im Handesregister bekannt gemacht.
Aus der Bekanntmachung im Handelsregister:
"Die Hauptversammlung vom 22.02.2024 hat die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär, die Boè AcquiCo GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 125221), gegen Barabfindung beschlossen."
Die Angemessenheit der angebotenen Barabfindung wird in einem Spruchverfahren überprüft. Weitere Informationen: kanzlei@anlageanwalt.de
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