Montag, 22. April 2024

Siltronic AG: Veröffentlichung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung

Die Sino-American Silicon Products Inc. hat uns gemäß §43 Abs. 1 WpHG am 19. April 2024 Folgendes mitgeteilt:

'Am 17. April 2024 haben wir Ihnen gemäß § 33 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass der von GlobalWafers GmbH mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 254109, gehaltene Stimmrechtsanteil an der Siltronic AG, Einsteinstraße 172, 81677 München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 150884, am Mittwoch, den 17. April 2024 die Schwelle von 10 % überschritten hat und der gesamte Stimmrechtsanteil nunmehr 10,34 % beträgt. Die Sino-American Silicon Products Inc. hat nun einen zugerechneten Stimmrechtsanteil von 13,67 %, entsprechend 4.101.177 Stimmrechten. Diese Änderungen stehen im Zusammenhang mit der Rückübertragung von Aktien unter einem Aktienleihvertrag (siehe unsere am 23. Januar 2024 von der Siltronic AG veröffentlichte Stimmrechtsmitteilung).

Die Sino-American Silicon Products Inc. macht als Muttergesellschaft hiermit von der Konzernmeldung Gebrauch, wodurch ihre Tochtergesellschaft, die GlobalWafers GmbH, von ihrer Meldepflicht befreit ist. Die Vorschriften der §§ 34 ff. WpHG sind im Rahmen des § 43 WpHG entsprechend anzuwenden.

Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen gemäß § 43 Abs. 1 WpHG ergänzend Folgendes mit:

1. Mit dem Erwerb verfolgte Ziele:

a.) Die Beteiligung an der Siltronic AG dient der Umsetzung strategischer Ziele.

b.) Es besteht keine Absicht seitens der Sino-American Silicon Products Inc. oder ihrer Tochterunternehmen, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der Siltronic AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.

c.) Die Sino-American Silicon Products Inc. und ihre Tochterunternehmen streben keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs- und Leitungsorganen der Siltronic AG an.

d.) Die Sino-American Silicon Products Inc. und ihre Tochterunternehmen streben keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Siltronic AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik, an.

2. Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:

Der Erwerb von Stimmrechten an der Siltronic AG erfolgt durch Zurechnung der Beteilung der GlobalWafers GmbH gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Hinsichtlich des ursprünglichen Erwerbs von Stimmrechten der Siltronic AG wurde von der GlobalWafers GmbH Eigenkapital aufgewendet (siehe unsere am 10. November 2022 von der Siltronic AG veröffentlichte Mitteilung). Hinsichtlich des aktuellen Erwerbs von Stimmrechten an der Siltronic AG im Wege der Rückübertragung von Aktien unter dem oben genannten Aktienleihvertrag wurde von der GlobalWafers GmbH weder Eigen- noch Fremdkapital aufgewendet.'

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen