Sonntag, 21. April 2024

I-ADVISE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: Studie zur Unternehmensbewertung bei gesellschaftsrechtlichen Bewertungsanlässen

Düsseldorf, April 2024:

Die nun in 10. Auflage erscheinende Studie zur Unternehmensbewertung umfasst mittlerweile 261 untersuchte Bewertungsfälle bei gesellschaftsrechtlichen Bewertungsanlässen und zeigt die Entwicklung der Bewertungspraxis bei Squeeze-outs, Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen, Verschmelzungen und Rechtsformwechseln in den Jahren 2010 bis 2023.

Unser Interesse galt auch den Folgen des Urteils des BGH vom 21.02.2023 (AZ II ZB 12/21) in dem der BGH beschlossen hat, dass „der Rückgriff auf den Börsenkurs eines Unternehmens […] eine geeignete Methode zur Schätzung des Unternehmenswerts“ sein kann.

Unter den in diesem Jahr untersuchten Fällen wurde lediglich in einem Verschmelzungs-Gutachten direkt Bezug auf dieses BGH-Urteil genommen und ein Umtauschverhältnis ohne Ermittlung des Ertragswerts aus der Börsenkursrelation abgeleitet. Dagegen wurde in keinem Abfindungsfall (BGAV oder Squeeze-out) die Abfindung in Höhe des Börsenkurses festgelegt, wenn dieser niedriger war als der Ertragswert. Somit bleibt der Ertragswert auch in der diesjährigen Studie die maßgebliche Bewertungsmethode. Der Börsenkurs wird wie bisher als Wertuntergrenze der Abfindung beachtet.

Bei den Kapitalkostenparametern war ein deutlicher Anstieg des durchschnittlichen Basiszinssatzes von 0,70% in 2022 auf 2,30% in 2023 zu beobachten. Die durchschnittliche Marktrisikoprämie nach persönlichen Steuern hat sich in 2023 nur sehr geringfügig von 5,75% auf 5,69% verringert und ihr Median beträgt seit 4 Jahren (2020 – 2023) konstant 5,75%. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Basiszinssatz und Marktrisikoprämie ist damit nicht zu beobachten.

Bei der Ableitung der Betafaktoren ist die Verwendung von Debt Beta in der Praxis nahezu zum Standard geworden. Lediglich in 2 Fällen wurde in 2023 kein Debt Beta berücksichtigt.

Die Studie stellen wir Ihnen zum kostenlosen Download zur Verfügung und stehen Ihnen gerne für den Austausch oder Rückfragen zur Verfügung:

Studie Bewertungspraxis 2023

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