Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
In einer mündlichen Verhandlung am 26. April 2024 hat sich das Oberlandesgericht Köln mit Klagen früherer Postbank-Aktionäre befasst, die argumentieren, dass ihnen im Zusammenhang mit dem freiwilligen Übernahmeangebot der Deutschen Bank für die Postbank vom 7. Oktober 2010 ein höherer Preis hätte gezahlt werden müssen. In seinen Ausführungen deutete das Gericht an, dass es Teile dieser Ansprüche in einer späteren Entscheidung für begründet befinden könnte.
Während die Deutsche Bank einer solchen Einschätzung weiterhin nachdrücklich widerspricht, beeinflussen die Ausführungen des Gerichts die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit einer zukünftigen Zahlung durch die Bank. Dies führt dazu, dass eine Rückstellung für Rechtsstreitigkeiten im zweiten Quartal 2024 gebildet wird. Diese Rückstellung wird Auswirkungen auf die Profitabilität und die Kapitalquoten der Bank für das zweite Quartal und das Gesamtjahr haben. Der Gesamtbetrag aller Forderungen wird inklusive aufgelaufener Zinsen auf rund 1,3 Milliarden Euro geschätzt.
Auf einer Pro-forma-Basis zum 31. März 2024 würde die gesamte Rückstellung die harte Kernkapitalquote (CET1) der Bank um rund 20 Basispunkte verringern, was zu einer harten Kernkapitalquote (CET1) von 13,25% führen würde. Auf derselben Basis läge die Verschuldungsquote zum 31. März 2024 bei 4,42%.
Angesichts der Komplexität dieses Rechtsfalls und der kurzen Zeitspanne seit den Aussagen des Gerichts wird das Management der Deutschen Bank die rechtlichen Argumente sowie die möglichen Auswirkungen auf die Finanzberichte weiter prüfen. Das Management erwartet grundsätzlich keine signifikanten Auswirkungen auf die strategischen Pläne oder Finanzziele der Bank.
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