Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Berlin, 12. April 2024 – Die ACCENTRO Real Estate AG (die „Gesellschaft“) wird im Rahmen der Aufstellung des Konzernjahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2023 auf Grundlage unabhängiger Bewertungsgutachten außerordentliche und signifikante Abwertungen der Immobilien vornehmen. Hintergrund für die signifikanten Abwertungen ist neben der eingetrübten Lage am Immobilienmarkt mit erheblich reduziertem Transaktionsvolumen, der hohen Inflationsrate und der Zinspolitik der EZB auch der sehr konservative Bewertungsansatz im Rahmen der Erstellung bzw. Prüfung des Konzernjahresabschlusses.
Nachdem die Gesellschaft im Konzernjahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 den Konzernumsatz auf EUR 100 bis 120 Mio. sowie das Konzern-EBIT auf EUR 0 bis 2 Mio. prognostizierte, hat sie in der Ad-Hoc Mitteilung vom 29. August 2023 bekannt gegeben, dass eine fundierte und zuverlässige Prognoseeinschätzung für das Geschäftsjahr 2023 aufgrund der weiterhin äußerst angespannten Marktlage sowie des unvorhersehbaren Geschäftsumfeldes vorübergehend nicht möglich war. Unter anderem nach Vorlage der Bewertungsgutachten zum außerordentlichen und signifikanten Abwertungsbedarf in der Größenordnung von EUR 50 bis 60 Mio. haben sich die Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2023 insoweit konkretisiert, als dass der Konzernumsatz für das Geschäftsjahr 2023 voraussichtlich im höheren zweistelligen Millionenbereich und das Konzern-EBIT voraussichtlich im höheren zweistelligen negativen Millionenbereich liegen wird. Die endgültigen Geschäftszahlen für das Geschäftsjahr 2023 wird die Gesellschaft in Form des testierten Konzernjahresabschlusses veröffentlichen.
Ein weiterer Effekt der Abwertung der Immobilien im voraussichtlichen Umfang ist, dass die in den Anleihebedingungen der Anleihen 2020/2026 (ISIN DE000A254YS5 / WKN A254YS) sowie der Anleihe 2021/2029 (ISIN DE000A3H3D51 / WKN A3H3D5) (zusammen „Anleihebedingungen“) jeweils festgesetzte Beschränkung für Netto-Finanzverbindlichkeiten nicht eingehalten werden kann, was nach Maßgabe der weiteren Voraussetzungen der Anleihebedingungen jeweils ein Kündigungsrecht begründet. Der Vorstand der Gesellschaft wird vor diesem Hintergrund kurzfristig in Verhandlungen mit wesentlichen Anleihegläubigern treten. Zu diesem Zweck wird die Gesellschaft parallel ein IDW-S 6 Gutachten in Auftrag geben.
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